Tätilicher Angriff

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Moderator: Klaus

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Grünfan
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Tätilicher Angriff

Beitrag von Grünfan » 27.10.2011, 05:36

Hallo. Ein seit Jahren schwelender Streit zwischen A und B eskalierte am vergangenen Dienstagnachmittag. A hat - dem Rat seines Anwalts folgend - versucht Frau B auf frischer Tat zu ertappen und möglichst Beweisfotos davon zu machen, wenn sie erneut Dreck und Gartenabfälle über den Zaun zu A in den Garten schmeisst. Frau B schimpfte erst die ganze Zeit, als A die Fotos machte ( A stand dabei auf dem Ackerrandstreifen hinter seinem Grundstück, B stand dicht vor ihm auf dem Ackerrandstreifen hinter ihrem eigenen Grundstück). Plötzlich griff Frau B an und schlug dem A mit der linken Hand die Kamera aus dessen Hand. Die Kamera landete im Dreck (zum Glück heile geblieben). Als A den Angriff abwehren wollte, zog Frau B auch schon mit der rechten Hand in den Haaren von A und griff fest zu, so dass sich der Zopf von A löste und das Haargummi fast rausgerissen wurde. A hat sich dann natürlich gewehrt und mit der rechten Hand versucht B am Kopf zu fassen. In sekundenschnelle wurde A jedoch von B auf deren Ackerrand rübergezogen, so dass A zu Fall kam. So schnell wie möglich erhob sich A, sprang zurück in seinen Garten und ging mit den Worten, dass er jetzt die Polizei rufen werde, ins Haus. B rief dann nach hinten rechts zu einer weiteren Nachbarin C, die dort wohl extra von B postiert wurde, ob sie auch alles mitgekriegt hat. Dem A rief sie noch hinterher, daß C alles mit Fernglas beobachtet habe. Die von A gerufene Polizei nahm dann auch alles auf (+ Fotos der zerstörten Frisur) riet dem A dann aber davon ab, die Strafanzeige durchzuziehen, da Aussage gegen Aussage stehen würde. Herr und Frau B streiten natürlich alles ab und bezichtigen A als Lügner. A würde schon seit Jahren lügen und B´s hätten noch nie bei A Schaden angerichtet (in derselben Sache hatte A aber schon vor Jahren gegen B eine nachbarschaftliches Schiedsverfahren durchgeführt).
Was soll A tun: Anzeige durchziehen oder abwarten, was das aktuelle Schreiben von gestern seines Anwalts an Eheleute B (Androhung einer Unterlassungsklage wegen Beeinträchtigung des Eigentums von A und Geldstrafe) bringt? Laut Schiedsmann sollte A ruhig die Anzeige durchziehen. Aber A glaubt, dann einen schlechten Eindruck zu machen, wenn das Ganze tatsächlich mal vor Gericht landet.
Für hilfreiche Antworten ist A sehr dankbar. Einen schönen Tag zusammen.



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Klaus
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Re: Tätilicher Angriff

Beitrag von Klaus » 27.10.2011, 07:45

Wenn C Zeuge macht, steht her nicht Ansage gegen Ansage. So ein Verfahren kann negativ ausgehen und in einer Geldstrafe enden. Wenn man schon Fotos macht sollte man nicht nicht - triumphierend - das den Nachbarn auch gleich zeigen. Ich würde mal die Anklage anwarten, wenn dort von den Bilder die Rede ist kann man anhand diesen den Standort von A belegen. Jedoch ist das kein Beweis.

Vermutlich wird das Verfahren eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen, denn der Nachbar selber vor finanzieren muss. Aber selbst wenn, wer auch immer, A oder B kommt da kaum was raus - verletzt wurde keiner......

Ich kann aus eigener Erfahrung nur einen Rat geben : NICHT MEHR MITSPIELEN
Und zwar gar nicht, auf keinen Fall, niemals, aus welchen Grund auch immer. Die Gartenabfälle zusammen kehren und entsorgen und die Sache ist in 5 Minuten vorbei. Beleidigungen und Lügen kommentarlos ertragen - nach 2-3 Jahren ist Schluss.

