Baulast

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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mmicky910
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Baulast

Beitrag von mmicky910 » 02.11.2012, 17:36

Hallo,
A Nachbar B hat 2002 ein 4 FamHaus geplant. A haben im geringfügig Grundstück abgekauft und dafür 2007 Notariell einer Baulast zugestimmt.
" Im Zuge der heutigen Grundstücksveräußerung verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer bei der zuständigen Baubehörde eine Baulast einzuräumen betreffend eine Grenzabstandsfläche im Hinblick AUF DAS VOM VERKAEUFER BEABSICHTIGE BAuvorhaben auf Flst xy..."
Der Kauf des geringfügigen wurde 2007 getätigt, aber es wurde nicht gebaut.

2012 will der Bauherr nun ein 6 Fam. Haus mit ähnlichen Aussenmassen bauen. Bei der Angrenzer Befragung haben A Einspruch abgegeben. Nun werden wA ir vom Bauherr aufgefordert, unserer Pflicht, wie im Notariellen Vertrag von 2007 festgelegt, nachzukommen und der Baulast zu zustimmen.
Wie lange ist eine Baulast gültig?
Ist die Baulast unbegrenzt zu zustimmen?
A Verständnis ist, dass A die Baulast auf Basis des 2002 Baugesuches zugestimmt haben. Ein neues Baugesuch entbindet mich meiner Zustimmungspflicht. Neues Baugesuch neue Sachlage. A kann doch nicht unbegrenzt allen Baugesuchen eine Baulast zustimmen Ist das so richtig?



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Klaus
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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 02.11.2012, 18:16

Lesen bildet :-) Unsere Regeln sollte man als erstes Lesen -))

Dann mal:

im Hinblick AUF DAS VOM VERKAEUFER BEABSICHTIGE BAuvorhaben auf Flst xy...

und dann:
im Hinblick AUF DAS VOM VERKAEUFER BEABSICHTIGE BAuvorhaben auf Flst xy... wie in Bauplan/Beschreibung/Bauantrag von 1.4.2010 beschrieben


man hat die Baulast für den beabsichtigten Bau zugestimmt, aber kinen bestimmten gemeint. Daher hat man jetzt Pech. Man sollte genau schreiben was man will.
Nun werden wA ir vom Bauherr aufgefordert, unserer Pflicht, wie im Notariellen Vertrag von 2007 festgelegt, nachzukommen und der Baulast zu zustimmen.
Das ergibt wenig Sinn - da die Baulast doch bereits bestehen müsste ? Oder wie ist das nun gemeint.

Falls nur ein Kaufvertrag besteht, stellt sich die Frage ob der ganze Kaufvertrag so unklar ist. Wo soll A denn die Baulast eintragen, auf welchem Grundstück. Dem verkauften "geringfügig Grundstück " - welche Sprache ist das denn ?. Dem Nachbarrgrundstück oder wo genau.

Baulasten gelten zwischen der "Gemeinde und dem Grundstückseigentümer" bis "BEIDE" zusammen diese Löschen.

Irgendwie glaube ich das weitere Informationen nötig wären. Evtl. kann man den Unklaren Vertrag zu seinen Gunsten ausnutzen und die Baulast einfach auf dem falschen Grundstück eintragen lassen und so den Bau verhindern.

Klaus
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Re: Baulast

Beitrag von mmicky910 » 05.11.2012, 08:32

Ok ich versuche mich besser auszudrücken. A haben ein Grundstück, welches A von einem Nachbar erworben haben. Für dieses haben wir notariell festgehalten ( Details siehe oben ) , dass A einem geplanten Baugesuch einer Baulast zustimmen. Der Nachbar hatte dann auf seinem Grundstück ein 4 Fam. Haus Objekt geplant und in der Angrenzerbefragung 2007 haben A auch brav zugestimmt. Gebaut wurde nie
2012 hat der Nachbar nun ein neues Baugesuch, ein 6 Fam. Haus auf diesem Grundstück eingereicht.
Unser Verständnis ist: neues Baugesuch = neues Bauvorhaben. Da A einem alten Baugesuch zugestimmt haben, fühlen A uns nicht mehr einem neuen verpflichtet. Liegen A richtig?

