Wegerecht
Moderator: Klaus
Wegerecht
Hallo allerseits!
Es geht um folgendes: A ist Eigentümer eines Vorderliegergrundstücks, B Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks. B hat ein eingetragenes Geh-, Wege- Fahr- und Leitrecht.
Das Grundstück des A stand für mehr als ein Jahr offen, als B jedoch das hintere Grundstück erwarb, hat A sein Grundstück mit einem Tor versehen. Dieses Tor sollte (mündliche Vereinbarung) morgens geöffnet werden und am Abend geschlossen gehalten sein. Ohne jedoch das Tor abzuschließen. Es gibt keine Funkklingel und damit für B auch keine Möglichkeit von zuhause aus Besuchern das Tor zu öffnen. A hat B einen Schlüssel gegeben, dies wurde jedoch nie vermerkt.
Es gab immer mal wieder Streitigkeiten, weil A sich nicht an die Abmachung halten wollte und immer wieder eine von beiden Torhälften zugemacht hat.
Plötzlich erhielt B einen Brief vom Anwalt. A fordert, dass B, der einen Briefkasten hinten an seinem eigenen Tor montiert hatte, nach vorn verlegt, damit der Briefbote nicht mehr das Grundstück des A überquert, um die Briefe auszuliefern. Der Briefkasten war noch nie Gesprächsthema zwischen beiden Parteien, weder mündlich noch schriftlich. Zudem verlangt A, dass B nach jedem Passieren das Tor zumacht und abschließt. Auch davon war nach der ersten kleinen Diskussion nie wieder die Rede. A möchte auch von B, dass B eine Videoklingel, die sich am Tor an B´s Grundstücksgrenze befand, entfernt. B hat den A jedoch nie aufgenommen. Die Videoklingel war zwar auf den vom Wegerecht umfassten Bereich und somit auf das Grundstück von A gerichtet. B weiß auch, dass die Videoklingel entfernt werden muss und hat sie mittlerweile auch entfernt. B hat die Klingel jedoch nur installiert, weil A zuvor bereits eine Überwachungskamera installiert hat, die schwenkbar ist und somit auch den Bereich des von B genutzten Wegerechts umfasst/ bzw. umfassen kann. Das wollte sich der B jedoch nicht gefallen lassen. A hat den B einmal (!) per Messengerdienst geschrieben, dass er die Videoklingel entfernen soll. B lehnte dies jedoch ab, und versicherte ihm zudem, dass er ihn nicht aufnehme.
A bzw. Anwalt des A möchte nun das Geld für den Brief von B haben. Es wird behauptet, A habe den B mehrmals dazu aufgefordert, dass die Kamera entfernt wird, das Tor stets geschlossen gehalten wird und der Briefkasten nach vorn verlegt wird. Dies stimmt jedoch nicht. Die Aufforderung zur Entfernung einer Kamera ist einmal per Messengerdienst erfolgt.
Kann jemand eine rechtliche Einschätzung dazu abgeben? Das mit dem Briefkasten habe ich im Forum noch nicht gefunden.
Vielen Dank!!!
Klaus, kannst du das Bitte beantworten oder den Post so veröffentlichen, dass er als eigener angezeigt wird? ich habe es bereits vergeblich versucht. Dankeschön!!
Es geht um folgendes: A ist Eigentümer eines Vorderliegergrundstücks, B Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks. B hat ein eingetragenes Geh-, Wege- Fahr- und Leitrecht.
Das Grundstück des A stand für mehr als ein Jahr offen, als B jedoch das hintere Grundstück erwarb, hat A sein Grundstück mit einem Tor versehen. Dieses Tor sollte (mündliche Vereinbarung) morgens geöffnet werden und am Abend geschlossen gehalten sein. Ohne jedoch das Tor abzuschließen. Es gibt keine Funkklingel und damit für B auch keine Möglichkeit von zuhause aus Besuchern das Tor zu öffnen. A hat B einen Schlüssel gegeben, dies wurde jedoch nie vermerkt.
