der liebe Nachbar

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
Sandra512
Beiträge: 4
Registriert: 25.08.2012, 21:58

der liebe Nachbar

Beitrag von Sandra512 » 25.08.2012, 22:14

Hallo,

habe bei der Suche im Internet eben dieses Forum gesehen und versuche es jetzt Mal.

X haben ein schönes altes Reihenhaus gekauft und die Nachbarn links auch vorher kennen gelernt. Ist eine sehr nette Familie. Den Nachbarn rechts haben X leider erst hinterher kennen gelernt - sonst hätten X vielleicht nicht gekauft.

Diese wollten einen Anbau machen bis zur Grenze und dafür X Unterschrift bevor uns das Haus gehörte. Damit fing alles an. X haben nicht unterschrieben, weil wir gesagt haben wir müssen ja erst einmal Eigentümer sein, der Verkäufer war auch leicht sauer. Warten wollte der Nachbar nicht (was X vernünftig gefunden hätte weil X nur gesagt haben nicht gleich, X müssen erst mal drin wohnen und sehen wie die Lichtverhältnisse sind). Nun gut er hat einen Anbau mit Grenzabstand gemacht und eine Dachbegrünung beantragt. Alles ok bis dahin. Nun hat er aber eine Dachterasse daraus gemacht ohne Baugenehmigung. Irgendwie glaube X das war auch so geplant, weil vorher schon die Balkontür eingebaut wurde. X sitzen sozusagen direkt unter der Dachterasse des Nachbarn wie der Fisch im Aquarium was uns und den Nachbarn neben uns überhaupt nicht gefällt. X habe beim Bauamt gefragt und er hat einen Bauantrag für die Dachterasse wohl nachgereicht, dieser wurde abgelehnt, er hat Widerspruch eingelegt dieser wurde abgelehnt und dann hat er das Geländer anbringen lassen und jetzt hat er ein Nutzungsverbot und hängt erst Mal nur die Wäsche auf auf der Dachterasse.

Haben X zu lange zugeschaut? Hätten X das früher verhindern können????? Faktisch steht die Dachterasse ja jetzt. Er breitet sich eh gerne aus. Das Geländer hat Y oben an unserer Hauswand festgemacht - ohne zu fragen.....die Nachbarin meinte das darf er nicht. Unten habe n Xeine Grenzmauer von der unser Verkäufer sagte es ist unsere. X Nachbar hat diese mit dem Geländer überbaut so das wir schwer hier noch einen Sichtschutz anbringen können - was X ärgert. Ich würde hier gerne einen schönen Sichtschutz anbringen. Das Regenrohr wolle er auch auf die Mauer legen - alle anderen haben das in ihrem eigenen Garten. Wie kann ich das verbinlich klären lassen, ob das X Wand ist und ihn dazu bringen dass er sein Regenwasser bitte auf seinem Grundstück ablaufen läßt?

Über Antworten würde ich mich freuen, habe keine Erfahrung mit Nachbarschaftsstreitigkeinte bisher hatten wir immer nur nette Nachbarn.



Artikel lesen
Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Klaus » 25.08.2012, 22:54

Die Regeln zu lesen wäre nett gewesen.

1. Mal ein Foto von der Wäsche machen und dem Bauamt senden. Eine Nutzungsuntersagung gibt für jede Nutzung, außer der "Wartung und Pflege des Hauses" als keine Wäsche oder Blümenpflücken. Nach ein paar Ordnungsgeldern merkt der Nachbar das auch bald. Das Bauamt muss man etwas anschieben. Kann aber auch sein das die das einfach "dulden" und sich nicht darum kümmern.

Man kann auch selber klagen - gegen die Nutzung. Evtl.. hat man Ansprüche aus Nachbarrecht. Wie groß ist denn der Abstand - evtl. gäbe es auch da noch was zu machen. Ansprüche aus Nachbarrecht verjähren aber schnell (5 Jahre)

2.Einfach mal das Grundstück vermessen lassen oder selber die Grenzsteine suchen. Dann ist schnell geklärt wessen Mauer das ist.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

jp10686
Beiträge: 121
Registriert: 07.09.2010, 09:51

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von jp10686 » 26.08.2012, 12:19

Wenn der Bau zwingend der Einwilligung eines Nachbarn bedarf, weil vorgeschriebene Grenzabstände oder sonst etwas nicht eingehalten sind, und diese Unterschrift nicht vorliegt, dann kann man auch auf Rückbau klagen bzw. das Bauamt müsste diesen theoretisch durchsetzen.
Wenn man den Nachbarn verzeigt, weil er Wäsche aufhängt, ist der Ofen bzw. Nachbarschaft sowieso aus - dann sollte man gleich Nägel mit Köpfen machen und nicht gegen die Wäsche, sondern gegen den Schwarzbau vorgehen.
Manche Bauämter tun gegen kleinere Schwarzbauten nix, solange die Nachbarn deswegen nicht vorstellig werden.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Klaus » 26.08.2012, 13:02

