Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Tim
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2016, 16:31

Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Beitrag von Tim » 24.04.2016, 16:37

Hallo zusammen,

angenommen das Nachbargrundstück ist an mehrere Parteien vermietet. Auf diesem Grundstück ist eine Einfahrt und es besteht ein Wegerecht meinerseits um an A Garage zu kommen. Wenn die Mieter des Nachbargrundstücks auf der Einfahrt parken, wen muss A darum bitten dafür zu sorgen, dass die Einfahrt frei bleibt? Den/die parkenden Mieter selbst oder den Vermieter/Eigentümer?

Vielen Dank!
Tim



Artikel lesen
Der will ja nur spielen !

Das ist kein Hund

Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Beitrag von Klaus » 24.04.2016, 17:44

Als erstes mal die Regeln hier lesen A und B !!

Die Frage ist ja ob die Parkenden das auch wissen können. Daher würde ich erst man den Auffordern das Grundstück frei zu halten der das Wegerecht vergeben hat . Das kann der persönlich oder durch ein Schild oder durch ein Tor an der Straße machen - ganz wie er will.

A hat aber auch Ansprüche an die Parkenden direkt, denn die haben (vermutlich) keinerlei Rechte auf dem für Sie fremden Grundstück zu PARKEN. Parken ist wenn keiner mehr am Auto ist und nicht nur weil er die schwere Kiste hochträgt.

Übrigens kann der B (Inhaber) mit einem Tor verlangen das alle, auch A, dieses nach jeder Zufahrt und Abfahrt wieder schließen. Und B kann die Kosten für das Tor anteilig auch A berechnen........

Und natürlich kann A nur was wollen wenn die nicht vor der Einfahrt - also Straße parken. Da wäre das Ordnungsamt zuständig. Auch kann A nur was wollen wenn man "gar nicht mehr durchkommt".

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Tim
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2016, 16:31

Re: Wegerecht: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Beitrag von Tim » 26.04.2016, 10:05

Hallo,

vielen dank für die Antwort.

Sorry, A und B hatte ich übersehen.

Viele Grüße
Tim

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 18 Gäste