§1020 BGB Schonende Ausübung Wegerecht: Abmahnung möglich, ja oder nein?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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sisters
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§1020 BGB Schonende Ausübung Wegerecht: Abmahnung möglich, ja oder nein?

Beitrag von sisters » 12.12.2019, 07:25

Guten Tag,

angenommen wir haben Bewohner A als dienendes Grundstück und Hinternachbarn B mit herrschendem Grundstück. Die beiden haben sich überhaupt nicht lieb, deswegen ja die Anfrage hier im Forum.

A hat ein Tor mit separater Pforte zur Straße installiert. B gefällt das nicht und möchte am liebsten Tor und Pforte wieder weg haben.

B verhält sich in der Folge stark Störerhaft und verstößt, so oft es ihm möglich ist, gegen §1020 BGB - schonende Ausübung der Grunddienstbarkeit.

B:
  • läßt jedes Mal nach der Querung Tor und Pforte komplett offen stehen
  • überquert das Grundstück von A mit durchdrehenden/ quietschenden Reifen
  • läßt Besucher/ Handwerker/ Lieferanten gerne vor seinem Grundstück parken, also auf Grundstück A...

Ein von B beauftrageter Dienstleister hat durch Unachtsamkeit die Auffahrt und Zaunanlage von A beschädigt sowie mehrfach stark verschmutzt/ verschlammt (Reifen), letzteres dito ein weiterer Lieferant von B.

Mündliche Aufforderungen des A gegenüber B zur schonenden Ausübung des Wegerechts sowie Schadenbeseitigung werden -wie sollte es anders sein- vollumfänglich ignoriert. B freut sich vielmehr, dass A sich über Bs Verhalten ärgert, glaubt zudem im Recht zu sein.

Welche Möglichkeiten hat A nun juristisch gegen den täglichen Terror von B vorzugehen?
Klar, ein Schreiben vom Anwalt mit der Aufforderung das Verhalten zu ändern. Baut sich B einen Papierflieger draus und macht vorerst weiter..

A meint durch Internetrecherche gelesen zu haben, dass er als juristisch wirksamses Mittel, welches zumindest in der Theorie sofort greifen müßte, den B abmahnen kann inkl. einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Der Anwalt von A meint leider nur dies sei unüblich und schlägt in seinem Brief lediglich einen Passus vor, indem eine Unterlassungsklage angedroht wird.

Kommentare oder Erfahrungen dazu?? A findet die relevanten Einträge seiner Recherche im Netz nicht mehr wieder, glaub nun sogar tatsächlich falsch zu liegen.. :shock:

Lieben Dank!

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