Wegerecht löschen lassen.

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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LordMonster
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Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von LordMonster » 03.11.2019, 08:56

Hallo zusammen, ich wollte eure Meinung mal zu einem Thema hören.
Nehmen wir einfach an, dass Grundstücksbesitzer A ein Grundstück von B kauft. Das Grundstück A und B liegen genau nebeneinander. Man kann also von dem einen Grundstücke auf das andere Grundstück fahren. Nun ist es leider so, dass bei dem neuen Grundstück (B) ein Wegerecht eingetragen ist. Der Besitzer darf über ein Grundstück (C) fahren. Auf Grundstück C gibt es aber keinen Weg sondern nur Rasen/Garten. Nach meinen Informationen darf man nur auf dem eingezeichneten (Weg) fahren. Was ist also nun wenn es keinen Weg gibt/gab und wenn man durch das befahren des Gartens alles zerstört? Kann der Besitzer von Grundstück C das Wegerecht(mit Fahrrecht) aufheben lasse? Eine schonende Nutzung ist ja nicht möglich. Der Weg über Grundstück C ist natürlich auch noch kürzer als über Grundstück A zu fahren. Gibt es da Hoffnung auf eine gerichtliche Änderung? Was meint ihr?

PS: Es gab nie einen Weg. Der alte Besitzer von Grundstück B wollte sich nur die Möglichkeit offen halten und hat es nie genutzt. Der neue Besitzer will es jetzt nutzen, weil es kürzer ist. Der Garten ist damit natürlich hin und man hat nur noch Schlamm.



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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von Klaus » 03.11.2019, 19:56

Ein Wegerecht ist etwas zwischen 2 Grundstücken,daher ergibt das Grundstück C keinen Sinn bei der Geschichte um A und B. ???

Irgendwo findest man ein Urteil zur "Spur im Gras" als Weg. Du beschreibst selber einen Schlammweg,

Ein Wegerecht kann man nur aufheben wenn man es nicht nutzen Kann, weil dort etwas steht dessen Entfernung aufgrund Verjährung nicht entfernt werden muss. Oder es nie einen Weg hab (Spur im Schnee

Ich würde da nachts den Rasen "Wässern"
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bugschuko
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von bugschuko » 04.11.2019, 12:15

Die Beschaffenheit des Weges ist eher nebensächlich, genauso ob das Wegerecht genutzt wurde oder nicht.

Ich habe einen über 3 Jährigen Prozess zum Wegerecht hinter mir. Das Wegerecht wurde zum Glück gelöscht, einzig und allein, weil über 30 Jahre das Wegerecht durch einen Zaun und Baum beinträchtigt war und nicht ausgeübt werden konnte.

Gruß Ralf

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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von Klaus » 04.11.2019, 12:41

Wobei mir das wundert, denn Baum und Zaun sind keine dauerhaften Hinternisse.Wohl Glück gehabt.
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von bugschuko » 05.11.2019, 16:35

Klaus hat geschrieben:
04.11.2019, 12:41
Wobei mir das wundert, denn Baum und Zaun sind keine dauerhaften Hinternisse.Wohl Glück gehabt.
Wer sagt denn, dass die Hindernisse dauerhaft sein müssen ?

Gibt es denn Hindernisse die dauerhaft sind? Was ist dauerhaft? 100, 1000 oder 10000 oder 1 Milion Jahre?

Die Beeinträchtigung muss von einer durch Menschenhand errichtete Anlage herführen ( Zaun, Baum, Mauer etc). Der Berechtigte hat nun 30 Jahre Zeit seinen Beseitigungsanspruch geltend zu machen. Danach ist Schluß.

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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von LordMonster » 05.11.2019, 18:16

Danke für die Antworten.

Zu deiner Frage zum Grundstück A und B:

Die Grundstücke haben den gleichen Besitzer (also ab heute). Eigentlich könnte der Besitzer über sein eigenes Grundstück fahren. Es ist doch aber schöner, den Garten vom Grundstück C zu zerstören! Ich vermute, dass dieses Argument aber keinen im Gericht interessiert?

Ich hätte noch zwei Fragen.
Frage 1:
Im Grundbuch ist eine gerade Linie zum fahren eingezeichnet. Der Eigentümer von Grundstück C will nun einen Zaun mit Tor bauen. (wegen Hund und Kind)
Das Tor liegt genau am Ende der Linie und soll 3 Meter werden. Zwei Meter nach dem Tor (also schon auf dem Grundstück vom Nachbarn A+B) ist eine große Hütte. Somit kann man das Fahrrecht zwar nutzen aber nur ohne Anhänger und mit einem kleinen Auto.
Zählt diese Situation als Hindernis?
- Aktuell fährt A+B nicht auf der Linie sondern am Ende einen Bogen über Grundstück C, dass er an seiner Hütte vorbei kommt.

Frage 2:
Kann man eine Instandsetzung vom Rasen/Garten (tiefe Spuren) verlangen?

Klaus
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von Klaus » 05.11.2019, 18:46

Ein Wegerecht sind immer noch nur zwei Grundstücke !!

Wenn es keine auflösende Bedingung im Grundbuch gibt, spielt es keine Rolle ob er anders auf das Grundstück kommt.