Klaus
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Grünfan
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Re: Tätilicher Angriff

Beitrag von Grünfan » 18.06.2013, 06:29

Guten Morgen. Leider ist in der Angelegenheit noch immer nicht Schluss. Auch ein Gerichtsverfahren im März 2012 , in dem die beiden A´s (polnische Spätaussiedler) dem Richter vorjammerten, sie seien doch nur arme Ausländer hat diese Leute nicht dazu gebracht, sich zurückzuhalten. Selbst der Richter hat ihnen direkt auf den Kopf zugesagt, dass sie wohl gerne ihre Nachbarn ärgern. B hat sich dann (blöderweise) auf einen Vergleich eingelassen. Aber es dauerte keine 2 Monate, da hat Frau A wieder Schaden an B´s Pflanzen angerichtet. Und seitdem immer wieder. Am 4.5.13 so extrem, dass B ihnen zum wiederholten Male einen Brief mit der Aufforderung das zu unterlassen sandte. Nachrichtlich ging der an den damaligen Richter, an deren damaligen Anwalt (der soll dafür sorgen, dass A die Vergleichsvereinbarung einhalten) und an B´s Anwalt. Fast 6 Wochen später am 12.6.13 bekam B dann einen Lügenbrief von A: darin wurde B beschuldigt, er würde A´s ständig ausspionieren. Die leiden an Verfolgungswahn. Den Brief steckte B denen dann zurück in den Kasten mit dem Vermerk: Lassen sie mich in Ruhe! Gestern kam B ca. 16 Uhr von der Arbeit nach Hause. Beide A´s scherten vorne an der Straße ihre Hecke. Als B rückwärts auf ihren Hof fuhr, lästerte Frau A laut über B. Als B dann kurz nach vorne ging, um nach dem Rechten zu gucken, zeterte Frau A laut los "du Hexe". B sagte nichts, ging wieder zum Haus und spürte, wie A ihr fast auf den Hof folgte mit der Harke in der Hand. Herr A kümmerte sich überhaupt nicht darum und scherte weiter. Hinterher behauptet er dann wohl wieder er hätte gesehen, dass B angefangen hat (die lügen sobald die den Mund aufmachen). Leider fuhr gerade keiner vorbei, der den Hergang bezeugen kann. Frau A ist offensichtlich psychisch gestört (das hat B in den letzten 10 Jahren leidvoll feststellen müssen). Kann man Frau A nicht einweisen lassen? Was muss noch passieren? Kennt jemand polnische Schimpfwörter? Kann jemand ´nen Bodyguard für B schicken? Hilfe!

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Re: Tätilicher Angriff

Beitrag von Grünfan » 18.06.2013, 06:30

UUps: jetzt habe ich A und B verwechselt. A ist in diesem Fall natürlich das "Opfer". Und die angreifenden Nachbarn waren und sind B. Ist wohl noch zu früh am Morgen.

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Re: Tätilicher Angriff

Beitrag von ubier » 18.06.2013, 13:44

Videoüberwachung ist inzwischen relativ preiswert und wird vor Gericht anerkannt... :mrgreen:

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Re: Tätilicher Angriff

Beitrag von Klaus » 18.06.2013, 16:03

Solange keine große Straftat begangen wird kann man nur Geld verbraten. Hat der Gegner kein Geld bleibt man auch den Koste sitzen.

Statt polnische Schimpfwörter gelernt werden, würde ich mal einen Spiegel kaufen. :-)

Das einzige was hilft wäre nicht mehr mit zu spielen.

Man im Ernst was soll der Richter machen. Dem Rassisten glauben der Neidisch ist auf dem Spätaussiedler, Polen und seine offensichtlich psychisch kranke Frau quälen will.
Oder dem Deuschen mit Migrationshintergund der seine Herkunft und die Dummheit seiner Frau aus Ausrede nutzt.

Das einzige was hilft wäre nicht mehr mit zu spielen. Kann ich aus Erfahrung sagen: Meine Nachbarin sagt nach 12 Jahren kaum noch Arschloch zu mir.Wobei mich das seit 10 Jahren nicht mehr stört
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