Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.
Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?
In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?
Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?
Danke für die Antworten.
Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
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- Registriert: 11.06.2020, 19:20
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Horst der Baumeister nervt !
Anders Bob der Baumeister
Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....
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Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!
Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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