Einfriedigung BaWü

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HarryD
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Einfriedigung BaWü

Beitrag von HarryD » 23.10.2014, 10:40

Liebe Forumsgemeinde,

wie ist die Rechtslage in BaWü, innerorts, Wohngebiet, keine landwirtschaftliche Nutzung, auch keine besonder Gefährdung durch große Hunde etc.

Nachbar A hat entlang der gemeinsamen Grenze zu Nachbar B auf seinem Grundstück mit ca. 6 cm Grenzabstand Beton-Randsteine gesetzt. Dahinter befindet sich ein vollständig blickdichter Holzzaun, dahinter ein Beet mit Büschen. (von B aus gesehen)
Nachbar B hat jetzt auf seiner Seite ein Beet mit Büschen angelegt, wobei natürlich die Erde/Abdeckung mit Rindenmulch bis an die Randsteine reicht, d. h. 6 cm über die Grenze hinausläuft. Wie soll das auch anders gehen?
Zuvor war an der Stelle Wiese mit ganz leichtem Gefälle, da Nachbar A sein Grundstück ggü. dem natürlichen Geländeverlauf tiefer gelegt hat. Mit viel Phantasie könnte man die Randsteine damit auch als Böschungsbefestigung werten.

Nachbar A verlangt nun von Nachbar B, dass er ebenfalls Randsteine auf seinem Grund setzt (also eine doppelte Reihe), damit das Beet nicht an seine Randsteine anstößt. Was dann mit dem Zwischenraum von mindestens 6 cm geschehen soll, dazu äußert er sich bislang nicht weiter. Er hätte die Randsteine ja auch genau auf die Grenze setzen können. Der großzügige Abstand war seine eigene Entscheidung!

Nachbar B vertritt die Auffassung, dass es in BaWü keine generelle Einfriedungspflicht gibt, auch im Bebauungsplan finden sich dazu keine Vorschriften.
Insofern ist er nicht verpflichtet irgenwelche Maßnahme zu ergreifen, um ein Berühren der fremden Randsteine mit Erde von seinem Grund zu verhindern.

Ist das richtig?

Viele Grüße

HarryD

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