Sichtschutzwand

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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Kyrill
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Sichtschutzwand

Beitrag von Kyrill » 20.05.2012, 19:19

Hallo an alle und hier ist mein erster Beitrag. Nachbar A hat an der Grenze zu B im Abstand von 10 cm hinter seiner eigenen Einfriedung eine ca. 2 m hohe und 8m lange Sichtschutzwand aus geschlossenen Holzelementen errichtet. Nachbar B hat unmittelbar nach Errichtung diese auf die Beseitigung bestanden. Nachbar A hat darauf hin die Sichtschutzelemente entfernt, aber die Pfosten stehen gelassen. Die demontierten Sichtschutzelemente stehen jetzt hinter seinen Schuppen direkt an der Grenze zu Nachbar B. Es gibt einen Bebauungsplan , welcher eine maximale Einfriedungshöhe von 1,2m vorsieht. Grenzbebauung ist möglich. Meine Frage ist, darf Nachbar A die Pfosten stehen lassen und die Holzelemente hinter seinen Schuppen an der Grenze lagern.



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Sichtschutzwand

Beitrag von Klaus » 20.05.2012, 21:11

Es gibt keine "Pfosten" Abstandsregeln oder Höhenbegrenzungen oder "hinter seinem Holzschuppen-Lagerungsgesetze".
In D ist alles erlaubt was nicht verboten ist - also gibt es einen Grund dagegen.

Klaus
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Kyrill
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Re: Sichtschutzwand

Beitrag von Kyrill » 21.05.2012, 05:26

Grenzbebauung ist doch dafür geschaffen worden, um unter anderen die Lagermöglichkeiten hinter einen Grenzgebäude zu unterbinden. Alles Material was ich nicht sehen möchte packe ich auf Nachbars Seite.

Klaus
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Re: Sichtschutzwand

Beitrag von Klaus » 21.05.2012, 06:38

Grenzbebauung ist doch dafür geschaffen worden, um unter anderen die Lagermöglichkeiten hinter einen Grenzgebäude zu unterbinden.
Quatsch, alle Lager Ihren Dreck an der Grenze, Das hat mit Bebauung nichts zu tun. Lager ist nicht verboten, der kann da auch sein Wohnmobil parken, ohne Abstand.

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