Beschädigung der Einfahrt des Nachbarns durch Lieferung.

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LordMonster
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Beschädigung der Einfahrt des Nachbarns durch Lieferung.

Beitrag von LordMonster » 10.09.2015, 18:59

Durch eine Lieferung von Stahlträgern für A Grundstück musste der LKW-Fahrer etwas mehr ausholen und ist bei dem Nachbarn B gegenüber der Straße in die Einfahrt gefahren. A war leider nicht dabei, aber mein Vater von A hat ihn sogar eingewiesen. Nun ist alles gebrochen und der Nachbar will Geld von mir, weil A der Bauherr bin und A hätten den LKW Fahrer nicht in die Einfahrt lassen dürfen. Hätte der Fahrer das nicht selber sehen müssen und sagen "Ich fahre da nicht rein!"? Hinzu kommt noch, dass die Einfahrt noch im Bau war und nur mit holen Platten ausgelegt war, also gut zu sehen!
A hätten ihn aber glaube nicht sagen dürfen, fahre dort hin. Bin mir nicht sicher ob er das als Grundlage für eine Genehmigung nimmt!

Der Nachbar ist jetzt sauer und die Firma will nicht zahlen.



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Klaus
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Re: Beschädigung der Einfahrt des Nachbarns durch Lieferung.

Beitrag von Klaus » 10.09.2015, 21:02

REGELN LESEN "A und B" nicht "Ich und Er"

Hätten Sie zum Fahrer mal gesagt:" Trinkgeld gibts auf der Bank, hier nehmen Sie meine Sturmkappe und die Pistole".

Also ihrem Nachbarn ist es egal wer zahlt. Der wird der einfachheit halber A verklagen, denn er wird wohl weder den Fahrer noch den Halter des Fahrzeugs kennen. Auch kann ihm egal sein wer wenn eingewiesen hat.

Der Bauherr A kann das dann von Fuhrunternehmer zurückholen, der wird sich aber an Vati von A halten, der im ja erlaubt hat das fremde Grundstück zu befahren. Der Fuhrunternehmen kann ja nicht beurteilen wem welches Grundstück gehört.

Natürlich muss man nur den Schaden zahlen der enstanden ist.

Ich würde im Zuge guter Nachbarschaft einfach schnell zahlen. Dananch würde ich das meiner Bauherrenversicherung melden oder den Fuhrunternehmen nach dessen Versicherung fragen. Das so ein LKW eine Pflichtversicherung hat kann man das mit dem Nummernschild auch ohnen den Fuhrunternehmer herausfinden und mal melden. Die Versicherung wird dann schon begründen warum Sie nicht zahlt.

Ich denke aber der Einweiser ist auf jeden Fall zum Teil Schuld.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

LordMonster
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Re: Beschädigung der Einfahrt des Nachbarns durch Lieferung.

Beitrag von LordMonster » 05.11.2019, 18:30

Kurze INFO zum Ausgang der Beschädigung.

Die Firma musste den Schaden bezahlen. Der Fahrer hatte keinen Zeugen und hätte fragen müssen, ob er auf das Grundstück gegenüber Fahren darf.
Dieses Grundstück hatte eine andere Hausnummer und war auf der anderen Straßenseite.
Weiterhin hätte der Fahrer erkennen müssen, dass der Untergrund noch nicht verfüllt ist. Somit war eine Beschädigung vorprogrammiert.

jp10686
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Re: Beschädigung der Einfahrt des Nachbarns durch Lieferung.

Beitrag von jp10686 » 29.11.2019, 11:43

Schwein gehabt.
Üblicherweise ist etwas kaputtgefahren, aber keiner wars.

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