Wegerecht / Grundstück

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Fox
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Wegerecht / Grundstück

Beitrag von Fox » 12.02.2017, 16:24

Hallo
Ich habe ein Haus gekauft, wo der Hinterbliebene Nachbar ein Wegerecht hat.
Auf mein Grundstück steht ein Tor der durch einen Motor betrieben wird. Der Nachbar hat eine Fernbedienung für das Tor und am Tor ein Knopf für auf und zu. Bis dahin alles gut.
Denn Motor hat der Nachbar angelblich Gekauft vor Jahren und am Tor montiert das Grundstück gehörte der Mutter, also vor meine Kauf des Grundstücks .So jetzt meint er der Motor würde ihnen gehören.
Aber ich das Grundstück doch gekauft und somit gehört der Motor doch aus zu oder liege ich da Falsch?



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Klaus
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Re: Wegerecht / Grundstück

Beitrag von Klaus » 12.02.2017, 16:48

Alles was auf Ihrem Grundstück fest montiert ist, gehört dem Grundstückseigentumer.
Betreibt der Berechtigte auf Ihrem Grundstück eine Anlage, dann ist es seine.

Jetzt wird das wohl eine lustige Geschichte.

Entweder: Der Hinterlieger sagt "es ist seine" und beweist das mit einem Beleg von Mutti. Dann ist es seine und Sie verlangen von Mutti Schadenersatz, da Sie Ihnen was verkauft hat was ihr nicht gehört
oder andersrum

Interessant wäre noch zu wissen wer den Weg nutzt. Mal Grundbuch ansehen

Mir wäre es lieber, Sie gehört den Nachbar. Dann betreibt er die Anlage auf seine Kosten. Wäre es die des Eigentümers dann müsste der den Unterhalt umlegen. Wäre es die eigene kommte man Sie entfernen. ist es eine Fremde nicht.

Kommt auf die Beweise an, mit denen er irgendwas belegen will. Man sollte sich aber auch mal überlegen was man selber will, und wie man taktisch vorgehen will.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Fox
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Re: Wegerecht / Grundstück

Beitrag von Fox » 12.02.2017, 19:08

Hallo
In Grundbuch steht: Grunddienstbarkeit Geh u. Fahrrecht sowie Recht zur Verlegung und Unterhaltung von Ver. u. Entsorgungsleistung.
Also verstehe ich es so, wenn er mir eine Quittung vor legt ist das sein Motor. Aber Rechtlich gesehen muss er mich fragen ob er denn Motor am meinen Tor anbauen darf. Das Tor könnte man ja auch mit der Hand auf und zu machen.
Er meint wenn der Motor da nicht dran ist macht er das Tor nicht zu.
Ich möchte dass das Tor beim rein und raus Fahren geschlossen wird.
Gibt es irgendwas in Gesetzt wo man das nachlesen kann?
Ich möchte eigentlich nur meine Ruhe haben, aber man kann sich nicht alles gefallen lassen.

Gruß Fox

Klaus
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Re: Wegerecht / Grundstück

Beitrag von Klaus » 12.02.2017, 19:22

Die Quittung besagt ja nur das C es gekauft hat.

Wichtig ist, aus welcher Vereinbarung die "Anlage" auf dem fremden Grundstück installiert wurde. Er hat die ja nicht an A's Tor angebracht, sondern an das Tor des Vorbesitzers B.
War das erlaubt, vermutlich ja. Daher kann C nach Treu und Glauben darauf bestehen das diese Investition umsonst war.

Übrigens gibt es kein Er oder Ich, sondern A und B - REGELN LESEN

Der Berechtigte muss das Tor bei jeder Durchfahrt sofort "wieder" verschließen. Dazu gibt es Urteile (selber hier lesen) genug. Dabei ist es unerheblich ob mit Motor oder nicht. Notfalls erklärt das eben ein Richter.

A sollte über den Motor froh sein , sonst macht er es wie andere und der laufende Motor bis das Tor auf und zu ist ist auch nicht netter.
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