Schuppen über Grenze gebaut

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Opa-Schuppen
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Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Opa-Schuppen » 18.09.2014, 19:58

Hallo
A habe folgendes Problem:
A haben ein altes Haus gekauft.
Auf dem Grundstück ist auch ein Schuppen.
Den Schuppen möchte aber der Verkäufer noch bis an sein Lebensende nutzen.
A haben damit kein Problem, weil der Zugang von außen über öffentliches Grundstück möglich ist.

Nun sind A beim Grunstück vermessen,und beim Bauantrag für einen Anbau auf ein Problem gestoßen.
Der Schuppen wurde zu DDR Zeit 1 Meter auf Gemeinde Grundstück gebaut.

A sind Eigentümer von dem Schuppen, im Grundbuch ist der Schuppennutzen nicht eingetragen.
A sind Eigentümer. Einen Mietvertrag hat der Nutzen abgelehnt,es besteht nur eine mündliche Vereinbahrung.

Der Bürgermeister hätte den Fall auch gern gelöst.

A würde dem Vorbesitzer sogar einen neuen Schuppen auf dem Grundstück bauen.
Er weigert sich aber ,er will seinen alten schwarzbau Schuppen behalten.

A möchten keinen Streit mit dem Mann.
Was können A tun ????
An das Bauamt wenden ?
Bekommt man eine Abrissverfügung für den Schuppen ?



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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Klaus » 18.09.2014, 20:45

A möchte keinen Streit mit dem Mann. Ja, dann sollte A gar nichts machen.
Ein Abrissverfügung wird es kaum geben, eher eine "Rechnung" für die Nutzung des Grundstücks der Gemeinde. Auch frage ich mich wie ein Zugang über ein "öffentliches Grundstück" möglich ist. Entweder es besteht eine "Erschliessung" oder er benutzt als Zuwegung einfach Gemeideeigentum.

Warum will A eine Abrissverfügung - will sich A erst nicht an die Vereinbarung halten und dann noch einen anderen vorschieben.

Man muss sich auch an mündliche Vereinbarungen halten, es besteht sehr wohl ein mündl. Mietvertrag. Wird der Schuppen abgerissen kann der Mieter Schadenersatz verlangen. Also so einfach kommt A aus der Nummer nicht rein.

Der Bürgermeister kann eine Nutzungserlaubniss für den alten Mann erlassen, die erlischt dann nach dessen Ableben

Klaus

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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Opa-Schuppen » 18.09.2014, 21:22

A möchte das Problem Schwarzbau und Grenzüberbau lösen.
A will sich an die Vereinbahrung halten.
A will auch für B einen neuen Schuppen bauen.
B will aber seinen Asbestschuppen weiter nutzen.
Wie ist ein Zugang vom öffentlichen Zugang möglich ?
Man geht vom Gemeindeweg in den Schuppen .

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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Klaus » 18.09.2014, 21:54

Ich will im Lotto gewinnen ?!?!

Wenn man vereinbart hat das der Mann den Schuppen bis Lebensende nutzen darf, wie will man dann das Grenzproblem lösen ? Alles kann man nicht haben.

Die Gemeinde kann nicht nach X Jahren den Abriss verlangen. Die Gemeinde kann nur ein Rente verlangen, von A.
Das ist auch kein "Schwarzbau" denn zur Bauzeit war der ja wohl erlaubt, es ist nur ein "Überbau", für den es Geld-Rente gibt. Kein Abriss, denn würde das so einfach gehen und bestünde Interesse von der Gemeinde würden die das Verfügen. Ich sehe kein Problem mit dem Gebäude, das kann stehen bleiben wie es ist. Nur der Eigentümer A kann es abreissen.

Aspest ist ungefährlich solange man daran nicht rumschraubt.

Ich sehe nur A der sich scheinbar nicht an die Verreinbarung halten und den Schuppen abreisen will - warum auch immer.

Kann der alte Mann seinen "mündlichen Vertrag" beweisen kann das teuer für A werden. Denn er kann Schadenersatz verlangen, und muss nicht nicht mit einem "Neubau" zufrieden geben. Bei alten Leuten führt so eine "Ungerechtigkeit" oft zu einem schnellen Ende
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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Opa-Schuppen » 19.09.2014, 11:20

B bekommt einen nagelneuen Schuppen in gleicher Größe.
A hat auch nicht gewusst das der Schuppen in keiner Zeichnung eingetragen ist und auf fremdes Land gebaut ist.
A und B hatten sich auch schon geeinigt das B einen neuen Schuppen bekommt.
Aber nun rückt der Tag näher.

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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Klaus » 19.09.2014, 11:28

Na wenn A und B sich einig sind. Mir wäre das der Mühe nicht wert.

Übrigens muss die "neue Hütte" den Bauvorschriften entsprechen, sowie den Nachbarrechten. Sie hat keinen "Bestandschutz" als Erbe den alten Hütte. Also Abstand zur Grenze und auch evtl. eine Baugenemigung kann dabei erforderlich werden.

Und ein "Bürgermeister" hat das persönlich nichts zu entscheiden...
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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Opa-Schuppen » 19.09.2014, 15:00

A und B sind sich grundsätzlich einig.
Ja die neue Hütte entspricht allen Vorschriften.
Nur B bekommt kalter Füße je näher der Termin rückt.
A hätte nur gern etwas mehr Argumente für den Abriss Neubau.
B hat auch genug Vorteile von A
B nutzt die halbe Scheune für Brennholz von A
B hat sein Hauswasserwerk bei A
und und und......
Nun möchte halt A den alten Schuppen erneuern.

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Re: Schuppen über Grenze gebaut

Beitrag von Opa-Schuppen » 20.09.2014, 15:22

Alles wird gut.
B lenkt ein.

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