3 Eigentümer ohne eigenes Grundstück?

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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lol
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3 Eigentümer ohne eigenes Grundstück?

Beitrag von lol »

Hey, :D

Ein Haus mit 3 Eigentumswohnungen also 3 Eigentümer A, B und C.

Das Grundstück (Garten und Wiese) ist nicht aufgeteilt gehört also ABC zusammen. Aber jeder benutz irgenwie einen bestimmten Teil.

Wenn nun Nachbar B einen Sichtschuz montieren will, muss er dann nur A fragen oder A und C ob er das montieren darf.

Reicht das wenn man 2 gegen einen ist, oder müssen immer Beide anderen Parteien zustimmen wenn einer was machen will.
Klaus
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Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus »

Dann entscheiden A,B,C, mit einer Stimme in einer WEG Versammlung. Es müssen ALLE einverstanden sein

Klaus
lol
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Registriert: 21.06.2007, 11:03

Beitrag von lol »

Hey, :D

also müssen immer beide anderen Parteien zustimmen wenn einer was machen will.

Seither wurde es so gehandhabt das wenn A was machen wollte, hat er C gefragt, C sagt Ok, A hat gemacht.
Auch wenn B dagegen war, 2 gegen 1.

Gilt das für alle Entscheidungen die im Haus getroffen werden?

Kann man das irgendwo nachlesen.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Die sind eine Eigentumsgemeinschaft, die hält eine Versammlung ab und entscheidte nach den in der Teilungserklärung bestimmten Vorschriften.
Da hat nicht jeder "irgenwas" zu sagen

Mal unter WEG nachlesen !

Oder es ist eine BGB Gemeinschaft, dann gelten die Regeln die vereinbart wurden.

Klaus
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