Als Eigentümer ist Haus A verpflichtet Haus B ein Wegerecht über sein Grundstück zu gewähren. Diesen Weg benutzt B ausschließlich allein zum Zugang.
Kann A von B die Pflege verlangen ? Oder kann A wenn er die Pflege durchführt von B eine Nutzungsentschädigung und Instandhaltungspauschale für Torpflege, Wegpflege und Heckenschnitt verlangen. Der Weg ist 40 Meter und 2,50 Meter breit und gepflastert.
Sind € 120 im Monat angemessen. Der Gärtner bekommt € 25 pro Stunde brutto von der Hausgemeinschaft.
Wie seht ihr das. Gibt es da Urteile als Richtschnur?
Danke
Wegerecht Nutzungsentschädigung
Moderator: Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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Was steht dem Im Grundbuch ?Als Eigentümer ist Haus A verpflichtet Haus B ein Wegerecht über sein Grundstück zu gewähren. Diesen Weg benutzt B ausschließlich allein zum Zugang.
Nicht irgendwas und dann von den Kosten nur den Anteil den der Nachbar auch nutzt. Wenn 4 Nachbarn den Weg nutzen und 4 Eigentümer dann eben 50/50. Oftmal läuft das A zwar nicht durch, aber der Eigentümer hüpft und springt gerne mal auf dem Weg rum.Sind € 120 im Monat angemessen.
Die Nutzung ist kostenlos und Pauschalen gibts keineNutzungsentschädigung und Instandhaltungspauschale
Reine KOSTEN kann man teilen, stellt sich die Frage warum A den Weg pflegen will.
Da die Hecke ja nicht auf dem Weg sein kann gehört sie auch nicht zum Weg.Heckenschnitt
Klaus
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