Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Disti
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Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Disti » 21.04.2020, 20:04

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage, die mir etwas Kopfzerbrechen bereitet. A hat vor kurzem ein Grundstück gekauft und möchte darauf bauen (ein Mehrfamilienhaus zum vermieten). Die Baugenehmigung ist da und die Bauarbeiter stehen fast in den Startlöchern.

Nun ist es aber blöderweise so, dass das (herrschende) Nachbargrundstück "B" ein Wegerecht auf dem zu bebauenden (dienenden) Grundstück "A" hat. Dies ist im Grundbuch eingetragen. Über den Weg erreichen Sie die Garage im Hinterhof.

Hinzu kommt noch, dass der Eigentümer von "B" vor kurzem verstorben ist. Daher hat A sich mit den Erben von B in Verbindung gesetzt. Der Weg wäre für ca. 4 bis 6 Monate nicht nutzbar, aufgrund der Bauarbeiten (bzw. Wegen der Baufahrzeuge, Gerüste etc.). Das heißt B kann für diese Zeit nicht in die Garage fahren. Öffentliche Parkplätze gibt es aber in der Gegend genug. Zudem hat A angeboten, dass sie im Parkhaus um die Ecke parken können und A auch die Kosten übernimmt. B kommt eh nicht oft vorbei. 1 oder 2 mal im Monat, wenn es hochkommt.

B droht A nach Unterrichtung der Sachlage mit einer Klage, wenn A den Bau startet und untersagt A den Bau sogar, sofern der Zugang über den besagten weg dadurch behindert wird, da B ja schließlich noch das Haus ausräumen muss etc. (o-ton. B hat A den Bau wirklich untersagt. Schriftlich). Alternativ will B, dass A deren Garage für den entsprechenden Zeitraum (als Entschädigung, dass B es nicht nutzen kann) anmietet. A würde das bei einem fairen Preis sogar machen (bis 100 eur monatlich). Aber da wird wohl ne höhere Summe fallen.... Ist das rechtens? Ich will niemandem was böses... ich will es für alle fair gestalten. Kann man da irgendwas tun? Oder hilft nur der Gang zum Anwalt?

Gruß

Bauherrin in spe (hoffentlich)



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Klaus » 21.04.2020, 21:34

Kommt drauf an wie dringend A den Platz wirklich braucht. Mit einer Klage verhindert er den Bau, bis zur Klärung,

Daher geht A zum Anwalt, der beantragt eine Schutzschrift, die verhindert das B eine einstweilige Verfügung bekommt.
Des weiteren kann es nur Probleme geben wenn B seinen Wagen drin hat. Es bliebe ihm dann der Rechtsweg, den jeder gute Anwalt verzögern kann
Hinzu kommt noch, dass der Eigentümer von "B" vor kurzem verstorben ist.
Da stellt sich die Frage wer im Augenblick im Grundbuch steht.

Jedoch gäbe es auch Gerüste die den Weg darunter frei liessen und die Baufahrzeuge müssen eben raus, wenn Sie nicht dort arbeiten..... Der Weg wird ja nicht bebaut.
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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Disti » 21.04.2020, 22:23

Vielen Dank für deine Antwort:)
Die Betroffene garage steht meistens leer. Früher hat der pflegedienst dort geparkt, um die damalige Eigentümerin zu pflegen. Da die Eigentümerin aber gestorben ist, word die garage 1 oder 2 mal im Monat von den erben genutzt. Und dann nochmal, wenn sie das Haus entrümpeln wollen.
Die Erben könnten aber auch die Haustür nutzen an der öffentlichen straße.... würde meines Erachtens auch mehr Sinn machen, da die mit einem LKW oder etwas größeren transporter schwerlich bis garnicht zur Garage gelangen.
Ich weiß auch nicht warum die sich so quer stellen :(

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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Klaus » 22.04.2020, 07:03

Ich weiß auch nicht warum die sich so quer stellen :(
Das fragen die sich auch, "warum nur macht A das nicht anders und nutzt unsere Einfahrt nicht"