Es gab immer mal wieder Streitigkeiten, weil A sich nicht an die Abmachung halten wollte und immer wieder eine von beiden Torhälften zugemacht hat.
Plötzlich erhielt B einen Brief vom Anwalt. A fordert, dass B, der einen Briefkasten hinten an seinem eigenen Tor montiert hatte, nach vorn verlegt, damit der Briefbote nicht mehr das Grundstück des A überquert, um die Briefe auszuliefern. Der Briefkasten war noch nie Gesprächsthema zwischen beiden Parteien, weder mündlich noch schriftlich. Zudem verlangt A, dass B nach jedem Passieren das Tor zumacht und abschließt. Auch davon war nach der ersten kleinen Diskussion nie wieder die Rede. A möchte auch von B, dass B eine Videoklingel, die sich am Tor an B´s Grundstücksgrenze befand, entfernt. B hat den A jedoch nie aufgenommen. Die Videoklingel war zwar auf den vom Wegerecht umfassten Bereich und somit auf das Grundstück von A gerichtet. B weiß auch, dass die Videoklingel entfernt werden muss und hat sie mittlerweile auch entfernt. B hat die Klingel jedoch nur installiert, weil A zuvor bereits eine Überwachungskamera installiert hat, die schwenkbar ist und somit auch den Bereich des von B genutzten Wegerechts umfasst/ bzw. umfassen kann. Das wollte sich der B jedoch nicht gefallen lassen. A hat den B einmal (!) per Messengerdienst geschrieben, dass er die Videoklingel entfernen soll. B lehnte dies jedoch ab, und versicherte ihm zudem, dass er ihn nicht aufnehme.
A bzw. Anwalt des A möchte nun das Geld für den Brief von B haben. Es wird behauptet, A habe den B mehrmals dazu aufgefordert, dass die Kamera entfernt wird, das Tor stets geschlossen gehalten wird und der Briefkasten nach vorn verlegt wird. Dies stimmt jedoch nicht. Die Aufforderung zur Entfernung einer Kamera ist einmal per Messengerdienst erfolgt.
Kann jemand eine rechtliche Einschätzung dazu abgeben? Das mit dem Briefkasten habe ich im Forum noch nicht gefunden.
Vielen Dank!!!
Klaus, kannst du das Bitte beantworten oder den Post so veröffentlichen, dass er als eigener angezeigt wird? ich habe es bereits vergeblich versucht. Dankeschön!!
Re: Wegerecht
Du hast wohl mein Haus gekauft. Ich hatte genau das selbe.
Ich gehe mal davon aus das es der einzige Zugang nach hinten ist und alle Besucher den Weg nutzen müssen.
1. Der Fußweg für Briefträger und Besucher darf nicht verschlossen (Schloß) und es muss normalen Menschen der Zugang ermöglicht werden. Zumachen darf man schon, nicht abschließen, es muss schon ein Tor für Fußgänger vorhanden sein.
2. Der Hinterliegen kann verpflichtet werden nach jeder Zufahrt zu öffnen und wieder zu schließen
2. Die Zufahrt (Fahrweg) könnte verschlossen werden, wenn ausreichend Schlüssel ausgehändigt werden.
3. Briefkasten, Klingel muss der Hinterlieger keine nach vorne legen (ich würde aus taktischen Gründen das aber für die Zukunft planen)
Anwaltskosten sind zu erstatten, aber nur wenn man vor Gericht verlieren würde. War der Anwaltsbrief wegen der Klingel dann nicht, denn es gibt keinen Anspruch. Wegen der Videoaufnahmen..schon.
Man könnte einen Vergleichsversuch schicken. Man plant für die Zukunft Klingelleitungen; Licht und Briefkasten hat aber jetzt kein Geld aber bald (nie) . Videokameras werden beiseitig entfernt. Der Rest wie gehabt. Und gegenseitiger Anwaltskostenverzicht.
Gehs es vor Gericht kommt es drauf an wer wieviel Gewinnt, entsprechen werden die Kosten geteilt.
