Wegerecht ungeklärt

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Modika
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Wegerecht ungeklärt

Beitrag von Modika » 13.03.2020, 19:35

Hallo,

folgendes Problem.

Eigentümer B (Berechtigter) hat ein Hinterliegergrundstück. D.h. muss in jedem Fall über fremdes Grundstück, um auf die Straße zu gelangen. Es gibt seit vielen Jahren einen Weg, der von B genutzt wurde, um auf das Grundstück, bebaut mit mehreren Gebäuden, gelangen zu können. Der Weg führt aber noch über ein anderes Grundstück C und eben auch über das Grundstück A. Eigentümer B und C waren sich seit vielen Jahren einig, wie der Weg genutzt wird und es wurde jeweils als Wegerecht für B und C in das Grundbuch eingetragen, in welchem Umfang wer den Weg wie nutzten darf. Eigentümer A war nie ein Thema. Wohl auch deshalb nicht, weil Grundstück A schon immer nur landwirtschaftliche Fläche war. Jedenfalls ist nichts zu finden über evtl. Einigungen oder Wegerechte im Grundbuch. Obwohl das Grundstück A und auch C den Weg kreuzen, waren immer Zäune neben den Weg gesetzt. Und der Weg quasi für jeden frei begeh- und befahrbar. Doch nun gibt es seit kurzer Zeit einen neuen Eigentümer A, der das anders sieht. Eigentümer B soll nicht mehr über den Teil Weg fahren und gehen dürfen, der zum Grundstück A gehört. Er soll sich einen neuen Weg bauen. Doch, wie Anfangs geschrieben, ist das Grundstück B ein Hinterliegergrundstück rund herum. Ist das zumutbar, dass B sich jetzt einen neuen Weg bauen muss, obwohl seit mehreren Jahrzehnten die Zufahrt schon immer so war? Mit C ist alles klar nur A möchte die Nutzung der ca. 35 m² Weg nicht mehr. Hinzufügen muss man noch, dass B den Weg seit Jahren in Stand hält, asphaltiert hat und pflegt. A keinen Anteil am Zustand des Weges insgesamt hat. A wohnt auch nicht in der Nähe des Weges. Nur ein Zipfel seines Grundstückes kreuzt den Weg. Er selbst nutzt diese Ecke des Grundstückes nicht als Ausfahrt. Diese ist woanders. B hat auch im Laufe der Jahre ein Wohnhaus gebaut, weiter angebaut, 2 Garagen gebaut und für seine Firma eine Lagerhalle. Für alle Bauvorhaben hatte B immer Baugenehmigungen. Kann jetzt A so einfach alles in Frage stellen und verlangen, dass B sich neuen Zugang zur Straße schaffen muss? Vor allem ist es kostenmässig und auch verkehrstechnisch sehr fraglich, ob das überhaupt geht.

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