Es kann eigentlich keine Instandhaltungskosten bei einer "Spur im Dreck" geben. Mir wären tiefe Spuren doch recht, dann kann er nicht mehr durchfahren. Die Kosten am "Rasen mähen" kann man umlegen - anteilig.
Frage 1:
Im Grundbuch ist eine gerade Linie zum fahren eingezeichnet.
Eigentlich sind da keine Bilder drin ???

Solange er "auf sein Grundstück stehen kann,kann er den Weg auch nutzen"

Lies mal im Forum - die meisten Fragen wurden schon gestellt
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von LordMonster » 05.11.2019, 19:14

Danke Klaus für die Infos. Die Linie steht im Notarvertrag, der das Wegerecht genau klärt. Im Grundbuch steht einfach nur Wegerecht.

Die Spuren sind halt nicht so toll und A+B hat einen Jeep. Somit stört A+B das nicht. Zwei Tore (am Anfang und am Ende)
sollte das Problem bestimmt klären. Mich würde das nerven und mit dem Hindernis "Hütte" kann A+B sein Holz nicht mehr mit dem Anhänger gut fahren.

Für weiter Ideen zum Wegerecht wäre ich aber auch sehr dankbar.
Ein Kind sollte in seinem Garten ungestört spielen können und nicht ständig durch das auf- und abfahren von A+B seinen Hund an die Leine nehmen oder sogar durch das offene Tor auf die Straße rennen.

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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von Klaus » 05.11.2019, 19:23

Die Linie steht im Notarvertrag, der das Wegerecht genau klärt. Im Grundbuch steht einfach nur Wegerecht.
Im Grundbuch steht was gilt. Manchmal gibt es eine Bestllungsurkunde.

Ein Notarvertrag zwischem wem, dem jetztigen A und B - der würde auch gelten. Soland A und B verkaufen ist der Makulatur.

Ich würde A das "zweite" Tor um die Ohren hauen. Denn auf der Seite von B können nur Berechtigte kommen. Daher ist das Tür nur zur Schikane vorhanden.

Der Hund hat auf dem Weg nicht frei zu laufen, wenn sich B daran stören würde.

A hat den Weg "verkauft, vermietet oder eben verschenkt" damit ihn andere benutzen können. Die kann er nun nicht daran abhalten. Sei es nun der heutige A oder ein anderer, dann hat der heutige A weniger bezahlt als bei einem unbelasteten Grundstück.
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von LordMonster » 05.11.2019, 19:53

Oh warte, dass war mir jetzt zu viel.

"Im Grundbuch steht was gilt. Manchmal gibt es eine Bestllungsurkunde."

Im Grundbuch steht nur Wegerecht für den Eigentümer Grundstück B gemäß Bewilligung Notar usw.

"Ein Notarvertrag zwischem wem, dem jetztigen A und B - der würde auch gelten. Soland A und B verkaufen ist der Makulatur."

Der Notarvertrag war zwischen dem Vorbesitzer von B und dem Vorbesitzer von C. Dann gilt der glaube nicht mehr oder?

Ich würde A das "zweite" Tor um die Ohren hauen. Denn auf der Seite von B können nur Berechtigte kommen. Daher ist das Tür nur zur Schikane vorhanden.

Könnte man bestimmt versuchen aber wird B nicht machen.

Der Hund hat auf dem Weg nicht frei zu laufen, wenn sich B daran stören würde.

Es gibt ja eigentlich keinen Weg. Der neue Besitzer fährt einfach genau in der Mitte durch den Garten und kommt somit schneller zu seinem Holzlager.

:shock: :shock: :shock:
Wenn da jetzt nur Wegerecht steht, darf er da überhaupt fahren? Du hast mir jetzt aber Hoffnung gemacht. :shock:

Klaus
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von Klaus » 05.11.2019, 19:59

Das Zauberwort war die "Bewilligung" die gehört zum Wegerecht und gilt auch für Rechtsnachfolger.
Wegerecht ist ein Fahrrecht und Laufrecht.

Versuch doch einvernehmlich den Weg an die Seite zulegen
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von LordMonster » 05.11.2019, 20:15

Ach schade.
Dann gilt der Notarvertrag also noch. Ich könnte ja morgen noch mal genau auf dem Grundbuchamt nachfragen. Die können mir bestimmt sagen, ob der Vertrag vom Vorbesitzer noch gültig ist.

Leider kann man den Weg nicht versetzen.

Links ist eine große Garage und rechts das Haus. Der Garten ist dahinter und nach dem Garten kommt das neue Holzlager von B. Somit fährt B genau in der Mitte durch.

Langsam fällt mir nichts mehr ein.
Gilt das Wegerecht auch für seine Kinder? B ist ja schon über 70 aber sein Sohn fährt das Holz.

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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von jp10686 » 29.11.2019, 11:09

Das Wegrecht gilt so wie in der Begründungsurkunde beschrieben. Gehen ist nicht fahren, usw. Eine Erweiterung muss der Belastete nicht hinnehmen, d.h. eine Zufahrt zum Miststock wird nicht eine Zufahrt zur Anlieferung für eine Industriehalle.
Alos erstmal diese Begründungsakte einsehen.
Dass andere durch deinen Garten fahren ist lästig, aber einen Garten auf ein Wegrecht zu legen ist dumm.

Klaus
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Re: Wegerecht löschen lassen.

Beitrag von Klaus » 29.11.2019, 11:19

Dass andere durch deinen Garten fahren ist lästig, aber einen Garten auf ein Wegrecht zu legen ist dumm.
Nur so lässt sich der Garten verkaufen :-))
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