P.S Ich hab bei der Gemeinde ein Schild erbettelt, das an der Straße auf den Zugang hinweist. Gabs sogar kostenlos
P.S Neue Atrikel gehen wieder
Ich gehe mal davon aus das es der einzige Zugang nach hinten ist und alle Besucher den Weg nutzen müssen.
1. Der Fußweg für Briefträger und Besucher darf nicht verschlossen (Schloß) und es muss normalen Menschen der Zugang ermöglicht werden. Zumachen darf man schon, nicht abschließen, es muss schon ein Tor für Fußgänger vorhanden sein.
2. Der Hinterliegen kann verpflichtet werden nach jeder Zufahrt zu öffnen und wieder zu schließen
2. Die Zufahrt (Fahrweg) könnte verschlossen werden, wenn ausreichend Schlüssel ausgehändigt werden.
3. Briefkasten, Klingel muss der Hinterlieger keine nach vorne legen (ich würde aus taktischen Gründen das aber für die Zukunft planen)
Anwaltskosten sind zu erstatten, aber nur wenn man vor Gericht verlieren würde. War der Anwaltsbrief wegen der Klingel dann nicht, denn es gibt keinen Anspruch. Wegen der Videoaufnahmen..schon.
Man könnte einen Vergleichsversuch schicken. Man plant für die Zukunft Klingelleitungen; Licht und Briefkasten hat aber jetzt kein Geld aber bald (nie) . Videokameras werden beiseitig entfernt. Der Rest wie gehabt. Und gegenseitiger Anwaltskostenverzicht.
Gehs es vor Gericht kommt es drauf an wer wieviel Gewinnt, entsprechen werden die Kosten geteilt.
P.S Ich hab bei der Gemeinde ein Schild erbettelt, das an der Straße auf den Zugang hinweist. Gabs sogar kostenlos
P.S Neue Atrikel gehen wieder
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht
Ich würde keine Anwaltskosten vorab bezahlen wenn man das eh vor Gericht ziehen wird. Und ich würde den Anwalt auch keine Fragen "beantworten" oder meine "Geschichte" erzählen. Denn dabei erzählt man immer zu viel. Übrigens nennt man deine Kamera "Attrappe"
Nachgeben kann man auch ohne Antwort. Und falls der andere klagt kann man auch erst dann einen Anwalt nehmen.
Nachgeben kann man auch ohne Antwort. Und falls der andere klagt kann man auch erst dann einen Anwalt nehmen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht
Dankeschön für die schnelle Antwort.
Ja, es ist der einzige Weg, der nach hinten führt. Der Anwaltsbrief war sowohl wegen der "Attrappe", dem Briefkasten als auch wegen des Verschließens des Tores da. Nur gibt es keine mehrmaligen Aufforderungen seitens des A! Weiß aber auch nicht, inwiefern "mehrmalig" erforderlich ist.
A hat ein großes Tor und ein kleines Tor vorn. Schlüssel für das kleine Tor wollte er nicht aushändigen, ist auch nicht vom Wegerecht umfasst (3,50m). B soll nur über das große Tor rein- und rausgehen.
Muss A seine Kamera entfernen, wenn sie schwenkbar und somit mein Wegerecht umfassen kann? Oder kann er sich auf seinen Eigentumsschutz berufen?
Darf A auch von B verlangen, dass B nach jedem Passieren das Tor abschließt? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass B jedes mal nach vorn laufen muss, um Pakete und Besuch zu empfangen? ...
Wieso wäre es taktisch schlauer, wenn man den Briefkasten nach vorn verlegt?
Liebe Grüße
Ja, es ist der einzige Weg, der nach hinten führt. Der Anwaltsbrief war sowohl wegen der "Attrappe", dem Briefkasten als auch wegen des Verschließens des Tores da. Nur gibt es keine mehrmaligen Aufforderungen seitens des A! Weiß aber auch nicht, inwiefern "mehrmalig" erforderlich ist.
A hat ein großes Tor und ein kleines Tor vorn. Schlüssel für das kleine Tor wollte er nicht aushändigen, ist auch nicht vom Wegerecht umfasst (3,50m). B soll nur über das große Tor rein- und rausgehen.
Muss A seine Kamera entfernen, wenn sie schwenkbar und somit mein Wegerecht umfassen kann? Oder kann er sich auf seinen Eigentumsschutz berufen?
Darf A auch von B verlangen, dass B nach jedem Passieren das Tor abschließt? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass B jedes mal nach vorn laufen muss, um Pakete und Besuch zu empfangen? ...
Wieso wäre es taktisch schlauer, wenn man den Briefkasten nach vorn verlegt?
Liebe Grüße
Re: Wegerecht
Ich würde erst man nachsehen was das Wegerecht ist. Leitet der Vordermann nun die Fußgänger zu einem Fußgängertor dann ist das dessen Problem. Er kann ja die Wege verlegen. Er kann da kein großes LKW Tor bauen und meinen Oma Müller kann das nachts öffnen wenn Sie den Hinterlieger besucht.
Ich würde den Anwalt fragen wie er sich das vorstellt mit dem großen Tor für "Oma Müller". Wenn das kleine Tor verschlossen ist. Notfalls muss er ein zweites Fußgängertor einbauen.
Kameras auf den Weg gehen nicht, er hat das quasi vermietet und kann seinen Mieter nicht überwachen.
A kann von B verlangen zuzumachen, nicht Hausmeister zu spielen.
Es ist nicht schlau den Briefkasten nach vorne zu bauen. Sondern nur davon zu erzählen. Kannst auch "schaumermal"s sagen. Das habe ich mir angewöhnt wenn einer was will. Heute nicht, ich muss man X fragen, Gute Idee ist alles besser als LMAA
Ich würde den Anwalt fragen wie er sich das vorstellt mit dem großen Tor für "Oma Müller". Wenn das kleine Tor verschlossen ist. Notfalls muss er ein zweites Fußgängertor einbauen.
Kameras auf den Weg gehen nicht, er hat das quasi vermietet und kann seinen Mieter nicht überwachen.
A kann von B verlangen zuzumachen, nicht Hausmeister zu spielen.
Es ist nicht schlau den Briefkasten nach vorne zu bauen. Sondern nur davon zu erzählen. Kannst auch "schaumermal"s sagen. Das habe ich mir angewöhnt wenn einer was will. Heute nicht, ich muss man X fragen, Gute Idee ist alles besser als LMAA
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht
Vergessen zu erwähnen, A möchte Dritten das Passieren des Wegerechts nicht mehr gestatten.
Ist das rechtlich möglich?
Re: Wegerecht
B hat ein eingetragenes Geh-, Wege- Fahr- und Leitrecht
das gilt normalerweise für alle Berechtigten. Das sind alle die zur dir wollen (zufuß) und alle die was bringen (fahrzeug) jedoch immer nur wenn man hinten auf das Hinterliegergrundstück passt
das gilt normalerweise für alle Berechtigten. Das sind alle die zur dir wollen (zufuß) und alle die was bringen (fahrzeug) jedoch immer nur wenn man hinten auf das Hinterliegergrundstück passt
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht
Wie kann B dem A das Leben schwer machen? 
Re: Wegerecht
Die meisten wissen nichts.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht
Beide Seiten haben keine Ahnung vom Wegerecht und selbst Anwälte wissen nicht alles. Daher fordert jeder irgendwas.
Und die windigen Vergleich machen die Sache nicht besser.
Übirgens müssen Sie bei Verkauf ihrer Immobilie den Käufer darüber informieren das es einen Nachbarschaftsstreit gibt.
Das mindert den Wert ihre Immobilie
Und die windigen Vergleich machen die Sache nicht besser.
Übirgens müssen Sie bei Verkauf ihrer Immobilie den Käufer darüber informieren das es einen Nachbarschaftsstreit gibt.
Das mindert den Wert ihre Immobilie
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht
Ich habe noch eine letzte Frage:
Muss A ein Fußgängertor und ein weiteres Tor für Autos (da ja auch Fahrrrecht) dem B zur Verfügung stellen?
