Bohrung in Stützmauer

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Moderator: Klaus

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MartinaK80

Bohrung in Stützmauer

Beitrag von MartinaK80 » 29.10.2013, 00:33

Hallo zusammen.
A haben neue Nachbarn...

A Parkplatz liegt oberhalb des Grundstücks unseres Nachbars B . Dabei wird A Grundstück mit einer 2,5 Meter hohen Stützmauer (Nachbarwand) vom Garten des Nachbars abgegrenzt.
Für den Unterhalt dieser Stützmauer sind beide verantwortlich und die Kosten hierfür haben beide gemeinsam zu tragen.

Jetzt hat Nachbar B auf seiner Seite eine Satellitenschüssel angebracht und unzählige Löcher in die Stützmauer gebohrt. A befürchten jetzt, dass die Stützmauer genau an diesen Punkten kaputt gehen kann, bzw. weniger aushält. Und für Schäden, die daraus resultieren wollen B natürlich nicht aufkommen.

A wissen nicht genau, wie A diesen Fall jetzt anpacken sollen. Schließlich wollen A keinen Nachbarschaftsstreit. Aber A möchten auch gerne wissen, ob der Nachbar dies überhaupt darf und was A dagegen machen können...

Die Stützmauer steht in NRW.

Vielen Dank



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von Klaus » 29.10.2013, 08:06

Bitte die Regeln mit "A und B" mal lesen und beachten.
Für den Unterhalt dieser Stützmauer sind beide verantwortlich und die Kosten hierfür haben beide gemeinsam zu tragen.
Und wem gehört die Mauer, bzw das Grundstück drunter.

Bei einer gemeinsamen Mauer auf gemeinsamen Grundstück wärt Ihr eine Gemeinschaft zum Zweck eine Mauer zu besitzen die irgendwas stützt, oder abgrenzt. Jetzt kann man darüber streiten ob dazu ein paar Löcher gehören um an der Mauer was aufzuhängen.
Schließlich wollen A keinen Nachbarschaftsstreit.
Wenn zwei unterschiedlicher Meinung sind hat man bereits einen Streit.

Eine Mauer stören ein paar Löcher kaum, nur wenn die Schüssel mal wegkommt muss man die
Löcher wieder schliessen, damit kein Wasser eindringt. Und selbst wenn nicht wird es hundert Jahre dauern

Klaus
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MartinaK80

Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von MartinaK80 » 29.10.2013, 09:18

Danke Klaus,
Und wem gehört die Mauer, bzw das Grundstück drunter.
Die Stützmauer wurde vom Bauträger auf der gemeinsamen Grenze errichtet.
Wenn zwei unterschiedlicher Meinung sind hat man bereits einen Streit.
Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Wir als A möchten nur wissen, ob wir und über etwas aufregen, wo wir uns gar nicht aufregen dürfen. Sprich: B bohrt voll rechtens Löcher in die gemeinsame Stützmauer. Und das ist gegen unser Rechtsempfinden... Darf B einfach ohne Zustimmung von A Löcher in die Stützmauer bohren?!? Wer trägt ggf. die (Folge-)Kosten die aus dieser Bohrung entstehen? Laut notarieller Akte sind sowohl A und B für den Unterhalt der Stützmauer verantwortlich - aber muss A auch für Schäden, die durch B entstanden sind aufkommen?
Und uns als A ist vollkommen klar, dass die Probleme erst kommen, wenn die Stützmauer einmal erneuert werden muss, etc. Und davor wollen wir uns auch schützen.

Klaus
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Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von Klaus » 29.10.2013, 09:30

Ein Grenze ist eine "gedachte Linie" auf dem man so gut wie nichts bauen kann.
Laut notarieller Akte sind sowohl A und B für den Unterhalt der Stützmauer verantwortlich
Eine "notarieller Akte" soll was sein. Ein Notar bezeugt die Unterschrift auf einem Vertrag, und legt keine Akten an.
Die Stützmauer wurde vom Bauträger auf der gemeinsamen Grenze errichtet.
Ist nicht die Antwort auf die Frage.

