Hallo,
A hat folgendes Problem.A wohnt zusammen mit ihrem Freundin in einer Eigentumswohnung. Für einen Altbau hat das Haus eine ziemlich seltsame Konstruktion. D.h. es gibt A uns keinen richtigen Hof bzw. Gartenhaus. Alle Wohnungen bifinden sich quasi im Vorderhaus, hinter dem liegt der angesprochene Garten, an dem alle Bewohner ein Mitbenutzungsrecht ausüben.
Nun zum Problem: Im Garten steht ein Minitor und jeden Tag kommt ein Junge (ungef. 8 Jahre alt) meist mit seinem Vater, die stellen das Tor an die Wand, wo A in der ersten Etage woht und fangen an zu schließen. Da der Junge nicht gerade Oliver Bierhoff ist, prallt der Ball normalweise gegen die Wand. Das ist ein Gummiball, es wird aber aus kürzer Entfernung geschossen, sodass sehr viel Lärm entsteht, außerdem entstehen Schaden an der Hinterfassade.
Die Leute sind recht frech. Zuerst habe A mit der Mutter des Jungen gesprochen, kurze Zeit war Ruhe. Dann ist er mit dem Vater spielen gegangen, der hat vorgetäuscht, er weiß gar nichts von meiner Unterhaltung mit der Frau.Na ja, egal. Jedenfalls habe A Sie nur darum gebeten, dass sie das Tor so umstellen, dass der Ball beim Schießen nicht gegen die Wand prallt. Sie waren einverstanden und haben das Tor .... an die andere Wand gestellt ( die Hinterfassade ist L-förmig). Der Lärm ist gleich belästigend.Es ist entsetzlich wie dumm und eigensinnig die Leute sein können. Denn im Erdgeschoss des Flügels, an den das Tor nun gestellt wurde wohnen auch Menschen, und haben sogar an jener Wand ein Fenster. Mir fällt es schwer, hier weiter vorzugehen. Wenn die im Erdgeschoss es nicht lästig finden, dann wieso soll A , könnt man fragen. A ärgere sich, dass die Leute keine Eier haben um zu sagen was sie denken.
Zu meiner Frage, was kann A hier unternehmen, würde eine Unterlassungsklage ein Erfolg haben??
MfG
Fußball im gemeinsam benutzten Garten
Moderator: Klaus
Fußball im gemeinsam benutzten Garten
Zuletzt geändert von dankoz am 02.06.2011, 13:52, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fußball im gemeinsam benutzten Garten (Altbau)
Die Regeln hier lesen !!
Eine einstweiliger Verfügung weil der Ball eines "KINDES" versehentlich gegen eine Hauswand fliegt ?
Ich denke man wird gerichtlich kaum etwas durchsetzen können. Ich würde das Problem "taktisch" lösen und einen Stuhl, einen Tisch und einen
Sonnenschirm aufstellen. Dann kann man gehen die Wand von A nicht schießen.
Übrigens stört "Kinderlärm" nur "Kinderlose" )
Klaus
Eine einstweiliger Verfügung weil der Ball eines "KINDES" versehentlich gegen eine Hauswand fliegt ?
Vermutlich stört die das nicht weil Sie arbeiten, und das wohl einfach nicht hören.dass die Leute keine Eier haben um zu sagen was sie denken
Ich denke man wird gerichtlich kaum etwas durchsetzen können. Ich würde das Problem "taktisch" lösen und einen Stuhl, einen Tisch und einen
Sonnenschirm aufstellen. Dann kann man gehen die Wand von A nicht schießen.
Übrigens stört "Kinderlärm" nur "Kinderlose" )
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Fußball im gemeinsam benutzten Garten (Altbau)
A hat nichts gegen Kinder. Wenn sie im Garten toben, schreien und Unsinn treiben, das stört ihn nicht. Aber Fußball zu spielen, nur weil man keine Lust hat, ein Spielplatz zu besuchen, das ist dem A zu viel.
Wieso wäre As Klage erfolglos?? An Beweisen würde es nicht fehlen. Er müsste nur Aufnahmen machen, oder?? Oder liegt es an etwas anderes??
MfG
Wieso wäre As Klage erfolglos?? An Beweisen würde es nicht fehlen. Er müsste nur Aufnahmen machen, oder?? Oder liegt es an etwas anderes??
MfG
Re: Fußball im gemeinsam benutzten Garten
Man müsste den "Lärm" in den eigenen Räume beweisen und mit einem Gutachter messen. Dazu muss das beklagt Kind schießen, da wird es wohl kaum machen wenn ein Gutachter da ist.
Alles andere sind keine Beweise für die Lärmbelästigung, nur für das Spiel.
Einfacher wäre ein Schaden an der Wand, dann würde die Hausverwaltung evtl.. aktiv werden.
Auch sonst sind Klagen gegen Kinderlärm schwer. Und bei den entsprechenden Eltern wird, falls man gewinnt, der Fussball gegen den Handball, gegen die Fahrradklingel oder ne Trommel getauscht. Falls der Gegner kein Geld hat, bleibt man dann noch auf den Kosten sitzen.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... inderlaerm
Ich würde einfach den Hof selber nutzen, und so das Spiel verhindern. Ein Spalier von Obi für 20 Euro und die Wand ist ungeeignet zum drauf schießen.
Klaus
Alles andere sind keine Beweise für die Lärmbelästigung, nur für das Spiel.
Einfacher wäre ein Schaden an der Wand, dann würde die Hausverwaltung evtl.. aktiv werden.
Auch sonst sind Klagen gegen Kinderlärm schwer. Und bei den entsprechenden Eltern wird, falls man gewinnt, der Fussball gegen den Handball, gegen die Fahrradklingel oder ne Trommel getauscht. Falls der Gegner kein Geld hat, bleibt man dann noch auf den Kosten sitzen.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... inderlaerm
Ich würde einfach den Hof selber nutzen, und so das Spiel verhindern. Ein Spalier von Obi für 20 Euro und die Wand ist ungeeignet zum drauf schießen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Fußball im gemeinsam benutzten Garten
Da kann A ja froh sein.....Bälle am Garagentor sind erst laut.
Wie können Leute sich bloß immer wegen spielender Kinder aufregen? Unfassbar!
Wie können Leute sich bloß immer wegen spielender Kinder aufregen? Unfassbar!
There´s no time for fussing and fighting,my friend CdeB