Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Futureandmore
Beiträge: 12
Registriert: 11.06.2020, 19:20

Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Beitrag von Futureandmore » 21.06.2020, 10:20

Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.

Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?

In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?

Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?

Danke für die Antworten.



Artikel lesen
Übertreiben wir es doch mal..

Windspiel

Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Beitrag von Klaus » 21.06.2020, 11:32

Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.

Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!

Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste