Hallo,
wenn man "nächster" Bewohner eines Grundstückes ist, bei welchem ein Wegerecht (im Wald, Waldweg, mit PKW befahrbar, mehrere Anlieger) besteht.
Kann man Ausbesserung bzw. Befestigung (und wenn es bsp. Schutt in Regenlöcher wäre) verlangen? Der Weg ist bei nassem Wetter total verschlammt und bei Frost ein einziger Spiegel, weil er sich im Wald befindet. Außerdem gibt es große Fahrspurrinnen und ich befürchte, dass der PKW mal Schaden nimmt.
Viele Grüße
weinberg
Wald Ausbesserung bzw. Befestigung
Moderator: Klaus
Re: Wald Ausbesserung bzw. Befestigung
Wenn bei der Eintragung eines Wegerechts nur ein Acker mit zwei Furchen vorhanden ist
dann ist das eben so. Zu Fuss ist so ein Weg ja nutzbar.
Bislang kann der "Berechtigte" leider keinen Ansprüche stellen.
Falls der Eigentümer den Weg ausbessert kann er die Kosten umlegen.
Einfach nicht drüberfahren.
Uwe
dann ist das eben so. Zu Fuss ist so ein Weg ja nutzbar.
Bislang kann der "Berechtigte" leider keinen Ansprüche stellen.
Falls der Eigentümer den Weg ausbessert kann er die Kosten umlegen.
Das ist wie wenn man in den Rhein fährt und dann meint die Fähre ist schuld da Sie unpünktlich war.ch befürchte, dass der PKW mal Schaden nimmt.
Einfach nicht drüberfahren.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wald Ausbesserung bzw. Befestigung
Klaus' praktische Beispiele des wahren Lebens ...... die Fähre ist schuld da Sie unpünktlich war.
Tatsächlich verhält es sich so.
Man kann sich über eine Ausbesserung einigen, indem man darüber spricht.
Öfter als gedacht funktioniert dies meist besser als vermutet.
Vielleicht kommt von allen unbemerkt mal Besuch mit 'nem Hummer und optimiert ungewollt die Argumente ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...