Holzunterstand verhindert Malerarbeiten

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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sternenkind
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Holzunterstand verhindert Malerarbeiten

Beitrag von sternenkind » 30.11.2017, 23:24

Hallo

Folgender Fall

Nachbar A, Besitzer eines Reihenmittelhaus das ca. 5m versetzt zu Nachbarhaus steht, muss seinen Giebel bzw. Hauswand wegen Hagelschaden Neu Streichen lassen.
Nachbar B, der zur Miete im Nachbarhaus Wohnt, hat an der versetzten Wand, im Abstand von ca. 25-30cm zur Hauswand, einen Holzunterstand errichtet, ohne das Einverständnis von A.
Leider kann nun der Maler, wegen des Holzunterstand, kein Gerüst aufstellen.
B weigert sich nun den Holzunterstand zu Entfernern!
Es gäbe noch eine andere Möglichkeit das Gerüst zu stellen, Mehrkosten ca.300€.
Kann nun A von B verlangen den Holzunterstand zu Entfernern oder das B sich an den Mehrkosten beteiligt, oder sie Komplet bezahlen muss?
Kann A seine Forderungen über den Vermieter geltend machen, Entfernern des Unterstands Beteiligung an den Mehrkosten oder muss A den Unterstand stehen lassen und die Mehrkosten selber Bezahlen?

Vielen Dank und Grüße



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Klaus
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Re: Holzunterstand verhindert Malerarbeiten

Beitrag von Klaus » 01.12.2017, 07:31

A stellt sein Gerüst so wie es eben geht und hinterlässt das Nachbargrundstück so wie es voher war. Egal welchen aufwand das macht und welche Kosten enstehen. B macht nichts und zahlt nichts. A kann nicht zur Unzeit ankommen und muss Termine absprechen

Steht da ein Gebäude ohne Genemigung kann A dagegen vorgeben. Entweder aufgrund der Bedingungen des Nachbarrechts selber (Verjährung beachten) oder aufgrund des Baurechts mit Hilfe des Bauamts (wenn das will)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sternenkind
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Re: Holzunterstand verhindert Malerarbeiten

Beitrag von sternenkind » 01.12.2017, 23:04

Vielen Dank schon mal

aber wie lange ist die Verjährungsfrist
und kann A eine Vereinbarung mit dem Vermieter von B treffen, natürlich Schriftlich,
in der B Untersagt wird weitere Gebäude, Sträucher usw halt alles was das Aufstellen eines vernümftigen und sicherem Gerüst verhindert?

A hat B bereits Unterrichtet das die Malerarbeiten April oder Mai je nach Wetterlage durchgeführt werden und wird den Vermieter von B die nächsten Tage Bescheid geben, genauer Termin wird wohl erst 2 - 3 Wochen vorher feststehen, eben wegen Wetterlage.
Ist das ok oder kann dann B das Aufstellen des Gerüstes immer noch verhindern, auch wenn der Vermieter von B den Termin zustimmt?

LG

Klaus
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Re: Holzunterstand verhindert Malerarbeiten

Beitrag von Klaus » 02.12.2017, 08:22

Der Nachbar kann grundsätzlich machen was er will. Verstößt er gegen das Nachbarrecht muss man aktiv werden, Verjährung 3 Jahre. Er muss keinen Plaz für ein Gerüst bereithalten das mit A irgendwann mal streichen kann.

Verhindern kann B das immer, aus wichtigem Grund.

Man nennt einfach einen Zeitraum von 2 Wochen in der das Gerüst da steht, dann ist man Wetter unabhängig. Es regnet ja kaum Wochenlang. Der Nachbart muss es auch nich hinnehmen das hier ein Heimwerker jeden Tag ne 1/2 Stunde streicht.
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