Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?

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EdHunter
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Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?

Beitrag von EdHunter » 19.10.2016, 10:50

Nachbarn A und B leben in Schleswig-Holstein

A hat 2006 eine alte (1932) Doppelhaushälfte gekauft, damals bestand ein kleiner Entwässerungsgraben (ca.30 cm breit) der die Grundstücke teilen sollte. A wurde von der Stadtentwässerung in der Baugenehmigung vorgeschrieben, das Regenwasser da einzuleiten, damit es in einen größeren Entwässerungsgraben abfließen kann. Ein Zaun als Grenze bestand nicht.
Dann sind die alten Eigentümer der anderen DHH verstorben und C hat die DHH gekauft und umgebaut. Danach hat C das fertige Objekt an B vermietet (in 2013).

B und C haben dann ziemlich zügig und unter A's Protest den Graben einfach zugeschüttet. Es war ihnen auch egal, das A's Wasser dann nicht mehr ablaufen kann.

B hat dann auf einer Länge von 19m einen Sichtschutzzaun (185 cm hoch) errichtet und man konnte von oben sehen, dass er immer weiter auf A's Grundstück zog. Damit er nicht so einen häßlichen Zaun weiterzieht hat A 3 180cm hohe Weidenzaunelemente gesetzt, sowie anschließend ca. 12 m lang einen 80cm hohen Zaun weitergeführt. Anschließend hat B dann eine Totholzhecke gebaut, die weitere 5 m geht.
Direkt an die Zäune hat B Buchsbaum, Nussbäume und Kirschlorbeer gepflanzt, die dann in 2016 eine Höhe von über 2m erreichte und die Zäune überragte.

A hat dann im August B aufgefordert die Büsche auf Zaunhöhe zu stutzen, bzw auf 120cm zurückzuschneiden (Vorschrift in Schleswig-Holstein)
B kam dem nicht nach, sondern teilte in dem 3. Gespräch in 3 Jahren mit, dass er jetzt hinten bei dem 80cm hohen Zaun einen 150 cm hohen setzen möchte.

Dafür kam er am nächsten Tag mit einer schriftlichen Vereinbarung vorbei, die A unterzeichnen sollte.
A teilte B mit, dass er in 2 Tagen in den Urlaub fährt und sich danach (1 Woche) die Vereinbarung in Ruhe anschaut.
B sollte so lange warten. B erklärte sich damit einverstanden.

Am letzten Urlaubstag bekam A eine WhatsApp Nachricht von seinem anderen Nachbarn (F).
B hat anscheinend Vermessungen vorgenommen und das Grundstück von A betreten und dort Metallpfosten in den Boden gerammt.
A's Urlaub war im Eimer...
Als A am nächsten Tag zurück war und sich das ganze anschauen wollte, gab der Briefträger A ein Einschreiben von B ab.
In dem Schreiben wurde unter anderem mitgeteilt, daß A seinen Zaun auf das Grundstück von B gesetzt hat und A 2 Wochen Zeit hat diesen zu entfernen.
A hat dann C angerufen, um mitzuteilen, was sich deren Mieter B aneignet.

In einem Gespräch zwischen A B und C wurde sich geeinigt, dass ein Vermessungsbüro eine Grenzanzeige macht, damit die Grenze festgelegt werden kann.

Bei dem Termin wurde von dem Vermessungstechniker das Rohr gefunden, was unter dem Grenzstein war, die Position war auch die, die im Kataster eingetragen ist.

Das Ergebnis ist, das B seinen Zaun am Anfang um 39cm und am Ende um 90 cm auf das Grundstück von A gesetzt hat.

B redet seitdem gar nicht mehr mit A, C meint, da sie grad ein Haus bauen sind für sie andere Termine wichtiger, als sich das Ergebnis vor Ort anzuschauen, und A solle sich wegen den paar cm nicht so anstellen.
Diese paar cm sind auf die Fläche gerechnet ca. 25 m"...
A ist jetzt sauer und möchte das B seinen kompletten (und laut LBO) zu hohen Sichtschutz zusammen mit den zu hohen Büschen von A's Grundstück entfernt.
Auch möchte A, dass der Graben, der einfach zugeschüttet wurde, wieder ordentlich hergestellt wird.

Langer Text, kurze Fragen:

- wen muss A anschreiben um die Entfernung und Wiederherstellung zu verlangen? Den Mieter oder den Eigentümer?

- kann A verlangen, dass auf die Grenze ein 1,20 hoher Zaun gesetzt wird?
Den Sichtschutzzaun möchte A nicht als Grenzzaun, da B nicht duldete, daß A Blumentöpfe an die Pfosten hängt. Auch durfte der Zaun von A's Seite nicht gestrichen/lasiert werden und die Kinder dürfen nicht mit dem Fußball dagegenschiessen, da der Zaun kaputtgehen könnte (bei B's Kindern durften die das).
A würde B allerdings gestatten den Sichtschutzzaun mit einer gewissen Entfernung zum Grenzzaun zu setzen (allein um B nicht sehen zu müssen.

- Welche Frist muss A dem B einräumen, damit er seinen Kram entfernt und den Graben herrichtet?

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