A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
Be den Tolleanzen in Karten und Maßen würde ich den Ball flach halten. Wenn man jedoch einem armen Amtsrichter beweisen kann das es stimmt gewinnt man selbstverständlich das Verfahren.
Übliche Tolleranzen bei Grenzsteinen sind bis zu 15cm.