Hallo liebe Gemeinde. Ich möchte einfach mal versuchen eine Sachlage zu erklären.
Stellen Sie sich einen Weg vor wo es Häuser in einer Reihe gibt. A-F ( alle auf der rechten Seite )( Also Weg linke Seite von unten nach oben und die Häuser auch von unten nach oben auf der rechten Seite )
Vor 30 Jahren und mehr hat man vergessen sowohl das Überwegungsrecht so wie das ... komme jetzt nicht darauf einzutragen.
Wenn jetzt Haus A sagt : du darfst hier nicht mehr durch, kann dann Anwohner B-F nicht mehr zu seinem Haus ???
Es gibt keine andere Möglichkeit dort hinzukommen nur diesen Weg ? Und kann Haus A einfach dieses verbot einklagen ??
Dh wenn dem Anwohner von A die Nase von Anwohner D nicht passt kann er dann einfach sagen : Ich verbiete dir den Durchgang sowohl mit Auto als auch zu Fuß
Danke schonmal im voraus
Verbot das Grundstück zu überwegen
Moderator: Klaus
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Konnte nicht zum Datenbankserver verbinden
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