Kinderlärm?

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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lisab.
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Kinderlärm?

Beitrag von lisab. » 19.02.2012, 23:30

Nachbar A und Nachbar B haben angrenzende Grundstücke. (Beides Einfamilienhäuser in einem familienfreundlichen Wohngebiet mit mehreren Kindern)
Nachbar A hat u.a. einen 8 jährigen Sohn der mit seinen großen Geschwistern (fast alle volljährig) Fußball spielt. Mal mit dem mal mit dem...
Nachbar B fühlt sich massiv belästigt. Spricht Nachbar A allerdings nie persönlich an. Nur über seinen Anwalt.
Nachbar B behauptet (im Anwaltsschreiben) Kinder würden extra Lärm verursachen, das Grundstück ist aber mitlerweile nicht mehr einsehbar, da Nachbar A bereits eine Bretterwand als "Lärmschutz" aufgestellt hat.
Nachbar B kann aber scheinbar immer wissen, wer gerade mit wem spielt. Außerdem schreibt er Zitate ins Protokoll und wann die Eltern (die angeblich ihre Kinder extra zum Lärm machen rausschicken) hinzukommen.

Inwiefern darf Nachbar B bloße anschuldigungen aufstellen und inwiefern muss Nachbar A sich einschränken bzw seine Unschuld beweisen?
Soll Nachbar A ebenfalls Portokoll führen?? Quasi aus der Sicht des Anderen??
Ist die Rechtslage anders, weil die Geschwister schon erwachsen sind??

Vielen Dank für eure Antworten
lisab



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Klaus
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von Klaus » 20.02.2012, 08:54

nwiefern darf Nachbar B bloße anschuldigungen aufstellen und inwiefern muss Nachbar A sich einschränken bzw seine Unschuld beweisen?
Er kann den Gegener " anschuldigungen " soviel er will. Was solls
Soll Nachbar A ebenfalls Portokoll führen?? Quasi aus der Sicht des Anderen??
Ein Terminplan reicht, wäre witzig wenn alle im Urlaub waren an dem "Lärmtag"
Ist die Rechtslage anders, weil die Geschwister schon erwachsen sind??
Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch kann man gegen Sie klagen. Nur ist nicht jeder Krach auch Ruhestörung.

Auf "Anwaltsschreiben" nicht reagieren und nicht ernst nehmen. Nur Klagen vom Gericht sind ernst.
Fussball kann man auch auf einem Sportplatz spielen,
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von lisab. » 20.02.2012, 11:35

Nachbar A musste bereits vor Gericht erscheinen.
Nachbar B zahlt seinen Anwalt aus eigener Tasche.
Nachbar A bekommt Rechtsbeistand, dementsprechend wenig hat der Anwalt von Nachbar A den Mund aufgemacht. Der Anwalt von Nachbar B dafür umso mehr. Ständig wurde vor Gericht behauptet, es ginge nicht um den Jungen, sondern um die großen Geschwister...aber diese spielen nur mit dem Kleinen...das Protokoll ist voll von seinem Namen. Demnach geht es doch um ihn??Oder??
Nachbar B klagt mitlerweile auf Entschädigung im 6-stelligen Bereich oder Gefängnis.
Der kleine Sohn von Nachbar A hat sich im Sommer weiterhin auf dem Grundstück aufgehalten, wenn auch nicht mehr so häufig. Laut Nachbar B darf er keinen Mucks mehr tun..alles kommt zu Protokoll, wie Nachbar A nun jetzt wieder lesen musste. Nachbar A hat nun 2 Wochen Zeit eine Stellungnahme zum jüngsten Protokoll zu geben. (Das Protokoll geht von August bis November...da endet es, weil der kleine Sohn von Nachbar A nicht mehr nach draußen will...)

Kann man so etwas auch als Privatperson schreiben oder sollte es besser von einem Anwalt verfasst sein? (Die Wirkung ist bestimmt eine Andere, wenn ein Adresskopf einer Kanzelei aufgedruckt ist...)
Schließlich können alle Aussagen, die man dort macht, auch gegen Nachbar A selbst verwendet werden...es wird ihm das Wort im Mund herumgedreht...?
Muss sich Nachbar A schleunigst einen Anwalt zulegen, der ihn vertritt?