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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 05.11.2012, 08:39

Der Nachbar braucht zu Bauen einen "Abstand" oder darf nur eine bestimmte "Fläche" bebauen, was bei kleinen Grundstücken nicht geht. Daher kann er alternativ eine Baulast bei anderen Grundstücken eintragen lassen die dann eben freigehalten werden, wie sonst das eigene Grundstück. Diese "Baulast" ist eine Verpflichtung des Eigentümers mit der Gemeinde (öffentliche Hand), wird ins Baulastenverzeichnis eingetragen und kann dann nur zwischen Gemeinde und Baulast wieder gelöscht werden.

Ob der Vertrag einzuhalten ist kommt auf den genauen Text im Vertrag an, auf jedes Wort.

Einscannen und irgendwo hochladen, dann den Link hier einstellen

Klaus



P.S. Nett sich, trotz des Hinweis auf die Regeln, nicht dran zu halten
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Re: Baulast

Beitrag von mmicky910 » 05.11.2012, 10:06

Wenn A mit dem Nachbar B folgende Vereinbarung getroffen hat:
" Im Zuge der heutigen Grundstücksveräußerung verpflichtet sich der Käufer A, dem Verkäufer B bei der zuständigen Baubehörde eine Baulast einzuräumen betreffend eine Grenzabstandsfläche im Hinblick AUF DAS VOM VERKAEUFER B BEABSICHTIGE Bauvorhaben auf Flst xy..."
Ist die Verpflichtung mit einem Baugesuch erfüllt? Was passiert, wenn B nicht baut und Jahre später ein neues Baugesuch und somit Bauvorhaben einreicht? Wäre A immer noch verpflichtet der baulast zu zustimmen?

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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 05.11.2012, 10:19

Die Frage wäre was der Bauherr denn "beabsichtigt" hatte. Kann man das mit weiteren Bauunterlagen "beweisen" dann hat man evtl. Chancen. Aber wer kann denn beweisen ob er kein "Hochhaus" beabsichtigt hatte, es aber beim Bauamt nicht durch bekommen hatte, und dann eben erst man ein 4 Familienhaus beantragt hat. Der Vertrag ist etwas schwammig.

ABER

Der kann ja Problemlos erklären das er doch, wie bisher geplant, bauen will. Dann verliert A vor Gericht und B bekommt die Baulast.
Danach ändert er den Plan ganz einfach.
Eine Baulast ist wie bereits erklärt eine "Vereinbarung" zwischen A und der Gemeinde. Da steht nicht drin "4 Familienhaus" sondern z.B. "zur Übertragung der Abstandsflächen". Auch gilt die "immer". Auch dann wenn er später aufstockt, abreißt, Neubau, dort ein Kernkraftwerk errichtet wird....

Wenn man das zu große Haus nicht anders verhindern kann - wird das so auch nichts bringen.

Taktisch würde ich mal mit der Stadt sprechen wie man das "geschickt" eintragen kann. Evtl. machen die bei "Bauslast für 4 Familienhaus" ja mit.
Der Gegner hat dabei erst mal nicht mit zu reden, das ist ein Vertrag zwischen Stadt und A .Es wäre nur schwer zu klagen wenn man das genau so eingetragen hat wie vereinbart....
Ich glaube aber nicht das die Gemeinde da mitmacht - wenn nicht sollen die das in einem "Bescheid" ablehnen. Das wäre ein Beweis das man sich an den Vertrag halten wollte, es aber nicht ging.....

Klaus
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Re: Baulast

Beitrag von Klaus » 08.11.2012, 22:13

Achtung !

Es könnten Schadensersatzansprüche entstehen wenn man sich nicht an den Vertrag gehalten hat !!!! War vereinbart die Baulast unverzüglich einzutragen und entstehen deswegen Kosten wie Zinsen oder entgangener Gewinn könnte den der Gegner geltend machen. A sollte zumindest das Vereinbarte unverzüglich umsetzen.
Bei Häusern geht das schnell in die Millionen

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