Entweder
dann kann man auch auf Rückbau klagen


oder
bzw. das Bauamt müsste diesen theoretisch durchsetzen
Leider kann das Bauamt das zwar verbieten und auch ein Ordnungsgeld verlangen. Nur eine "Abrissverfügung ist eine ganz andere Nummer.
Da kann es sein, dass der Bau bleibt und einfach geduldet wird. Vor allen spielt das Bauamt gerne auf Zeit......

wenn dann muss man Klage - gegen den Nachbarn
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Sandra512
Beiträge: 4
Registriert: 25.08.2012, 21:58

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Sandra512 » 26.08.2012, 21:02

Hallo Klaus,

danke dir für diei Antwort. Du bist sicher, er darf keine Wäsche aufhängen????? Wow er macht das laufend. Gilt das in jedem Bundesland und wenn ja wo kann ich so etwas nachlesen???
Was kostet es die Grenze auszumessen? Bist du Anwalt?

Grüße Sandra

Sandra512
Beiträge: 4
Registriert: 25.08.2012, 21:58

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Sandra512 » 26.08.2012, 21:06

Hallo,

habe gerade gesehen es gibt noch mehr Antworten. Tja das Bauamt hat ja keine Genehmigung gegeben. Also der Anbau ist ja genehmigt und das ist ja auch ok, nur obendrauf die Dachterasse nicht und er hat Gelädner dran gemacht zur Absicherung damit nichts passiert und dem Bauamt gesagt er nutzt die Dachterasse ja auch gar nicht......
Für weitere Ratschläge bin ich dankbar die Dachterasse stört uns und wenn ich was tun kann werde ich das tun nur.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Klaus » 26.08.2012, 22:15

Das Aufhängen von Wäsche ist doch eine "Nutzung" oder gabs nur ein Sonnenbadenverbot ?!?!
Mal das Bauamt besuchen und sich die Baugenehmigung ansehen, denn normalerweise wird der Nachbar gehört ?

Den Grenzstein suchen darf man kostenlos selber, auf dem Katasteramt gibts Pläne wo man sie finden sollte.
Vermessung - kommt drauf an......gleich mal das Katasteramt fragen in BW sind die zuständig.

Evtl. braucht er selbst für das Geländer eine Genemigung, denn ein Dach braucht keinen Schutz.

Einfach mal Bilder von allem machen und aufs Bauamt gehen - wer am meisten Druck macht wird zuerst bedient :-)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Sandra512
Beiträge: 4
Registriert: 25.08.2012, 21:58

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Sandra512 » 29.08.2012, 07:24

Hallo,

jetzt brauche X dringend Hilfe und verstehe die Welt nicht mehr. Nachdem der Nachbar erst ohne Baugenehmigung die Terasse da drauf gesetzt hat und der nachträgliche Antrag abgelehnt und der Widerspruch auch abgehlehnt wurde gibt es jetzt wohl von der Rechtsabteilung die Aufforderung den Antrag doch zu genehmigen. Es wurde wohl eine Art Vergleich gechlossen. Ich verstehe das jetzt überhaupt nicht mehr. Wie kann das sein ich baue erst Mal was einfach so und dann drücke er es durch ??????

HILFE was kann X tun, die Genehmigung ist noch nicht raus soll aber wohl demnächst raus gehen...... Bin für alle Ratschläge dankbar.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: der liebe Nachbar

Beitrag von Klaus » 29.08.2012, 08:10

Baugenehmigung bekommt man vom Bauamt das die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Da ist der Nachbar nur am Rande gefragt.
Es kann gut sein das der Allgemeinheit das Sch... egal ist und ein langer Prozess mit dem Nachbar nur teuer werden würde, daher ist es im Interesse der Allgemeinheit ein Ordnungsgeld zu verlangen und dann beide Augen zuzudrücken.

Der Nachbar selber hat Ansprüche aus "Nachbarrecht" die er selber durchsetzen muss - also klagen. Diese beziehen sich auf Abstände der Bauwerke oder auf die Wertminderung durch zu stark Bebauung.
Man kann dem Nachbarn aber nicht verbieten ein Hochhaus zu bauen wenn das im Bebauungsplan vorgesehen ist.

Also mal recherchieren warum das "nicht erlaubt werden sollte" und dann selber klagen...

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste