Großer Ast über Grundstück

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Großer Ast über Grundstück

Beitrag von Infansammler » 29.08.2014, 12:23

Hallo Leute,
folgende Sitiuation:
Ein großer Ast/Stamm des Baumes ragt in das Grundstück des Nachbar A.
Aufgrund von Zaunerneuerungsmaßnahmen hat Nachbar A dem Nachbar B ein Schreiben zukommen lassen, in dem er binn zwei Wochen den Ast bitte entfernen möchte. Nun ist aber Nachbar B auch bis nach Ablauf der Frist nicht nachgekommen und hat ein Antwortschreiben gesendet in dem er die Forderung von sich weist und wiederum die Forderung stellt, Nachbar A soll die Grenzwand (Garage) statt grau in einer freundlicheren Farbe streichen und den Sockel verputzen da dieser objektiv den Hof des Nachbarn B "schmälert". Zudem würde an der Grenzwand Regenwasser auf den Hof des Nachbar B laufen das im Winter zu Glatteis führen würde.
Nachbar A konnte dieses nicht feststellen.
Wie ist hier die Rechtslage (Land Bawü)?
Stimmt es das nach Ablauf der Frist nun Nachbar A selbst zur Kettensäge greifen kann?
Oder soll Nachbar A damit einen Anwalt beauftragen?



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Re: Großer Ast über Grundstück

Beitrag von Klaus » 29.08.2014, 12:50

Einzig die Forderung nach "Grenzüberschreitendem" Wasser hat Bestand. Aber auch nur wenn das Wasser über die Grenze läuft. Das kann man prüfen wenn man ein Glas Wasser auf das Garagendach leert, läuft es (auch minimal) zum Nachbarn - muss man das eben abstellen

Es gibt keine Astbeseitigungsanspruch, Wandstreichanspruch oder Wunschfarbenansprüche
Oder soll Nachbar A damit einen Anwalt beauftragen?
Für was, ein Anwalt bringt erst man keinen Vorteil.

Einzige Ausnahme wäre wenn der Ast etwas "behindert".

Klaus
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Re: Großer Ast über Grundstück

Beitrag von Infansammler » 31.08.2014, 11:34

Hallo Klaus,

danke für Deine Antwort!
Ja der Ast oder sagen wir Stamm der von Nachbar B in das Grundstück von Nachbar A ca. 2 m ragt ist auf einer Höhe von ca. 1,30 m über dem Erdboden und behindert die Kinder beim Spielen auf der Rasenfläche des Nachbarn A. Auch das Rasenmähen durch Nachbar A ist auf dieser Fläche schwer möglich, da es sich um ein dichter Flieder handelt.
Zudem musste der Firma die, die Zaunerneuerungsarbeiten durchführen sollte abgesagt werden, da der Ast/Stamm genau an der Stelle ragt an der ein neuer Posten gesetzt werden muss, da der alte total verrottet ist.

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Re: Großer Ast über Grundstück

Beitrag von Klaus » 31.08.2014, 12:09

Die Art von Beeinträchtigung reicht kaum aus einen Beseitigunganspruch zu haben. Übrigens ist Stamm und Ast etwas anderes.

Ersetzt man den Prosten, dann passt der Neue an die selbe Stelle.

Ich würde, wenn das geht, einfach den Ast so lange biegen, bis er hinter der Grenze verschwindet, kann man auch in Etappen, so ein Ast gibt ja nach.

Man hat den Zeitpunkt verpasst den "Baum, der wohl zu Nahe an der Grenze steht" zu verbieten. Das ist jetzt wohl bereits verjährt.
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Re: Großer Ast über Grundstück

Beitrag von Infansammler » 01.09.2014, 08:59

Hallo Klaus,

ok also biegen lässt sich der Ast/Stamm nicht der hat einen Durchmesser von ca. 16 cm.....das wird schwer. Ja genau der neue Posten würde auch da hinpassen wo der alte steht. Nur kommt man da schwer ran, da das ganze Drumherum des Astes/Stammes bereits alles verdeckt und sich so nicht arbeiten lässt. Nachbar A hat also keine Handhabe wenn 1/4 seines kleinen Gartens dadurch nicht benutzt werden kann und muss dulden das dieser die nächsten Jahre noch weiter wächst. Im Grunde reden wir von einem Fliederbaum mit schon einer Gesamthöhe von ca. 5m und dieser steht von der Grenze im Grundstück des Nachbarn B ca. 1,50m entfernt.
Wenn man also diese Aussichten hat, dann riskiert Nachbar A lieber eine Anzeige und hat nun zur Kettensäge gegriffen. Hauptsache das Problem ist weg, da ist der tobende Nachbar B das kleinere Übel. Danke für Deine Hilfe Klaus!
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Re: Großer Ast über Grundstück

Beitrag von Klaus » 01.09.2014, 09:15

Ich würde das einfach "heimlich" machen oder jemanden anderen heimlich machen lassen.
Denn für eine Anzeige und Schadenersatz braucht der Nachbar einen "Täter" und einen Beweis

Kann übrigens einige tausend Euro kosten so ein Flieder, wenn der eingeht.

Für Kinder mit Sägen zahlt evtl. die Haftpficht. Es sei denn die werden angestiftet
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