Andererseits fürchtet Nachbar A, dass sein Sohn durch die ganze Streiterei geschädigt wird...(wie gesagt, sonst ist er bei den ersten Sonnenstrahlen gerne draußen, neuerdings nicht mehr...ständig fängt er an von Nachbar B zu reden...)
Bringt es etwas eine Gegenanzeige zu erwirken??Könnte Nachbar A Nachbar B dazu bringen dies alles zu unterlassen???Oder wirkt das nur als Racheakt und der Schuss geht nach hinten los?
Nachbar A will eigentlich nur Frieden...schließlich ist sein Sohn nicht das einzige Kind im Wohngebiet.Nachbar A weiß nur nicht wie...

Übrigens vielen Dank für die schnelle Antwort!!
lisa

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Re: Kinderlärm?

Beitrag von Klaus » 20.02.2012, 11:40

Nachbar B klagt mitlerweile auf Entschädigung im 6-stelligen Bereich oder Gefängnis.
Bitte mal genauer erklären.
Nachbar A musste bereits vor Gericht erscheinen.
Dann ist die Klage doch bereits am laufen und man hat FRISTEN !!!
Nachbar A bekommt Rechtsbeistand
Wem will man dann "schreiben"

Undurchsichtig.

Vor Gericht stellt einer einen Antrag und zeigt seine "Beweise". Die Gegenseite muss diese nur betreiten oder wiederlegen.
Ein "Lärmprotokoll" ohne Zeuge ist sinnlos. Hat der Nachbar Zeugen werden diese gehört.

Klaus
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von lisab. » 20.02.2012, 20:10

Ok war etwas durcheinander...sorry...von vorn

Nachbar A bekam einen Brief von einem Anwalt wg Ruhestörung. Nachbar A reagierte nicht. (Ok er baute eine Bretterwand...immerhin)
Nachbar A bekam ein weiteres Schreiben mit Protokoll. Nachbar A unternahm noch immer nichts.
Nachbar A bekam einen Termin für ein Schiedsgericht. Eine nicht-juristische Person riet Nachbar A nicht hinzugehen. Nachbar A machte also auch weiterhin nichts.
Nachbar A bekam wieder einen Termin diesmal für ein Amtsgericht. Nachbar A suchte sich einen Anwalt.
Nachbar A ging mit Anwalt an besagtem Termin auf das Gericht. Nachbar B war anwesend, als Zeuge hatte er seine Ehefrau dabei, die vor der Tür wartete. Nachbar A hat zwei seiner erwachsenen Kinder als Zeugen mitgenommen. Zeugen wurden während diesem Termin aber nicht aufgerufen.
Der Anwalt von Nachbar B trug die Anschuldigungen vor. Wie schon erwähnt bekommt Nachbar A Rechtsbeistand. Folglich sagte der Anwalt von Nachbar A kein Wort. Der Anwalt von Nachbar B dafür umso mehr.
Richterin fragte Nachbar A nach einem Einigungsvorschlag. Nachbar A meinte man wäre ja schonmal befreundet gewesen (Kinder im gleichen Alter usw.) man könne sich doch einfach vertragen...
Richterin hielt das für einen schlechten Vorschlag. Also wurden andere Regeln festgelegt:
Der kleine Sohn des Nachbarn A (es ginge nicht um IHN betonte die Richterin ständig!) darf an Sonn - und Feiertagen nicht mehr zusammen mit seinen großen Geschwistern Fußball spielen. Außerdem muss er mit seinen Geschwistern für größere Fußballspiele auf einen Bolzplatz gehn.
Daraufhin hatte sich die Situation laut Nachbar B bis mitte August verbessert, ab dann aber wieder verschlechtert.
Deswegen kam jetzt ein Schreiben mit einem weiteren Protokoll, das von August bis November verfasst wurde. Da stand drin Nachbar A hätte gegen die Abmachungen verstoßen. Wer gegen die Abmachung verstößt muss entweder ein Bußgeld zahlen oder 6 Monate ins Gefängnis. (laut Nachbar A nur Drohung von der Anwältin von Nachbar B)
Nachbar A hat nun 2 Wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen...
Nachbar A hat aber mitlerweile keinen Anwalt mehr...(er sagte ja nie was...)
Außerdem waren im Protokoll sämtliche Tage aufgezählt an denen angeblich "laut gebolzt" wurde mit "Gelächter" und Gelaber". Es wurde aufgezählt wer von wann bis wann mit wem spielte und wann die Eltern hinzukamen.
Auch sonstige Tätigkeiten der Kinder (Trampolin springen, lachen usw.) protokollierte der Nachbar.
Wohl bemerkt: Nachbar B kann das Grundstück von Nachbar A NICHT einsehn!!Aussagen im Protokoll waren deswegen teilweise fehlerhaft, da besagter großer Bruder/ große Schwester zu dem Zeitpunkt nicht bei Nachbar A waren...
Nachbar A fragt sich jetzt, ob er es schafft in 2 Wochen einen Anwalt zu finden, wenn ja ob der dann so arbeitet (oder eben nichtarbeitet) wie der zuvor,
oder ob es besser ist die Stellungnahme selbst zu verfassen...Nachbar A hat allerdings keine Ahnung was man da besser reinschreiben sollte und was nicht.

