Wegebaulast
Moderator: Klaus
Wegebaulast
Hallo, welche Bedeutung hat eine Wegebaulast über ein Privatgrundstück, kann der begünstigte Grundstückseigentümer Zitat: Zu und Abgangsverkehr zu diesem Grundstück das Privatgrundstück ohne eine Eintragung einer Grunddienstbarkeit nutzen?
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WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau
Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
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Re: Wegebaulast
1. Wegerecht im Grundbuch regelt die Rechte privater Eigentümer
2. Baulast regelt die Rechte der öffentlichen Hand.
Wegebaulast ist ein Mischmasch zweier Begriffe.
Aus 2 Kann ein privater nicht klagen.
Aus 1 kann die öffentliche Hand nicht klagen.
Wenn die Gemeinde aber einen öffentlichen Zugang fordert dann kann natürlich auch ein Privater drüber. Hat man ein Wegerecht, kann man die Baulast auch einklagen. Aber nicht andersrum.
2. Baulast regelt die Rechte der öffentlichen Hand.
Wegebaulast ist ein Mischmasch zweier Begriffe.
Aus 2 Kann ein privater nicht klagen.
Aus 1 kann die öffentliche Hand nicht klagen.
Wenn die Gemeinde aber einen öffentlichen Zugang fordert dann kann natürlich auch ein Privater drüber. Hat man ein Wegerecht, kann man die Baulast auch einklagen. Aber nicht andersrum.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegebaulast
Der Landkreis Nienburg sagt zur Baulast folgendes: Die Baulast hat nur Auswirkungen auf das Bauen. Sie ist nur im Verhältnis Bauaufsicht - Bauherr - Nachbar von Bedeutung. Daher wird das Verzeichnis der Baulasten auch nur bei der Bauaufsicht geführt. Auf bestehende Baulasten wird außerdem noch durch die Katasterunterlagen hingewiesen.
Re: Wegebaulast
Es gibt auch Baulasten die private Wege zu öffentlichen machen ?!?!
Der Landkreis Nienburg sagt zur Toiletten folgendes: Sie sind im ersten Stock
Der Landkreis Nienburg sagt zur Toiletten folgendes: Sie sind im ersten Stock
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegebaulast
Hallo,
zur Eingangsfrage: die Baulast begründet zwar noch kein ziviles Wegerecht, es gibt aber bereits Urteile, meines Wissens, dass anhand einer Baulast, die die Zuwegung regelt, ein Durchsetzten eines Zivilen Wegerechts ermöglicht.
Die Gerichte haben festgestellt, dass, wenn ein Grundeigentümer eine Baulast hinsichtlich Wege- und Leitungsrechte bewilligt, sich nicht gegen ein Wegerecht sperren kann.
Was ich nicht genau weiß ist, ob es sich um den gleichen Eigentümer des belasteten Grundstücks handeln muss.
Gruß Ralf
zur Eingangsfrage: die Baulast begründet zwar noch kein ziviles Wegerecht, es gibt aber bereits Urteile, meines Wissens, dass anhand einer Baulast, die die Zuwegung regelt, ein Durchsetzten eines Zivilen Wegerechts ermöglicht.
Die Gerichte haben festgestellt, dass, wenn ein Grundeigentümer eine Baulast hinsichtlich Wege- und Leitungsrechte bewilligt, sich nicht gegen ein Wegerecht sperren kann.
Was ich nicht genau weiß ist, ob es sich um den gleichen Eigentümer des belasteten Grundstücks handeln muss.
Gruß Ralf
Re: Wegebaulast
Leider gibt es da s nur andersrum )
Aber wenn du uns ein Urteil nennen kannst, oder gar einen LInk.
Wir lernen gerne dazu,
Aber wenn du uns ein Urteil nennen kannst, oder gar einen LInk.
Wir lernen gerne dazu,
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegebaulast
z.B:
OLG Hamm , Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16
und woraus kommt die Erkenntnis, dass es umgekehrt funktioniert ?
OLG Hamm , Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16
und woraus kommt die Erkenntnis, dass es umgekehrt funktioniert ?
Re: Wegebaulast
In dem Urteil geht es um Gewohnheitsrechte ??? Und es scheint eine Entscheidung des BHG auszustehen ???
Meine Quelle ist meine eigene Webseite
viewtopic.php?f=4&t=580
Meine Quelle ist meine eigene Webseite
viewtopic.php?f=4&t=580
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Re: Wegebaulast
Es gibt kein Gewohnheitsrecht bei Dienstbarkeiten / Wegerechte. Ist auch gerade wieder vom BGH bestätigt.
Sh Pressemitteilung Nr. 012/2020 vom 24.01.2020
Sh Pressemitteilung Nr. 012/2020 vom 24.01.2020
Re: Wegebaulast
Richtig lesen
da bedeutet nicht das es "keine" Gewohnhetsrechte gibt
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=13438126Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn
da bedeutet nicht das es "keine" Gewohnhetsrechte gibt
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