Grenzabstand Rankgitter
Moderator: Klaus
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Grenzabstand Rankgitter
Nachbar A möchte auf seinem Grundstück an der Grundstückgrenze vier bis fünf Rankgitter errichten.
Diese Rankgitter sollen ca. 1,5 m voneinander entfernt sein und 90 Grad zur Grundstücksgrenze gedreht sein.
Soweit sollte dies nicht problematisch sein.
Das Gundstück von Nachbar A liegt ca. 60cm höher als das von Nachbar B.
Nachbar A möchte Rankgitter in einem Format von 0,5m Breite x 1,8m Höhe verbauen.
Somit ergibt sich an der Grenze eine Höhe von 2,4m vom Grundstück Nachbar B gemessen.
Das optische Erscheinngsbild für Nachbar B ist jedoch so als wenn man einen Mast an dieser Stelle gesetzt hätte, da die Rankgitter sich ja 90 Grad zur Grundstücksgrenze befinden.
Kann A eine solche Baumaßnahme in Angriff nehmen oder wird er die Rankgitter vom Gericht um die Ohren gehauen bekommen ?
Diese Rankgitter sollen ca. 1,5 m voneinander entfernt sein und 90 Grad zur Grundstücksgrenze gedreht sein.
Soweit sollte dies nicht problematisch sein.
Das Gundstück von Nachbar A liegt ca. 60cm höher als das von Nachbar B.
Nachbar A möchte Rankgitter in einem Format von 0,5m Breite x 1,8m Höhe verbauen.
Somit ergibt sich an der Grenze eine Höhe von 2,4m vom Grundstück Nachbar B gemessen.
Das optische Erscheinngsbild für Nachbar B ist jedoch so als wenn man einen Mast an dieser Stelle gesetzt hätte, da die Rankgitter sich ja 90 Grad zur Grundstücksgrenze befinden.
Kann A eine solche Baumaßnahme in Angriff nehmen oder wird er die Rankgitter vom Gericht um die Ohren gehauen bekommen ?
Rankhilfen haben keine Abstandsflächen. Jedoch könnte man auch behaupten das 5 nebeneinanderstehende Rankhilfen mit engen Maschen ein Zaun und keine Rankhilfe sind.
Wenn das ein Zaun wäre dann müsste man ab gemeinsamen Grenzeniveo (unten) messen und die Max Höhe einhalten (je nach Bundesland).
Vor Gericht und auf Hohes See ist man in Gottes Hand .-)
Da ich mir weder Sinn noch Zweck des Baues vorstellen kann gehe ich davon aus das man den Nachbarn mal wieder irgendwie ärgern will.
Klaus
Wenn das ein Zaun wäre dann müsste man ab gemeinsamen Grenzeniveo (unten) messen und die Max Höhe einhalten (je nach Bundesland).
Vor Gericht und auf Hohes See ist man in Gottes Hand .-)
Da ich mir weder Sinn noch Zweck des Baues vorstellen kann gehe ich davon aus das man den Nachbarn mal wieder irgendwie ärgern will.
Klaus
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hallo Klaus,
nein, es geht hier nicht ums Nachbarn ärgern.
Der Nachbar ist ein penetrant neugieriger Geselle und mit dieser Konstruktion könnte man ihm die Einsicht in den Wohnbereich nehmen.
OK, aber wenn es sich um handelsüblich Rankhilfen handelt und diese lediglich umfassend berankt sind, was sollte dagegen sprechen.
Außer ein "göttlicher" Richter sieht das anders.
nein, es geht hier nicht ums Nachbarn ärgern.
Der Nachbar ist ein penetrant neugieriger Geselle und mit dieser Konstruktion könnte man ihm die Einsicht in den Wohnbereich nehmen.
OK, aber wenn es sich um handelsüblich Rankhilfen handelt und diese lediglich umfassend berankt sind, was sollte dagegen sprechen.
Außer ein "göttlicher" Richter sieht das anders.
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Zum Thema Gartenmöbel......warum zählen mobile Holzlegen (nicht im Bonden verankerte!! Aber uu nicht jederzeit verrückbar-es befinden sich 4-5 qm Holz darin...) zur Grenzbebauung?? lt.Bay.Bauordnung ist eine Grenzbebauung von 9,00 m erlaubt. Die ber. stehende Garage hat eine Länge von 6,85m ?? Warum zählt eine mob.Holzlege (ca. 2,5 hoch und 1 m breit) zur Grenzbebauung?? Das verstehe ich nicht....lg
Aber nur Garagen da man interesse hat Autos von der Strasse zu bekommen.lt.Bay.Bauordnung ist eine Grenzbebauung von 9,00 m erlaubt.
Die müssen sich tatsächlich auch mal bewegen um MObel zu sein.warum zählen mobile Holzlegen
Warum ? Schon mal die Lebenläufe der Poliker gelesen
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !