Erlöschen Wegerecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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theo10
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Erlöschen Wegerecht?

Beitrag von theo10 » 28.03.2016, 06:18

Sachverhalt: Im Grundbuch des Grundstückes a ( herschendes Grunstück ) ist ein Wegerecht zu Gunsten der namentlich genau benannten Personen des Grundstückes b ( dienendes Grundstück ) eingetragen. Grundstück b liegt hinter Grundstück a. Es handelt sich um Gartenland. Wenn alle Personen des Grundstückes b verstorben sind, ist dann das Wegerecht erledigt oder geht es an die Erben der Verstorbenen über bzw. muss oder kann das Wegerecht neu verhandelt werden?



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Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Klaus
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Re: Erlöschen Wegerecht?

Beitrag von Klaus » 28.03.2016, 08:02

Die Antwort wäre "Nein", aber es kann gelöscht werden. Da es den berechtigten nicht mehr gibt müsste das auch im Alleingang gehen, mal aufs Grundbuchamt gehen.

Da aber B hinter A liegt stellt sich die Frage wie B danach erreicht werden kann. Notfalls hätte B ein Notwegerecht ?!?
Der Unterschied wäre das man für ein Notwegerecht eine geringe Geldrente bekommen würde.
Aber da kommt es daruaf an wie dieses gefangene Grundstück entstanden ist
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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