Guten Tag,
A gehört das dienende Grundstück auf dem dem herrschenden Grundstück von B
das Geh /Fahr / Leitungsrecht per Vertrag eingeräumt ist.
Ausschließe Nutzung zum queren, gehen , fahren , laufen etc.
B hat am Zugang auf sein hinteres Grundstück ein zweiflügliges Tor montiert.
Ein Flügel von diesem Tor öffnet auf das Geh Fahr Leitungsrecht, also auf das Grundstück von A.
Der Flügel wird geöffnet stehen gelassen. Der zweite Flügel öffnet auf das Grundstück von B.
Bitten , Hinweise , anwaltliche Aufforderungen diese vertragswidrige Nutzung abzustellen
waren ohne Erfolg. Es wird nun zum Prozeß kommen und A will für diese vertragswidrige Nutzung
von seither über einem Jahr Entschädigung fordern.
In welchen Rahmen kann sollte sich diese Summe bewegen ?
A wird eine Summe pro Monat einklagen .
Vielen Dank und freundliche Grüße
ikopi
Rente , Entschädigung für vertragswidrige Nutzung
Moderator: Klaus
Re: Rente , Entschädigung für vertragswidrige Nutzung
Dienender ist der Grundstückseigentümer
Herrender ist der der das Grundstück des Dienenden benutzt.
Und für das mit den Toren bräuchte man eine Zeichnung, ich versteh nur Bahnhof. Am besten eine Bild machen und "irgendwo" im Internet hochladen und hier den Link kennen (Googlesuche: Kostenlos Bild hochladen)
Für was soll es eine "Entschädigung" gehen. Entschädigung bedeute man bekommt einen "Schaden" ersetzt. Man wird maximal die Anwalts und Gerichtskosten bekommen, wenn man gewinnt
Herrender ist der der das Grundstück des Dienenden benutzt.
Und für das mit den Toren bräuchte man eine Zeichnung, ich versteh nur Bahnhof. Am besten eine Bild machen und "irgendwo" im Internet hochladen und hier den Link kennen (Googlesuche: Kostenlos Bild hochladen)
Für was soll es eine "Entschädigung" gehen. Entschädigung bedeute man bekommt einen "Schaden" ersetzt. Man wird maximal die Anwalts und Gerichtskosten bekommen, wenn man gewinnt
Warum? das Wegrecht wurde bei der Eintragung bezahlt, dafür gibt kein Geld mehrA wird eine Summe pro Monat einklagen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Rente , Entschädigung für vertragswidrige Nutzung
Hi !
Ich denke mal das er meint ein Flügel von dem Tor auf B (Herrschender) öffnet in Richtung auf das Grundstück von A (Dienender) und wird desoefteren offen gelassen (sprich es versperrt dann Platz auf dem Grundsück von A) => ergo isses keine vertragsgemässe Nutzung
Gruss goerdi
Ich denke mal das er meint ein Flügel von dem Tor auf B (Herrschender) öffnet in Richtung auf das Grundstück von A (Dienender) und wird desoefteren offen gelassen (sprich es versperrt dann Platz auf dem Grundsück von A) => ergo isses keine vertragsgemässe Nutzung
Gruss goerdi
Re: Rente , Entschädigung für vertragswidrige Nutzung
Das wäre nicht erlaubt, das Wegerecht erlaubt nicht das "übertoren". Dann hat man einen Beseitigungsanspruch, und natürlich den Kostenersatz falls man Anwalts und Gerichtskosten hat.
Jedoch kann man nicht nach zig Jahren plötzlich verlangen da es nun verboten ist. Hier besteht dann evtl. ein Anspruch aus Rreu und Glauben, falls das Tor mal "zusammen" errichtet wurde. Also auch hier kommt es schon drauf an wie das Tor entstand.
Jedoch kann man nicht nach zig Jahren plötzlich verlangen da es nun verboten ist. Hier besteht dann evtl. ein Anspruch aus Rreu und Glauben, falls das Tor mal "zusammen" errichtet wurde. Also auch hier kommt es schon drauf an wie das Tor entstand.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !