Kein Fahrrecht für Besucher: wo?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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sisters
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Kein Fahrrecht für Besucher: wo?

Beitrag von sisters » 03.02.2020, 10:39

Hallo zusammen,

ich habe nun im Forum mehrfach gelesen, dass sich das Fahrrecht, welches sich ein Eigentümer eines herrschenden Grundstücks Kraft einer Grunddienstbarkeit grundbuchlich gesichert* hat, nicht automatisch auf seine Besucher übergeht, sondern diese regelmäßig "nur" ein Gehrecht haben.

Leider hat meine bisherigen, tagesfüllenden Rechercen im Internet dieses nicht verifziert, vielleicht habe ich aber nur mit den falschen Stichworten (?) oder Suchmaschinen gesucht.. Also worauf genau stützt sich die Aussage oben bzw. wo wird diese Einschränkung tatsächlich hergeleitet? Es geht bitte ausschließlich um den theoretischen (juristischen) Ansatz, nicht um die Anwendung oder deren Unmöglichkeit in der Praxis. Auch ein darüber zuhilfe befragter RA war sehr erstaunt und sagte mir, das wäre ihm neu.. :shock:

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

*("Der jeweiliger Eigentümer hat das Recht den Weg zu begehen oder begehen zu lassen, zu befahren oder befahren zu lassen, Rohre zu verlegen/ zu unterhalten oder verlegen/unterhalten zu lassen....")



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Parkplatzidioten

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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Kein Fahrrecht für Besucher: wo?

Beitrag von Klaus » 03.02.2020, 12:09

Das Fahrrecht ist dazu da den Haushalt zu bewirtschaften. Daher darf jeder reinfahren der dazu beiträgt. Da man kein Auskunfstrecht hat, reicht es wenn der Besucher erklären würde das man eine Kiste Bier liefert. Es reicht aber auch wenn er sagt " verzieh dich".
Wenn ein Besucher so doof wäre und beweisbar sagen würde: Nur zum parken... dann könnte man klagen. Spätestens wenn der den Anwalt beauftrag ergänzt er die Aussage um "ich brachte eine Kiste Bier".

Es geht um die schonende Ausübung.

Gesetze und Urteile findet man meisten nicht da die meistem nicht in höhere Instanzen gehen. Aber ich hatte mal eins zu dem Thema
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sisters
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Re: Kein Fahrrecht für Besucher: wo?

Beitrag von sisters » 03.02.2020, 12:45

Klaus hat geschrieben:
03.02.2020, 12:09
Es geht um die schonende Ausübung.
Gesetze und Urteile findet man meisten nicht, da die meistem nicht in höhere Instanzen gehen. Aber ich hatte mal eins zu dem Thema
Aha, das ist doch mal ein Anhaltspunkt :idea:
Falls Dir das Urteil dazu noch mal zwischen die Finger kommt, wäre ich sehr gespannt um den behandelten Fall

Klaus
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Re: Kein Fahrrecht für Besucher: wo?

Beitrag von Klaus » 03.02.2020, 13:01

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