Erlöschen Wegerecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
theo10
Beiträge: 1
Registriert: 28.03.2016, 06:04

Erlöschen Wegerecht?

Beitrag von theo10 » 28.03.2016, 06:18

Sachverhalt: Im Grundbuch des Grundstückes a ( herschendes Grunstück ) ist ein Wegerecht zu Gunsten der namentlich genau benannten Personen des Grundstückes b ( dienendes Grundstück ) eingetragen. Grundstück b liegt hinter Grundstück a. Es handelt sich um Gartenland. Wenn alle Personen des Grundstückes b verstorben sind, ist dann das Wegerecht erledigt oder geht es an die Erben der Verstorbenen über bzw. muss oder kann das Wegerecht neu verhandelt werden?



Artikel lesen
Balkonien mit Sangria Eimer

KS

Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.

Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen......

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Erlöschen Wegerecht?

Beitrag von Klaus » 28.03.2016, 08:02

Die Antwort wäre "Nein", aber es kann gelöscht werden. Da es den berechtigten nicht mehr gibt müsste das auch im Alleingang gehen, mal aufs Grundbuchamt gehen.

Da aber B hinter A liegt stellt sich die Frage wie B danach erreicht werden kann. Notfalls hätte B ein Notwegerecht ?!?
Der Unterschied wäre das man für ein Notwegerecht eine geringe Geldrente bekommen würde.
Aber da kommt es daruaf an wie dieses gefangene Grundstück entstanden ist
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste