Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

golf3freak
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Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 05.07.2019, 19:05

Hallo zusammen ich bin ein wenig verzweifelt umd hoffe das mir ein Experte weiterhelfen kann :)
A hat ein Haus gekauft mit Carport. A möchte sein Auto in dem Carport parken, woraufhin B sich meldet es dürfe kein Auto darin abgestellt werden, da er ein Fahrrecht hat und sein Auto darin wenden möchte.
Im Baulastenheft ist eine Garage über die gesamte Länge eingezeichnet.
Darüber hinaus steht ein Weg mit 5.5m zur Verfügung, wobei 3.5m mittels andersfarbigen Pflastersteinen optisch abgegrenzt sind. B schert unnötig auf die 5.5m aus, um das Grundstück von B zu erreichen. Dieser Weg wird durch ein parkendes Auto von A auf die abgegrenzte Fläche von 3.5m verjüngt.

Darf A sein Carport nicht nutzen und darf A sein Auto nicht in der Zufahrt abstellen ist das ein erheblicher Nachteil für A. Wobei B eine erschwerte Zufahrt hinnehmen muss.

Die Frage ist jetzt, darf A den Carport belegen, sodass B nicht mehr wenden und dadurch erschwert zu seinem Grundstock gelangen kann?
Darf A sein Auto parken und die Zufahrt auf 3.5m verjüngen?

Danke vielmals!



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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 05.07.2019, 19:25

Also ohne eine Skizze (irgendwo hochladen) ist es schwer

-Wenderechte gibt es nicht
- 3,50 Meter reichen für ein Wegerecht
-Das Baulastenverzeichniss enthält keine Rechte des Nachbarn

MAn sollte wissen was im Grundbuch steht und was im Baulastenverzeichnis - genau
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 05.07.2019, 21:58

Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Rot ist der Fahrweg von B. Vorwärts rein, Rückwärts in den Carport und gerade wieder raus. D hat einen Vorgarten angelegt bis zu den farblich markierten Pflastersteinen, gestrichelt dargestellt.
Hier ist die Skizze
Bild

Im Baulastenblatt/Liegenschaftskateter von A ist eine Garage eingezeichnet verbaut ist jedoch ein Carport.
Im Grundbuch von A sind für B,C und D Leitungs, Betretungs, Zufahrts und Zugangsrecht eingetragen.

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 05.07.2019, 22:06

Wegerecht sind Rechte auf Grundstücken. Also A darf bei B drüberfahren. Ne "SKizze" mit Häuser bringt dabei wenig und mal erlich ich sehe auf dem Bild keine Grenzen, keine Ausübungsfläche und auch sonst nix.

Ich sehe keinerlei Grund warum der dort wenden dürfte. Wenn er auf seinem eigene Grundstück nicht wenden kann, fährt er eben rückwärts wieder raus.
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 05.07.2019, 22:20

Die grünen Kasten sind die Grundstücksgrenzen. Ich hoffe das hilft weiter.
Bild

B ist nicht so geübt im Rückwärtsfahren und fährt ein großeres Fahrzeug. A fährt Rückwärts auf sein Grundstück. C hat eine zu schmale Garage und verwendet seine Garage nicht.

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 05.07.2019, 22:41

Also wenn WHB ein Wegerecht auf WHA hat darf er den kürzesten Weg von WHC Nach WHD nehmen. Dazu reichen die 3,5 Meter aus, das sagt auch die Rechtsprechung. Aber wie gesagt Skizze ist was anderes.

Ich würde übergangsweise einfach mal ein paar Findlinge hinlegen, das übt

Kam er schin mal durch obwohl A dort parkte, dann gehts doch
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 05.07.2019, 22:55

Ja richtig B kommt durch, jedoch nicht so bequem. B ist der Meinung das der Carport frei gehalten werden muss, sowie die Freifläche.
Wie kann B auf dieses Recht kommen? Oder wie kann A "beweisen" das es so nicht ist.

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 05.07.2019, 23:00

Lies in den Urteilen, da steht: 3,5 reichen völlig aus. A muss nicht beweisen, das soll dich B machen.

Das Wegerecht ist im Sachenrecht das Recht von Rechtssubjekten, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremdem Grund und Boden
zwecks Durchgangs oder Durchfahrt nutzen zu dürfen.

solange das geht bekommt er das was vereinbart wurden
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 05.07.2019, 23:22

Danke Dir für die schnelle Antwort!

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 16.07.2019, 20:14

Hallo nochmal
A hat das Baulastenverzeichnis jetzt vollständig vorliegen.
Im Lageplan von A ist ein "gepl. Geh, Fahr und Leitungsrecht" eingezeichnet, welches auch in den Carport von A reicht, da der Carport diese Fläche überbaut.
Laut Baulastenblatt von A ist lediglich das Leitungsrecht zu dulden.
Im Grundbuch von A steht folgendes: "Leitungsrecht mit Betretungsrecht. Zugangs- und Zufahrtsrecht. "
Ändert diese Tatsache etwas, muss A gemäß den im Lageplan gepl. Flächen freihalten, sodass B wenden kann oder sind die 3,5m weiterhin ausreichend für die "Zufahrt"?
Wie genau ein Zufahrtsrecht definiert ist kann A leider nirgends finden.
Danke und Grüße
Zuletzt geändert von golf3freak am 16.07.2019, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 16.07.2019, 20:15

ändert nix
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 20.07.2019, 20:59

Hallo
Nochmal eine Frage zu dem Thema. Darf auch nicht vor dem Carport/Hof von A gewendet werden, wenn die Grunddienstbarkeit auf eine Urkunde verweist mit dem Text siehe Anhang.

