Illegale Überbauten an Grundstück?

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Moderator: Klaus

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Foffi von Hohenzollern
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Illegale Überbauten an Grundstück?

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 07.05.2010, 20:22

Hallo,
Also: A kauft ein Haus. Beim Notar wird alles abgesegnet. 4Jahre später bemerkt und kritisiert A die Grenz - Überbauten von Nachbar B.
Es handelt sich um einen kleinen Reihenhausgarten, welcher zum Garten hin von einer Seite mit einem Carport ca 50 cm überbaut worden ist und zur anderen Seite mit einer Gartenhütte. Es fehlt nachweislich 1 Meter Breite, von A`s Grundstück.
Nachbar B grenzt zu beiden Seiten an A`s Grundstück.
Nun hat A Beschwerde eingelegt und bekommt von B. eine vom Vorbesitzer von A`s Haus ausgefüllte Einwilligungserklärung vorgelegt, bzgl. der Überbauten.
Beim Notar wurde dieses aber nicht vermerkt und auch nicht im Grundbuch von A.
Sind diese Überbauten rechtlich erlaubt? Im Grundbuch und im Notarvertrag von A steht da nichts Drüber drin.
A kann ja auch nicht einfach irgendwem seinen Vorgarten verkaufen und der nächste Hausbesitzer muss das dann akzeptieren, ohne Grundbuchänderung. Oder?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.05.2010, 20:53

Gartenhütte und Carport kann man problemlos versetzen. Die Vereinbarung problemlos mit angemessener Frist kündigen.
Da der Vorbesitzer den "Mangel" arglistig verschwiegen hat kann man ihn auch noch belangen und Schadenersatz verlangen für den Nutzungsausfall bis zu Klärung des Problems.

Anders wäre das bei einem "Haus" das man kaum verrücken kann, da hätte man Anspruch auf eine Überbaurente und eine Kaufpreiserstattung durch den Vorbesitzer.

K
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Hallo, Klaus

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 07.05.2010, 21:07

Aber....
Wie kann man denn verlangen einen mit Stahlelementen einbetonierten Carport zu versetzen? Ist es überhaupt A`s - Aufgabe sich mit dem verlogenen Vorbesitzer auseinanderzusetzen? A hat doch einen notariell abgesegneten Kaufvertrag, und da steht darüber nichts drin. A will das Land nutzen, welches er hochoffiziell gekauft hat, wen scheren denn irgendwelche selbstentworfenen Dokumente und was für eine Rechtsbasis hat sowas? Es kann doch nicht sein das irgendwelche Vorbesitzer mit irgendwelchen Zettelchen das Recht des neuen Eigentümers beugen können.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.05.2010, 07:36

Hast du meine Antwort gelesen. Selbstverständlich kann man einen Carport versetzen. Die Stahlstützen werden abgesägt und auf neue gesetzt.
Mit dem alten muss man nichts besprechen.
Dem neuen muss man aber die Nutzung kündigen damit er angemessen Zeit hat die Arbeiten durchzuführen.

Ich würde den Auffordern den Bauten zu entfernen und die Arbeiten in den nächsten 6 Wochen durchzuführen. Danach Klagen.

Vorher notfalls er mal neu Vermessen lassen.

K.
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Präsident

Beitrag von Präsident » 08.05.2010, 11:27

Verträge wirken nur unter den Vertragspartner. Es ist der Nachbar und der Ex- Eigentümer. Die Vereinbarung wurde nicht übernommen.

Das Recht, den Carport stehen zu lassen wäre erloschen, es sein denn, § 912 BGB kann angewendet werden.

Unschlüssig bin ich, seitenoffene Carports sind keine Gebäude und BGB § 912 gilt für Gebäude, s. Definition Gebäude!

Er ist nicht unrechtmäßig, mit Zustimmung, errichtet worden. Es kann die Duldungsverpflichtung eingetreten sein. Es sollte ein RA klären!

Grenzeinrichtungen hat jeder, der kauft selbst zu kontrollieren.
Wie angeraten, sollten die Grenzmarkung gesucht werden bzw. neu eingemessen werden.

Es kann nur um den Überbau gehen, nicht um das Befahren. Muss der Nachbar entlang der Grenze, in Fahrtrichtung zum Carport, Ihr Grundstück befahren um dort zu parken?
Ich würde dann, wie Klaus oft den Ratschlag gegeben hat an der Grundstücksgrenze einen Poller setzen. Somit fehlt 1 m Fahrwegbreite. :wink:

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Hallo, Präsident, danke für Deine Antwort

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 08.05.2010, 16:39

Den Grenzstein hat A schon gesucht, aber der ist weg. Es ist ganz einfach: A`s Grundstück ist rechteckig. Sagen wir mal: 8 mal 40 meter. Auf der Seite, wo sich die Überbauten befinden grenzt ein Gehweg mit 40-er Platten entlang der 8 Meter Seite. Hier hat A aber nur 17,Stück 40-er Gehwegplatten. Selbst bei einer angenommenen, übertriebenen Fuge von 1 cm kommt man nur auf knapp 7 meter Breite. A vermutet, die Grenzsteine sind entfernt oder versetzt worden. A wird demnächst mit einem Anwalt sprechen müssen, oder hat sonst noch ein User hier Tipps?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.05.2010, 18:52

Durch irgendwelche Pläne und dem Versuch selber irgendwelch Vierecke zu sehen wird man nur schlecht das eigene Grundstück finden.
Erst mal vermessen lassen.

Die "Vereinbarung" besteht erstmal weiter, auch beim Verkauf. Sie muss also gekündigt werden

Klaus
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Präsident

Beitrag von Präsident » 08.05.2010, 19:19

Sagen wir mal: 8 mal 40 meter
Nichts ist mit sagen wir mal!
Entweder wurde eine Grundstücksgröße von 8 m X 40 m im Kaufvertrag benannt, dann wurde diese Größe gekauft (wenn vorhanden).
Oder es steht ca. 320 m² oder es steht nur das Flurstück Nr. XY,
ohne Größenangabe. Dann kann es 320 m² groß sein, muss aber nicht, dann gilt die Flurgröße wie amtlich vermerkt.

Vielleicht ist die Grundstücksgrenze nicht dort wo Sie suchen und Sie suchen auf Nachbars Grundstück.



Ein Vertrag wurde zwischen zwei Parteien geschlossen.
Ein Vertrag zu Lasten Dritter, bei dem jemand verpflichtet wird, der nicht am Rechtsgeschäft beteiligt war, ist hingegen unzulässig und kann nicht wirksam geschlossen werden.

Foffi von Hohenzollern
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Sagen wir mal: 8 mal 40 meter

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 15.05.2010, 18:28

Boah, jetzt bin ich mal so verschwiegen über die eigenen Grundstücksgrenzen, und dann ist das auch falsch.
Lieber Präsi: Meine Grundstücksgrenzen sind mir bekannt. Nur, weil der Klaus und andere Forenchecker mich dauernd kritisiert haben, bzgl. meiner Offenheit, habe ich andere Maße angegeben. Weil das soll doch alles anonym hier laufen, oder nicht?
Und deswegen...sagen wir mal...

Präsident

Beitrag von Präsident » 15.05.2010, 18:51

Mit "sagen wir mal" kann man keine Grenze bestimmen!
Deshalb kann man nicht behaupten, es ist ein Überbau.

Wenn die Größe ohne "sagen wir mal" angegeben worden wäre, ist es immer noch anonym!
Auch mit einer Angabe der tatsächlichen Grundstücksgröße wird man die Anonymität nicht aufbrechen. Außer man misst alle Grundstücke nach und das was passt, ist dann Foffi von Hohenzollern

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