Guten Morgen,
Folgendes Problem stellt sich. A und B haben zwei hintereinander liegende Grundstücke. Das Grundstück von B wird über das Grundstück von A angefahren. Nach langem Rechtsstreit wurde geklärt, dass privatrechtlich keinerlei Ansprüche von B bestehen. Auch kein Notwegerecht.
A hat aber eine Baulast zur baurechtlichen Erschließung ( ohne Wege oder Fahrrecht) im Baulastenverzeichnis eingetragen. Eine Grunddienstbarkeit existiert wie erwähnt nicht. Hat B jetzt das Recht über das Grundstück von A zu fahren? Die Baubehörde sagt ja.
Danke für eure Zeit.
Gruß
Vogt77
Behörde will Baulast durchsetzen
Moderator: Klaus
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