...lisab.

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Re: Kinderlärm?

Beitrag von Klaus » 20.02.2012, 21:08

Den Anwalt zu feuern war dämlich. Man wird keinen finden der bei kindischem Gezänk was sagen wird, warum auch.

Also wurden andere Regeln festgelegt:
Vor Gericht werden keine "Regeln festgelegt

Gab es einen Vergleich oder ein Urteil.

Nachbar A fragt sich jetzt, ob er es schafft in 2 Wochen einen Anwalt zu finden, wenn ja ob der dann so arbeitet
In was einarbeiten ? Jeder Anwalt wird aber den Termin verschieben lassen.

Ein Rat kann man leider nicht geben da die Geschichte so nicht stimmt.

1. Schiedsgericht
2. Klage
3. Erwiderung
4. Gütetermin
5. Beweisaufnahme
6. Urteil oder Vergleich

7. Verstoß gegen Urteil / Vergleich

Ohne Stellungnahme gewinnt der Gegner.....!!!! Notfalls: Ich widerspreche sämtlichen Behauptungen, sie sind falsch.

Übrigens dieses "Nachbar A.... lies einen Wind" geht einen auf den Geist. Bitte doch mal die Fakten nennen ohne die Geschichten.
Kann ja nicht so schwer sein.

Klaus
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von lisab. » 20.02.2012, 21:36

1. Anwaltsschreiben von B
2. Schiedsgericht (hat ja nicht statt gefunden)
3. Termin vor Gericht mit schon genannten Vereinbarungen (oder wie auch immer man es nennt) wahrscheinlich war es eher ein Vergleich müsste ich erst bei Nachbar A nachfragen
lange Zeit nichts
4. weiteres Schreiben von B: Nachbar A hätte sich nicht an die Vereinbarungen gehalten
5. nun 2 wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen

Jeder weiß, dass das "kindisches Gezänk" ist, aber was soll man machen?? A kann ja schlecht das Haus nehmen und weggehn
Außerdem hat Nachbar B scheinbar einen Anwalt gefunden, der auch bei "kindischem Gezänk" viel zu sagen hat

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Re: Kinderlärm?

Beitrag von Klaus » 20.02.2012, 22:07

Dann wäre wichtig zu wissen was der Vergleich war !

Und was jetzt kam, Schreiben, Klage.....

Man sollte keine "freiwilligen Vergleiche eingeben" wenn man das gar nicht will, was soll da ein Anwalt sagen wenn die Parteien sich einig sind

Klaus
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von lisab. » 24.02.2012, 18:45

In dem Vergleich steht, dass Nachbar A kein Lärm mehr an Sonntagen machen darf.

Klaus
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von Klaus » 24.02.2012, 18:52

Und was noch ?

Wer geht so einen Vergleich ein, das kann von fallenden Stuhl bis zu Bagger alles sein.
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von lisab. » 24.02.2012, 19:47

es war ja keine einigung in sicht vor gericht aber die richterin hat drauf gedrängt. scheinbar musste es unbedingt eine einigung geben...also hat man sowas nichtssagendes festgelegt.

ist das jetzt gut oder schlecht??schließlich ist der begriff "lärm" weit dehnbar. für beide seiten. darf dann theoretisch der kleine sohn sich dann gar nicht mehr sonntags im garten aufhalten??nachbar b findet ja auch "gelächter" und "gelaber" als Lärm

Klaus
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Re: Kinderlärm?

Beitrag von Klaus » 24.02.2012, 19:54

Genau genommen hat sich A nicht an den Vergleich gehalten und kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
Es wird vermutlich auf einen weiteren "Vergleich" hinauslaufen, da auch hier der Richter drängen wird.

Macht A nicht mit, wird wohl nichts passieren, das ist so ein undurchführbarer Vergleich wie viele.

Ich würde "vor Gericht" alles bestreiten und erklären "selbst" nicht im Haus gewesen zu sein. :-)

Klaus
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