Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Klaus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus »

Im Grundbuch stehen keine Bildchen, sondern werden die Rechte genau beschrieben

recherchier mal

§ 1020
Schonende Ausübung
+
Ausübungsfläche

ich habe meine Meinung bereits kundgetan
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
golf3freak
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak »

Ja richtig das Bild enthält Text.
Klaus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus »

ich habe meine Meinung bereits kundgetan

Kein "Wenderecht". Warum auch, nach welcher Rechtsgrundlage denn, ist doch Quatsch .
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
golf3freak
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von golf3freak »

Ja das ist auch okay, aber Sie scheint offensichtlich nicht richtig zu sein.
https://books.google.de/books?id=IEJMDw ... ht&f=false

S.99+100

Fahrrecht = geh und wenderecht
Klaus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus »

Leider kann ich keines der Urteile finde in denen das steht. Aber wenn das so ist würde ich den gesamt Hofraum räume, den Garport abbauen, denn sonst kann das Wohnmobil ja nicht wenden.

Oder mal nachlesen was in den zitierten Urteilen genau steht.

Jetzt müsste man prüfen ob der Unterlassungsanspruch noch nicht verjährt ist
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Klaus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus »

Lies den Text mal genau. Der Autor unterscheidet zwischen einem Wegerecht zum gehen und fahren und einen Fahrrecht das auch ein Geh und Wenderecht beinhaltet.


Hier ne bessere Beschreibung als Palandt
Ein Fahrrecht beinhaltet ein Gehrecht (RG Warn 08, Nr. 479) und Wenderecht (Düss RhNK 97, 133), nicht aber ein Abstellrecht. (Karlsr NJW-RR 91,785), so Palandt, BGB - Kommentar, § 1018, Rn. 16.

Man müsste jetzt Wenderecht (Düss RhNK 97, 133) einsehen
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derwilli
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von derwilli »

Hallo,

ist es denn so, dass im Grundbuch das Wegerecht eingetragen ist und auf eine Skizze verweist, die wiederum notariell beurkundet ist? Auf dieser Skizze
ist dann der Bereich grau dargestellt, der als Ausübungsfläche des Wegerechts gilt? So ist es bei uns auch. Aber steht bei euch irgendwo beschrieben, dass dieser Bereich immer freizuhalten ist? Mich wundert nur, dass ein Bereich als Ausübungsbereich des Wegerechts gilt, wenn schon der Architekt einen Teil als Garage oder Carport vorgesehen hat. Es müssen ja für jede Wohneinheit Stellplätze nachgewiesen werden. Meistens sogar je nach Bundesland 2 Stellplätze für ein Einfamilienhaus. Sind diese Stellplätze bei euch eingetragen? Wenn ja, dann ja dort schlecht gleichzeitig ein Ausübungsbreich eines Wegerechts sein. Das gilt im übirgen für alle Häuser also für A, B, C und D gleichermaßen. Wenn bei Haus B diese notwendigen Parkplätze im Carport und davor sind, dann darf/muß dort auch geparkt werden. Sonst landen diese PKWs außerhalb des privaten Grundstücks auf öffentlichen Parkplätzen und das ist nicht im Sinne der Stadt/Gemeinde.
Viele Grüße,
derwilli
Klaus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus »

Es gibt eine Bewilligungsurkunde, das ist der Zettel auf dem der Notar das Wegerecht beauftrag, wenn das "anbei Skizze steht" gibt es eine Skizze.
Uralte Rechte haben erst gat kein Bewilligungsurkunde.

Und dann gibt es tausende Zettelchen und Pläne von denen die Parteien behaupten Sie alle wäre gültig.

Ob grau oder blau, ist wie in der Schule - egal. Wenn nicht erkennbar ist was was ist, dann ist eben nicht geregelt.

Der Ausübungsbereicht muss nicht "immer frei" sein. Das ist der Bereich in dem ausgeübt werden soll.
Der Eigentümer kann da halten und ausladen und der Berechitgte hat zu warten. Andersrum nicht
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derwilli
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von derwilli »

Ja, so sehe ich es auch. In diesem Fall ist es aber anscheinend so, dass es recht neue Gebäude sind und es auch eine notarielle Urkunde mit Skizze gibt. Klar, der Ausübungsbereich muss nicht immer frei bleiben, aber wenn ein Stellplatz oder gar ein Carport im Ausübungsbereich liegt, kann ja was nicht stimmen. Finde den Fehler 😊
Klaus
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von Klaus »

So ein Ausübungsbereicht kann auch "der gesamte Hofraum" sein oder "das ganze Fußballfeld".

Der Berechigte darf das Grundstück überqueren. Dafür reichen 3,5 Meter aus.
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derwilli
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von derwilli »

Ja, zum durchfahren reichen die 3,5 Meter. Darüber hinaus steht aber noch im Text, das der gesamte Ausübungsbereich von allen mitbenutzt werden kann. Es steht ja sogar drin, dass nicht geparkt werden darf. Ich denke, es ist folgendermaßen passiert: Der Wegerechtvertrag war zuerst da. Geplant waren Garagen wie die von Haus C. Als der Erstbesitzer von A dann gebaut hat, hat er gemerkt wie eng es ist und dass eine Garage zu weit hinten steht und gemauert zu kleine Innenmaße hat. Dann hat er einfach einen luftigeren Carport gebaut ohne dicke Seitenwände und ihn bündig mit der vorderen Hauskante gebaut. Somit ragt der nun über den Ausübungsbereich. Um weiteren Platz fürs Parken zu suggerieren hat er den Bereich direkt vor seinem Haus farblich abgesetzt. Er hat sicher auch gedacht, die 3,5 Meter müssen B reichen. Dann hat er sich aber mit B zerstritten, da der den Ausübungsbereich vollumfänglich nutzen wollte und hat, als er gemerkt hat, dass er nicht gewinnen kann, das Haus verkauft...
jp10686
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Re: Fahrrecht Wendemöglichkeit im Carport

Beitrag von jp10686 »

Auf dem gesamten in der Skizze grau hinterlegten Bereich darf man keine Hindernisse aufbauen und muss das drüberfahren der Berechtigten dulden, weil das die Ausübungsfläche ist.
Wenn man da einen Carport draufgestellt hat, darf man darin nicht parken.
Wenn der Carport nicht auf der Ausübungsfläche steht, haben die Berechtigten da nichts zu suchen.
Also zuerst die Skizze heraussuchen.
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