Hallo,
nun ist A mit Kind erfolgreich zum 01. Mai umgezogen.
Und schon geht´s los:
A hat eine Art Anliegerwohnung an B´s Wohnung.
Beide Wohnungseingänge liegen dicht beieinander.
Über einen gepflasterten Hof kommen A und B zu den jeweiligen Garagen.
Auf dem halben Weg ist eine Lampe und zwischen den Garagen auch.
Heute hat B den Vorwurf gemacht, dass A viel zu lange das Licht anlasse .
Kind von A fährt halt Fahrrad oder Skateboard auch nach 17h, wenn es stockdunkel draußen ist. Daher ist das Licht dann auch an.
Wenn A zu den Garagen geht, macht A auch Licht an. A hat keine Lust auf die Schn... zu fallen. Kind von A genauso wenig.
B hat dem Vermieter mitgeteilt, dass er das nicht zahlen wird.
"Gestern war Vollmond, da brauchte man gar kein Licht." - Hat A sich anhören müssen.
Vermieter gibt über den verbrauchten Strom gesonderte Abrechnung (hat A von B erfahren). In A´s Mietvertrag steht rein gar nichts davon drin.
Kann A vorgeschrieben werden, wie oft und wie lange das Licht an ist?
(A lässt es nicht "aus Spaß am Stromzahlen" an.)
Wie verhält es sich mit der gesonderten Stromabrechnung, die A und B vom Vermieter erhalten werden?
Ärger wegen Gemeinschafts-Licht-Anlage
Moderator: Klaus
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2 mal hundert Watt * 2 Stunden im Winterhalbjahr sind ca 1,70 €
http://alfafox.info/strom-jahres-strom- ... echnen.htm
Ich würde die einfach zahlen.
Einen Rechtsanspruch hat da aber keiner, die zahlst ja auch wenn jemand in den dritten Stock geht und Licht anmacht.
Ich würde dem Nachbarn Recht gegen, das einsehen und versprechen mit dem Vermieter zu sprechen. Er hat natürlich Recht..... und dann nichts dergleichen tun.....
Wenn du es drauf anlegst gibt im mal einen Eimer Wasser, wegen der drei Tropfen braucht man doch nicht gleich spülen.
Uwe
http://alfafox.info/strom-jahres-strom- ... echnen.htm
Ich würde die einfach zahlen.
Einen Rechtsanspruch hat da aber keiner, die zahlst ja auch wenn jemand in den dritten Stock geht und Licht anmacht.
Ich würde dem Nachbarn Recht gegen, das einsehen und versprechen mit dem Vermieter zu sprechen. Er hat natürlich Recht..... und dann nichts dergleichen tun.....
Wenn du es drauf anlegst gibt im mal einen Eimer Wasser, wegen der drei Tropfen braucht man doch nicht gleich spülen.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Hallo,
hab mir das auch mal ausgerechnet....
Allerdings heute den Ratschlag bekommen:
Mieter B soll einfach die Stromkosten wie immer zahlen (die er vor Einzug von A mit Kind schon hatte) und den Rest zahlt B. Fertig
A´s Rechnung:
Für ein halbes Jahr jeweils 2 Stunden täglich Licht brennen lassen bei 100W-Birne sind ca. 17€.
A geht nicht davon aus, dass es eine 100-W-Birne ist und auch nicht 2 Std. täglich.
hab mir das auch mal ausgerechnet....
Allerdings heute den Ratschlag bekommen:
Mieter B soll einfach die Stromkosten wie immer zahlen (die er vor Einzug von A mit Kind schon hatte) und den Rest zahlt B. Fertig
A´s Rechnung:
Für ein halbes Jahr jeweils 2 Stunden täglich Licht brennen lassen bei 100W-Birne sind ca. 17€.
A geht nicht davon aus, dass es eine 100-W-Birne ist und auch nicht 2 Std. täglich.
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Hmmmm...
100W-Glühbirne = 1000Wh (= 1kWh ) pro 10 Stunden.
Ausgehend von einem Strompreis von 17ct./kWh.
Das umgerechnet auf 2 Stunden täglich ein halbes Jahr lang -
macht 364 Stunden- eine Kommastelle nach links:
36,6kWh x 0,17€ x 2(Lampen) = 12,44 €
Stimmt´s nu- oder wo liegt der Denkfehler ?
____________________________________________________
Im Mietvertrag sind die Kosten nicht eingetragen.
B hat A informiert, dass der Vermieter mit der Rechnung kommt.
100W-Glühbirne = 1000Wh (= 1kWh ) pro 10 Stunden.
Ausgehend von einem Strompreis von 17ct./kWh.
Das umgerechnet auf 2 Stunden täglich ein halbes Jahr lang -
macht 364 Stunden- eine Kommastelle nach links:
36,6kWh x 0,17€ x 2(Lampen) = 12,44 €
Stimmt´s nu- oder wo liegt der Denkfehler ?
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Im Mietvertrag sind die Kosten nicht eingetragen.
B hat A informiert, dass der Vermieter mit der Rechnung kommt.
http://www.stromtarifsuche.de/strom_spa ... tenrechner
Rechnung stimmt -)
Es gibt "Allgemeinkosten" die die Mieter tragen müssen werden umgelegt. Dabei zahlen alle Mieter alle Kosten. Also auch der der im Keller wohnt zahlt den Aufzug.
Uwe
Rechnung stimmt -)
Es gibt "Allgemeinkosten" die die Mieter tragen müssen werden umgelegt. Dabei zahlen alle Mieter alle Kosten. Also auch der der im Keller wohnt zahlt den Aufzug.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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A will sich ja nicht "stur stellen", sondern für den verbrauchten Strom zahlen.
Allerdings wundert A dieses "Blabla" von B.
Der Vermieter wird A auf das Gemecker von B ansprechen.
Somit ist es doch gar nicht so falsch, wenn ich damit antworte, dass B den Betrag vor Einzug von A einfach weiter zahlt und A dann die Differenz- oder?
(Vor allem, seit A nu weiß, wie´s gerechnet wird )
Allerdings wundert A dieses "Blabla" von B.
Der Vermieter wird A auf das Gemecker von B ansprechen.
Somit ist es doch gar nicht so falsch, wenn ich damit antworte, dass B den Betrag vor Einzug von A einfach weiter zahlt und A dann die Differenz- oder?
(Vor allem, seit A nu weiß, wie´s gerechnet wird )