Vermutlich verhindert die A Baustelle den Verkauf
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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Disti » 22.04.2020, 08:52

Hallo Klaus.
Du hast recht. Man muss sich auch in die anderen reinfallen.
Die Gegend ist sicher aufgrund des baubedingten Lärms nicht attraktiv. Aber der bau bis ja spätestens in einem Jahr durch und wird nur zu regulären Arbeitszeiten durchgeführt...das die garage für ein paar monate nicht nutzbar ist wird wohl kaum den wert des Hauses beeinflussen...
Die werden ihr Haus aus anderen Gründen nicht loswerden, wie z.B. die Tatsache, dass es total verkommen ist, weil seit ungefähr 60 Jahren nichts dran gemacht wurde....

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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Disti » 22.04.2020, 08:53

Zudem geht es meinerseits nicht anders... leider. Sonst hätte ich es ja gemacht. Das Grundstück ist nicht groß genug, als das ich da gestaltungsmögöichkeiten hätte...

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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Klaus » 22.04.2020, 10:07

Da es zu jeder Seite Grenzabstände gibt sollte auch genug Platz für einen Weg sein.

Aber wenn A meint sollte er die Schutzschrift beantragen, dann hat der Gegner zwar den Rechtsweg aus seiner Seite, aber der kann dauern. Und ist der Weg erst mal weg....
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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Klaus » 22.04.2020, 10:13

Ich würde auch mal das Grundbuch und das Baulastenverzeichniss GENAU ansehen, wer welche Rechte hat. Evtl findet sich eine Lücke.
Den Weg dürfen die nur zu ÜBERQUEREN nutzen - nicht halten und nicht parken.
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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Disti » 22.04.2020, 11:37

Hallo zusammen!

der Wortlaut im Grundbuch ist wie folgt:
Wegerecht zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks B. Unter Bezug auf die Bewilligung vom 14. Oktober 1952 eingetragen am 19 März 1953 und von dort mit dem belasteten Grundstücken nach Blatt xy übertragen am 30.11. 1954. Das Recht ist auf dem Grundbuchblatt des herrschenden Grundstücks vermerkt.
Wegerecht zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Gründstücke in Stadt xy Flur Nr. z. Eingetragen mit Bezug auf die Bewilligung vom 24.09.1959 am 16.02.1960

Ich finde das gibt so gar nichts her...

Gruß
disti

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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von jp10686 » 11.05.2020, 21:12

Die Baufirma soll den Weg nicht als Lagerplatz nutzen und ihre Maschinen anderswo abstellen. Für Gerüste gibt es Möglichkeiten, dass unten durch gefahren werden kann, kann man bei jeder engen Stadtbaustelle sehen.
Wenn der Berechtigte kommt und durchfahren will, müssen die Bauarbeiter halt kurz Platz machen.
Was nach Ortsgebrauch an Einschränkungen wegen Baustellen hinzunehmen ist, weiss wohl auch das Bauamt.

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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von bugschuko » 15.05.2020, 11:01

Moin,
es gibt in vielen Bundesländern ein sogenanntes "Hammerschlags- und Leiterrecht" - das ermöglicht für Bau- Insatndhaltungs- u Reparaturarbeiten die Grundstücke anderer Eigentümer und Nutzungsberechtigter zu nutzen, so schonend wie möglich, aber was halt notwendig ist.

Ich würde mich mal dahingehend schlau machen.

Gruß Ralf

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Re: Wegerecht während der bauphase nicht nutzbar

Beitrag von Klaus » 15.05.2020, 11:06

Es geht um sein eigenes Grundstück :-) Für das er aber Rechte vergeben hat.
Wäre es unvermeidbar, kann er den Weg nutzen. Müsste dann aber den Schaden ersetzen, durch mieten eines Parkplatz.
Da er aber den Weg nicht bebauen kann und es Gerüste gibt die unten schmaler sind, gibt es kaum einen Grund.
Den Kran kann man auch die Straße stellen, auch wenn es teuer wird.
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