Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesland

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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o Loby
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Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesland

Beitrag von o Loby » 08.08.2016, 09:04

Hallo Zusammen,

mal eine etwas knifflige Frage, man stelle sich folgende Situation vor, ein Bestandsgebäude neben welchem Reihenhäuser gebaut werden, das Bestandsgebäude steht fast auf der Grundstücksgrenze und hat Fenster die in den Garten des neu zu errichteten Reihenhauses stehen, wäre es jetzt erlaubt eine Hecke mit 50cm Abstand als Sichtschutz für den Garten zu errichten oder nicht (max Höhe 1.80)

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http://abload.de/image.php?img=grundstck8yxo0.jpg


Gruss

Jürgen



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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von Klaus » 08.08.2016, 10:46

das kommt auf "2" Sachen an:

1. Das Nachbarrecht , hier einfach mal die Abstands und Höhen Regelungen für Hecken einsehen.
2. Das öffentliche Recht, steht meist im Bebauungsplan oder Nachbarrecht.

Man kann sich auch die Frage stellen: Darf ich den Nachbar, der seit 100 Jahre sein Haus hat, die Fenster zumauern. Oder kann der sich auf Regelungen berufen die an seinem Bautag galten......und damals 5 Meter freie sich auf Nachbars Grund verlangten.

Auch mal das Baulastenverzeichniss einsehen, evtl. gibts eine Baulast auf dem "neuen" Grundstück

Das sind doch echte Fenster und die sind niedriger als die Hecke sein soll.

man darf übrigens immer 5 Sonnenschirme aufstellen, wenn die nicht dauerhaft da stehen
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o Loby
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von o Loby » 09.08.2016, 07:35

Hallo Klaus,

der Fall soll in BW spielen.

Laut Nachbarrecht in BW darf man 50cm von der Grenze weg eine bis zu 1,80m hohe Hecke errichten.

Kann man das Baullastenverzeichnis irgendwo öffentlich einsehen?

Die Frage ist für uns ja auch, ob die Privatsphäre im Garten nicht höher anzusiedeln ist, da dort in diesem Beispiel bisher eben auch nur grün zu sehen war und dies würde mit einer Hecke ja bleiben.

Gruss

JÜrgen

Klaus
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von Klaus » 09.08.2016, 07:41

Den Bebauungspan und das Baulastenverzeichniss kann man im Bauamt ansehen.

Privatsphäre im Garten ?! die gibts nur in einer Wohnung, wenn man die Vorhänge zu macht.

Es kommt drauf an, ob die Hecke die Zimmer hintern den Fenster nicht unbewohnbar macht. Und wie diese Grenzbau entstanden ist. Denn eigentlich sind Fenster in einer Grenzwand nicht erlaubt.
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von Klaus » 09.08.2016, 08:01

Es könnte auch wichtig sein ob das "echte" Reihenhäuser sind. Also mit jeweis eigenem Grundstück.

Und mal "ausrechnen" ob die Sonne von der Hecke überhaupt abgehalten werden kann. Denn einen Anspruch auf "Aussicht" hätten die Nachbar nicht.
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von o Loby » 09.08.2016, 08:22

Hallo,

nein sind keine "echten" Reihenhäuser sind nach WEG geteilt, die Sonne abhalten denke ich würde eine 1,80 Hecke schon, sofern die Sonne praktisch direkt drauf scheint, hab das jetzt mal hiermit nachgestellt http://www.sonnenverlauf.de/, da kann man Solardach auf 1.8m machen, dann würde an die Fenster Schatten fallen, wobei durch die niedrige Lage der Fenster würde vermutlich sowieso nur bei Sönnenhöchststand überhaupt Sonne reinfallen.

Ich dachte immer das Licht und Fensterrecht gibt es nur bei Neubauten.

"Es kommt drauf an, ob die Hecke die Zimmer hintern den Fenster nicht unbewohnbar macht. Und wie diese Grenzbau entstanden ist. Denn eigentlich sind Fenster in einer Grenzwand nicht erlaubt."

Versteh ich nicht so ganz, so wie das sehe, sind dort 2-3 Fenster mit so einer Art Milchglas und ein Fenster ist von einer Küche, also unbewohnbar werden die dadurch mit Sicherheit nicht

Gruss

Jürgen

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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von Klaus » 09.08.2016, 08:30

Als WEG dürfe man im Außernbereich erst man so gut wie nichts ohne Zustimmung der WEG Gemeinschaft, die das ganze nur in einem einstimmigen Beschluss genemigen muss. Denn verklagt würde auch die WEG als Gemeinschaft.

Und ob ein Licht und Fensterrecht gilt müsste man prüfen. Dazu wurde man wohl das Recht aus der Bauzeit des Gebäudes des Nachbarn zu Hand nehmen.
Übersetzt zu heute müsste der Nachbar 2 Meter Abstand zu Grenze einhalten wenn er jetzt bauen würde. Dann wären bis zu 1,80 Meter hohen Hecke eine Abstand von 2,50. Ich würde mal sagen man müsste also den Abstand von 2,5 zu Haus Wand einhalten. Dann gäb es auch keine Verschattung.

Es sein denn der Nachbar hat den Bauplatz selber verkauft. Das könnte die Sache ändern, denn dann hätte er das ja selbst verursacht.

Jedoch gibts dann noch das Bauamt, das ebenfalls mitreden könnte
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von o Loby » 09.08.2016, 08:39

Hallo Klaus,

puh also das hört sich ja überhaupt nicht gut an, laut der WEG zulässig wäre die Hecke, da hab ich mich informiert, einen Abstand von 2.50 zu Nachbarswand würde die Gartenfläche ja enorm verkleinern, der Bauplatz wurde mit großer Sicherheit auch nicht vom Nachbar verkauft, kann ich mir so nicht vorstellen.

Also dann wohl doch lieber Finger weg lassen, dachte das ist kein Problem und ich zieh da ne Hecke hoch.

Also ein Bebauungsplan liegt nicht vor der Zaun oder Hecke regelt, baurechtlich scheint ein Zaun auf der Grenze möglich, man müsste aber prüfen was sich hinten den Fenstern für Räume befinden.

Gruss

Jürgen

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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von o Loby » 09.08.2016, 11:35

Hallo KLaus,

hab mal bei einem Rechtsportal ein paar €s investiert, dort hat mir der Anwalt geschrieben, ein Licht / Aussichtsentzug wird nicht als derartige Beeinträchtigung gesehen, Ausnahmen wären bloss Schikane etc.

Demnach müsste mein Vorhaben schon gehen.

Trotzdem danke mal.

Gruss

Klaus
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von Klaus » 09.08.2016, 11:44

Aufpassen!!! Anwälte nehnen den "Vortrag" wörtlich. Je nachdem wie man Fragt kann das ergebniss anders sein. Und wenn man ein paar Sachen weglässt.....

Wie wäre es mit einem Link
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Re: Sichtschutz (Hecke oder Zaun) vor Nachbarfenster Bundesl

Beitrag von o Loby » 09.08.2016, 11:55


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