Bild

Das Bauamt sagt ja, ein Notar sagt auch ja.

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 20.07.2019, 22:09

als Zugang und Zufahrt zum jeweiligen Grundstück

rein, drüber, raus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 20.07.2019, 22:32

Wie würden Sie vorgehen, wenn B trotzdem wenden möchte? Ein Anwalt müsste Ihre Aussage auch bestätigen können und B per Brief hinweisen?
Was hätte B tun müssen, um das Recht zum Befahren der Carporteinfahrt von A zu erhalten?

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 21.07.2019, 09:24


Was hätte B tun müssen, um das Recht zum Befahren der Carporteinfahrt von A zu erhalten?
Wie soll das gehen wenn der Nachbar das nicht möchte. Mal mit Geld versuchen.

Besser aber wäre es das Geld in Fahrstunden zu investieren, dazu ne Rückfahrkamera und man lernt es einfach. Oder man schafft sich eine Wendemogkichkeit auf dem eigenen Grundstück. Ne schwere stahlplatte auf Rollen, ein kleiner Motor und es wendet sich automatisch.

Ich bin die letzten 25 Jahre Rückwärts 100 Meter zur Straße gefahren, auch ich hatte ein Wegerecht auf den gesamten Innernhof. Ich wäre nie auf den Wendewunsch gekommen. Ich müsste auch noch aussteigen um ein Tür an der Straße zu öffnen und schließen
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 21.07.2019, 11:43

Hallo
Ja der Meinung bin ich auch, jedoch können Sie sich vorstellen, das das B ohne "Beweis" nicht so einfach glauben will.
Ich habe weiter recherchiert, was sagen Sie zu den Urteilen. Können die herangezogen werden?
------‐-------
3 U 8/14 - Urteil vom 24.09.2014.
http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/369 ... GE=3695208
-------------------
https://www.prinz.law/urteile/bgh/V_ZR___1-92
---------------------

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes 2. Senat

Entscheidungsdatum:
20.10.1992
Aktenzeichen:
2 R 5/91
Dokumenttyp:
Urteil


In den Entscheidungsgründen heißt es:

„Bei der Beurteilung, welche Art von Verbindung (...) notwendig ist, muß nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ein strenger Maßstab angelegt werden (so etwa BGH, NJW 1964, S. 1321; weitere Nachweise bei Bassenge in Palandt, 51. Auflage 1992, § 917 Rdnr. 5, und Reichsgerichtsrätekommentar, 12. Auflage, § 917 Rdnr. 4). Den Nutzungserfordernissen (-hier war dies das Befahren mit dem PKW-), die danach anzuerkennen sind, genügt der vorhandene öffentliche Verbindungsweg. Er kann unstreitig mit einem Personenkraftwagen so befahren werden, daß keine anderen Grundstücke für den Weg zur Garage der Beigeladenen und aus dieser heraus benutzt werden müssen. Der Beigeladene praktiziert dies seit einem halben Jahr dergestalt, daß er vorwärts in den Kraftfahrzeugabstellraum hinein und in der Gegenrichtung rückwärts bis zu der 30 m entfernten G straße fährt. Letzteres erfordert, wie die vom Senat durchgeführte Ortsbesichtigung gezeigt hat, wegen Gartenmauern und eines Mastes, die auf der Nordwestseite an den Weg heranreichen, ein vorsichtiges Lenken. Die Mühewaltung erscheint jedoch zum einen angesichts der von den Beigeladenen getroffenen Wahl für eben diesen Standort der Garage nicht unzumutbar."

„Zum anderen ließe sie sich vermeiden, wenn durch entsprechende Veränderungen auf dem Baugrundstück die vom Beklagten zeichnerisch in überzeugender Weise dargestellte Wendemöglichkeit geschaffen würde. Dazu müßte unter Entfernung einer Stützmauer und des darauf stehenden Zaunes das Baugrundstück in seiner ganzen an den Weg grenzenden Breite befahrbar gemacht werden. Hierauf könnte die Klägerin die Beigeladenen auch rechtlich verweisen, denn die notwendige Verbindung eines Grundstücks zu einem öffentlichen Weg besteht auch dann, wenn zur Herstellung der Benutzbarkeit noch gewisse Änderungen auf dem Grundstück wie beispielsweise die Entfernung von Zäunen erforderlich sind (RGRK, a.a.O., Rdnr. 1, mit Rechtsprechungsnachweis)."

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 21.07.2019, 11:52

Beantrage eine einstweilige Verfügung gegen den Nachbarn, vorher sollte ein Zeuge einmal sehen wie er den Carport nutzt. Oder einfacher parke dort einfach
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 25.07.2019, 17:46

Hallo
Nachdem mir das Bauamt, ein Notar und zuletzt auch ein Anwalt der sich ständig mit solchen Fällen beschäftigt möchte ich noch eine Rückmeldung geben.
Die Aussagen sind alle gleich:
B darf auf dem Grundstück von A wenden. Da die Fläche für die Zufahrt im Lageplan eindeutig gekennzeichnet wurde und auf dieser gesamten Fläche eine Unterlassung zum Abstellen jeglicher Gegenstände vereinbart wurde.
Solange also kein Urteil vorgelegt werden kann, welches ebenso diese Tatsachen enthält, gehe ich davon aus, das das Wenden in diesem Fall erlaubt ist.

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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus » 25.07.2019, 18:12

dieser gesamten Fläche eine Unterlassung zum Abstellen jeglicher Gegenstände vereinbart wurde.
Das ist dann aber mehr als ein Wegerecht.
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak » 25.07.2019, 21:08

Wie auf dem Bild vom 20.7.

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