Behörde will Baulast durchsetzen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Vogt77
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Vogt77 » 28.08.2016, 08:59

Danke für die Antwort. Ich sehe es auch so. Sonst könnte man auf eine Grunddienstbarkeit o.ä. privatrechtliche Vereinbarungen verzichten und es käme einer Widmung gleich.



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Vogt77 » 28.08.2016, 21:30

Ich habe gerade folgendes erfahren. Sperrvorrichtungen ( z.B. Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten ) sind in Zu- oder
Durchfahrten zulässig, wenn sie Verschlüsse haben, die mit dem Schlüssel für
Überflurhydranten nach DIN 3223 verfügen. Dieses steht in der VV zur BauO NRW aus dem Jahre 2010.

Klaus
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Klaus » 28.08.2016, 21:38

Nur das wir in Deutschland, anders als in USA einen Sch... auf das Urteil eines anderen Gerichts geben. Jedes Gericht urteilt selber. Wie gesagt nach Vortrag, Antrag und Beweis.
Daher findet man für alles und jedes ein Urteil, selbst für die gegensätzlichsten Ideen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Vogt77 » 09.10.2016, 08:44

So, ein kleiner Nachtrag. A hat sich an die obere Bauaufsicht gewannt. Diese erteilte schriftlich den Hinweis. Umlegbarer Sperrpfosten ist erlaubt. Einige Tage später der Hinweis, Schriftsatz bleibt abzuwarten, Sperrpfosten doch eine Bebauung´, weil eine Baulast vorhanden sei.
Entweder darf man in öffentlichen EInfahrten einen setzen oder nicht?! Die Baulast macht den Privatgrund doch zu einer öffentlichen Einfahrt und oder Zufahrt. Ich verstehe die Welt nicht mehr. :(
Grüße

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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Klaus » 09.10.2016, 09:51

Die Widmung macht einen Weg öffentlich. Eine Baulast dient nur zu Erschließeung durch die öffentliche Hand. Also ich hab keine Ahnung wie doof die dort sind. Ich kenn sogar Feuerwehrzufahrten mit Tor
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Vogt77 » 05.06.2019, 19:29

Es gibt Neuigkeiten die man kaum glauben kann. Die Behörde hat vor dem OVG verloren. Nun haben wir den Antrag gestellt, die Baulast komplett zu löschen. Diese wurde als Bauvorhaben bezogen bezeichnet. Da das zugehörige Bauvorhaben nicht existiert, ist sie laut Gericht nichtig.
Jetzt der Hammer: Die Behörde verweigert jetzt die Löschung. Man ist echt ausgeliefert und mittlerweile auch verzweifelt.

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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Klaus » 05.06.2019, 19:35

Wenn man vor Gericht gewonnen hat, muss man eben die Löschung einklagen.
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Vogt77 » 05.06.2019, 20:31

Ist schon klar

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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Vogt77 » 06.06.2019, 10:06

Das mit der Klage ist eine logische Konsequenz. Der Witz an der Sache ist, dass man den Antrag auf Löschung genau bei dem Sachbearbeiter/Fachstellenleiter stellen muss, der bei den Prozessen auf der Gegenseite saß. Das ist nicht so richtig nachvollziehbar und kostet nur wieder Geld, Zeit und Nerven.

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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von Klaus » 06.06.2019, 10:54

Bürgermeister und Presse anschreiben. Um mal mit der Oposition im Gemeinderat reden :-)
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen

Beitrag von bugschuko » 07.06.2019, 09:46

Klaus hat geschrieben:
06.06.2019, 10:54
Bürgermeister und Presse anschreiben. Um mal mit der Oposition im Gemeinderat reden :-)
Hallo, erstmal Glückwunsch zum Urteil, wenn das Rechtskräftig ist, dann ist doch erstmal alles gut!

Ich würde erstmal den Weg dicht machen, dann die Löschung einklagen, kostet halt der Behörde zusätzlich Geld, mal sehen wie lange der Sachbearbeiter dann da noch sitzen darf.

Mit den Pappnasen, die meist Bürgermeister o.ä. sind würde ich persönlich keine Zeit verschwenden.

Gruß Ralf

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