Was genau ist ein Anbau

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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megathomas
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Was genau ist ein Anbau

Beitrag von megathomas » 22.06.2012, 23:29

Hallo Forum,

das Wort "Anbau" konnte die Suche nicht finden.

Was genau ist ein "Anbau" im Nachbarschaftsrecht (NRW)?
Nachbar B hat an die Grenzmauer von A angebaut. Aber kein Haus und keine Garage, sondern er hat ein Dach angebaut.
Unter diesem Dach lagert der Nachbar offen seine Werkzeuge. Weiterhin verlaufen dort Zuleitungen zu einem Hinterhofgebäude (Werksatt) und ein Regenrinnenablauf.
Im Nachbarschaftsrecht liest man immer nur von Anbau, der meiner Meinung nach eher ein Gebäude meint. Sind die beschriebenen Anlagen ein "Anbau" im Gesetzessinn?

Wenn diese Dinge ein Anbau sind, kann man wahrscheinlich die Mauer nicht entfernen, da diese dann ja zum Miteigentum des Nachbarn B wurde. Aber B müsste die Kosten zur Hälfe tragen für den Teil der Mitbenutzung.

Wenn diese Dinge kein Anbau sind, kann man dann vom Nachbar verlangen die Anbauteile zu entfernen, damit man die Mauer entfernen kann, ohne Schäden an Nachbars Inventar zu verursachen?

Leider habe ich keine Informationen, ob es überhaupt eine Zustimmung von A gibt. Allerdings ist die Grenzmauer mindestens 50 Jahre alt und weder A noch B sind die ursprünglichen Eigentümer. Bei so einer langen Duldung wird man aber wohl nicht mehr gegen den Anbau vorgehen können (wenn es denn überhaupt einer ist).

Vielen Dank für weitere Infos!

MfG Megathomas



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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von Klaus » 23.06.2012, 08:01

Ich glaube "geschlossener Raum" war die Definition die am besten passt.

Eigentümer einer Mauer ist der auf dessen Grundstück ist fest angebracht wurde. Und hinter einer Mauer, bis zu deren Höhe gelten einige Abstandsregeln nicht mehr, wie Grenzabstände für Pflanzen. Gehört Sie "beiden" weil die auf der Grenze steht und von Voreigentümern gemeinsam errichtet wurde bleibt Sie bis Sie umfällt stehen solange nicht beide einverstanden sind.
Bei so einer langen Duldung wird man aber wohl nicht mehr gegen den Anbau vorgehen können
Ein Recht des Nachbarn auf Entfernung verjährt meist nach 5 Jahren bereits. Das Bauamt kann auch länger gegen Bauwerke vorgehen, wenn die das wollen.

Klaus
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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von megathomas » 23.06.2012, 10:22

Hallo Klaus,

ja, bei meinen weiteren Google-Suchen bin ich dann auch drauf gekommen, dass ein Anbau nur ein Gebäude sein kann.

Kann man denn nun vom Nachbar B verlangen die Installationen zu entfernen, damit man die Mauer wieder entfernen kann?
Denn ohne Anbau bleibt die Mauer in Besitz von A und B muss sich nicht an Kosten beteiligen. B hat demnach auch keine Entscheidungskompetenz was mit der Mauer geschehen soll.

Oder ist das alles doch anders, weil man es eben in der Vergangenheit versäumt hat den Nachbar aufzufordern die Installationen wieder zu entfernen?
Obwohl ich gerne wüsste, wie man denn überhaupt feststellen will, dass es solche "Anbauten" an die Mauer überhaupt gibt. Der Hof von Nachbar B ist von keiner Seite einsehbar. Man muss sich schon direkt auf den Hof begeben, um diese Dinge überhaupt sehen zu können.

MfG Megathomas

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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von Klaus » 23.06.2012, 10:28

Wenn man eine Mauer entfernen will muss man wissen wessen Mauer das ist. Meist auf dessen Grundstück Sie steht oder der der Sie errichtet hat.

Der "Anbau" interessiert erst danach.

Den Unterschied zwischen einer "Wand einer Bauwerks" und einer "Mauer" erkennt man.

Klaus
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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von megathomas » 23.06.2012, 10:53

Hallo Klaus,

vielen Dank für die turboschnelle Antwort.

Das tatsächliche Problem ist eine alte defekte Mauer. Diese steht auf dem Grundstück von A - das sieht man offensichtlich ohne einen Vermessungsdienst in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Mauer muss also saniert werden. Der erste Handwerker hat einen Abbruch und Neuaufbau als preisgünstigste Methode vorgeschlagen.

Nun, wenn man die Mauer abreisst und neubaut, kann man ja auch aus Kostengründen auf den Neubau verzichten. Aber natürlich nur, wenn man rechtlich dazu überhaupt in der Lage ist.
Also muss jetzt baurechtlich und privatrechtlich geprüft werden, ob es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Was für Rechte könnte es noch an der Mauer geben? Baurecht und Nachbarrecht - was kommt noch in Frage? Gibt es vielleicht ein Gewohnheitsrecht an der Nutzung der Rückseite der Mauer?

Die zweitbeste Möglichkeit wäre eine Kostenbeteiligung des Nachbarn an den Sanierungskosten, da dieser ja auch einen Gebrauch der Mauer hat.

MfG Megathomas

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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von Klaus » 23.06.2012, 10:57

Ist die Mauer mal weg wird man keine neue Aufbauen können da hier das Nachbar und das Baurecht im Weg stehen. An sonst kann der Eigentümer die Wand abreisen, auch wenn der Nachbar unerlaubt erweise seine Schuppen dagegen lehnt oder angebaut hat. Eine angemessene Frist sollte genügen das er Vorkehrungen trifft - notfalls muss man die eben weg klagen.
das sieht man offensichtlich ohne einen Vermessungsdienst in Anspruch nehmen zu müssen.
Offensichtlich - ist nichts

Klaus
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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von megathomas » 23.06.2012, 11:07

Hallo,

ok, Du bist der Meinung, dass man ohne (Gebäude-)Anbau das Recht hat seine eigene Grenzmauer wieder entfernen zu dürfen. Egal, was der Nachbar von der Rückseite angeschraubt hat.

Gut - offensichtlich ist nichts - damit hast Du natrülich Recht, wenn man nicht selbst der Erbauer und damalige Eigentümer war.
Natürlich könnte die Mauer mittlerweile dem Nachbarn gehören, weil z.B. der Grund an den Nachbarn verkauft wurde.
Es könnte auch sein, dass die Mauer baurechtlich erfasst ist und gar nicht entfernt werden darf. Das alles gilt es natürlich vorab zu klären.

Um in Verhandlungen mit dem Nachbar einzugehen, sollte man aber vorher seine Argumente sammeln und nicht erst hinterher.
Zum Schluss wird es auch noch darum gehen, in wie weit ich meinem Nachbarn das alles zumuten will.

MfG Megathomas

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Re: Was genau ist ein Anbau

Beitrag von Klaus » 23.06.2012, 11:17

Es könnte auch sein, dass die Mauer baurechtlich erfasst ist und gar nicht entfernt werden darf.
So was gibt es nicht, ne Mauer kann man jederzeit entfernen
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