Ich habe das Beispiel mit der potenziellen Oma nicht verstanden. B denkt nämlich, dass das Wegerecht beschränkt sei auf die Meteranzahl (3,50m) und dass A mit dem 3,50m breiten Tor seine Pflicht erfüllt hat. A hat nämlich direkt neben dem 3,50m Tor ein weiteres kleineres Tor für sich selbst für das Betreten zu Fuß und ist folglich auch nicht bereit, dem B die Schlüssel auszuhändigen. Das kleinere Tor umfasst auch nicht den Bereich des Wegerechts, dennoch wäre B grds. daran interessiert, da ab und an Personen ihn besuchen könnten, die schon älter und somit nicht ganz fit sind.
Wie stehen da die Chancen?
Mit freundlichen Grüßen
Muss A ein Fußgängertor und ein weiteres Tor für Autos (da ja auch Fahrrrecht) dem B zur Verfügung stellen?
Ich habe das Beispiel mit der potenziellen Oma nicht verstanden. B denkt nämlich, dass das Wegerecht beschränkt sei auf die Meteranzahl (3,50m) und dass A mit dem 3,50m breiten Tor seine Pflicht erfüllt hat. A hat nämlich direkt neben dem 3,50m Tor ein weiteres kleineres Tor für sich selbst für das Betreten zu Fuß und ist folglich auch nicht bereit, dem B die Schlüssel auszuhändigen. Das kleinere Tor umfasst auch nicht den Bereich des Wegerechts, dennoch wäre B grds. daran interessiert, da ab und an Personen ihn besuchen könnten, die schon älter und somit nicht ganz fit sind.
Wie stehen da die Chancen?
Mit freundlichen Grüßen
Re: Wegerecht
Ich kann nicht erraten was in eurem Wegerecht steht und wie es vor Ort aussieht. Steht das nix von 3,5 dann gelten keine 3,5 Meter
Stellen wir uns eine 3 Meter hohes 3,5 Meter breites Tor vor das nur ein starker Mann bedienen kann. Außen nur ein Schlüsselloch und kein Licht.
Dann genügt das nicht den Anforderungen die "Oma Müller" hat die nur eine kleine Tür sucht um den Enkel zu besuchen. Zumal ein fremder Bote das Haus nicht finden kann.
Das erfüllt nicht die Anforderungen an ein Wegerecht über das Berechtigte dein Haus betreten können.
https://cdn02.plentymarkets.com/2wz5w3c ... eight=2000
Daher muss das Tor weg , es reicht nicht das es Tagsüber offen steht. Und solange es da ist besteht die Gefahr das er es einfach zumacht. Mein hat mir einen Schlüssen in den Briefkasten geworfen, denn ich dann in seinen geworfen habe. Und in der selben Nacht hat mir die Polizei aufgemacht.
Oder er verlegt das Fußgänger Wegerecht auf die Tür die den Anforderungen entspricht.
P.S. Du musst nicht zustimmen das er dir eine Klingel einbaut oder einen Briefkasten. Denn kann man klingeln und Türdrücker benutzen kann er abschließen
Stellen wir uns eine 3 Meter hohes 3,5 Meter breites Tor vor das nur ein starker Mann bedienen kann. Außen nur ein Schlüsselloch und kein Licht.
Dann genügt das nicht den Anforderungen die "Oma Müller" hat die nur eine kleine Tür sucht um den Enkel zu besuchen. Zumal ein fremder Bote das Haus nicht finden kann.
Das erfüllt nicht die Anforderungen an ein Wegerecht über das Berechtigte dein Haus betreten können.
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Daher muss das Tor weg , es reicht nicht das es Tagsüber offen steht. Und solange es da ist besteht die Gefahr das er es einfach zumacht. Mein hat mir einen Schlüssen in den Briefkasten geworfen, denn ich dann in seinen geworfen habe. Und in der selben Nacht hat mir die Polizei aufgemacht.
Oder er verlegt das Fußgänger Wegerecht auf die Tür die den Anforderungen entspricht.
P.S. Du musst nicht zustimmen das er dir eine Klingel einbaut oder einen Briefkasten. Denn kann man klingeln und Türdrücker benutzen kann er abschließen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !