Nachbar A schneidet/verstümmelt Hecke von Nachbar B

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Holla die Waldfee
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Nachbar A schneidet/verstümmelt Hecke von Nachbar B

Beitrag von Holla die Waldfee » 27.10.2010, 21:08

Nachbar A „schneidet“ Thuja Hecke von Nachbar B ohne vorherige Information in einer Weise, die jegliche Rücksichtnahme vermissen lässt. Der Zeitpunkt für diese Aktion wurde vermutlich so ausgewählt, dass Nachbar B nicht im Hause war, da dieser von der Aktion nichts mitbekommen hat. Da das Verhältnis der Parteien schon über Jahre angespannt, aber relativ ruhig verlief, war Nachbar B entsetzt über diese Aktion und hat die Polizei zur Aufnahme des Sachverhalts beauftragt. Diese hat mit Nachbar A und B gesprochen und Nachbar A hat bestätigt die Hecke „gestutzt“ zu haben. Einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung hat Nachbar B nicht gestellt, da die Polizei wichtigere Aufgaben hat .Aber die Sache kann nicht so abgeschlossen werden, da dies Nachbar A bestätigt, dass Nachbar B ein Opfer ist. Wovon Nachbar A ausgeht, da bisher alle Provokationen von Nachbar A ohne Konsequenzen für Ihn blieben. Frage : Soll Nachbar B wieder Opfer spielen und auf die nächste Demütigung warten, oder soll Nachbar B privatrechtlich Strafantrag stellen um Nachbar A seine Grenzen aufzuzeigen? Dass der Prozess in einem Vergleich endet oder eingestellt wird ist vorhersehbar. Aber wie kann man so was bremsen? Zumal Nachbar A offen dazu steht, dass es seine größte Freude ist andere zu schikanieren? (Hecke war vorher sicher unzulässig hoch ist jetzt aber nur noch etwa 1,10 m)
opfer/stichler?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.10.2010, 22:05

Der eine ist zu doof seine Hecke zu schneiden, der andere seine Grenze zu kennen. Schaden ist keinen Entstanden da man wohl eh hätte schneiden müssen.

Was soll bei dem Verfahren raus kommen.

Ein "Strafantrag" hätte spätestens der Staatsanwalt eingestellt.

Am besten schaut man sich nicht mehr an

Klaus

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Holla die Waldfee
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Beitrag von Holla die Waldfee » 28.10.2010, 18:08

schneiden war wohl der falsche Ausdruck absägen trifft eher.
Darf man die Antwort so verstehen, dass man alles was einem im Garten vom Nachbarn nicht passt absägen darf?
opfer/stichler?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.10.2010, 19:12

Meine Antwort darf man so verstehen das beide Parteien den Rechtsweg beschreiten, dann der eine selber sägt, der andere nie wieder wieder. Und für diese Urteile zahlen dann beide ein Vermögen.

A hat Anspruch auf Rückschnitt den er gerichtlich durchsetzen kann. Notfalls jedes Jahr den neusten Wuchs. Evtl.. hat er auch noch Ansprüche auf Entfernung

B hat Anspruch auf Unterlassung. evtl. auch Schadenersatz.

Aber, die Hecke ist ab und bleibt es auch.

Klaus
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