Am besten erst mal auf Grundbuch gehen und rausfinden was einem tatsächlich gehört. Oder sind das ganze gar keine "eigenen Grundstücke", sondern es gehören einem nur die "Häuser" - also ne WEG.
Und das ist gegen unser Rechtsempfinden
Ich bin der Chef und müsste gefragt werden ist keine Rechtsempfinden - sondern .....

Ohne zu klären was das für eine Mauer ist, wem die gehört und wer was zu sagen hat, lässt sich nichts klären.

Klaus
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MartinaK80

Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von MartinaK80 » 29.10.2013, 13:15

Hallo Klaus,

ich finde es sehr schade, dass Du mich als dümmlich ab tust. Ich hatte mir von diesem Forum einen regen Austausch erhofft. Natürlich bin ich kein Experte und drücke mich auch nicht dementsprechend aus. Darum hatte ich mir hier Anregungen und Tipps erhofft, wie ich am besten vorgehen soll. Ich habe das Gefühl, dass hier jedes Wort auf die Waagschale gelegt wird.

Ich probiere nochmal, die Situation zu erläutern:
Im vom Notar beurkundeten Bauträgervertrag hat A Flur Nr. XXXX - mit darauf zu errichtenden Wohnhaus nebst Garage - erworben.
Weiter zitiere ich aus eben diesem Bauträgervertrag: Im Bereich der Grundstücksgrenze der Häuser A und B ist zur Geländeregulierung eine Betonwinkelsteinwand vorgesehen. Die Stützmauer ist im beiliegenden Lageplan grün gekennzeichnet. Die Errichtung dieser Stützwand erfolgt aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan und der örtlichen Verhältnisse auf Kosten des Bauträgers.
Die spätere Pflege, Unterhaltung und eventuelle Erneuerung dieser Stützwand obliegt und geht zu gleichen Teilen zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer der Häuser A und B.

B hat seine Satellitenschüssel an dieser Stützmauer befestigt. A ist besorgt über mögliche Schäden und finanzielle Folgen für A.
A möchte B gerne darauf ansprechen und vor allem finanzielle Folgen, resultierend aus möglichen Schäden, für sich selbst ausschließen.

Ein Auszug aus dem Liegenschaftsregister liegt vor. Auch die oben erwähnte Lageskizze. Ob die Stützmauer nun genau auf der Grenze steht oder ein paar cm links oder rechts weiß A nicht.
Wie und wo erfährt man das? Welche Kosten sind daran üblicherweise verbunden?

Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von A - darf B seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von B - darf B dann seine Satellitenschüssel daran befestigen? Wie verhält sich dann der Punkt: "Die spätere Pflege, Unterhaltung, ... obliegt zu gleichen Teilen zu Lasten ..."

Klaus
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Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von Klaus » 29.10.2013, 14:07

Es interessiert die beiden Eigentümer ein Sch.. was in den Vertrag zwischen A und seinem Bauträge so drin stehe mag. Wenn die Unterhaltskosten nicht in den Verträgen zwischen A und B oder im Grundbuch stehen, muss keiner irgendwas Unterhalten

Es ist nur interessant wem die Mauer denn heute gehört.

A und B als Gemeinschaft
Dann kann die Mauer nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Ein Mauer ist Sichtschutz, Schutz gegen abfliessendes Wasser oder Stützmauer. An Mauern werden auch oft Lichter angebracht oder Vogelhäuschen oder Rankhilfen. Da nun eine Schüssel kaum mehr Belastung bring, könnte man angumentieren das beiden Eigentümer mit der Anbringung das gemeinsame Bauwerk kaum über das übliche hinaus belasten.
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von A - darf B seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von B - darf B dann seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Steht Sie auf A gehört Sie A, steht Sie auf B gehört Sie B
Wie verhält sich dann der Punkt: "Die spätere Pflege, Unterhaltung, ... obliegt zu gleichen Teilen zu Lasten ..."
Wenn ich mit meinem Bruder einen Vertrag mache der mir erlaubt bei der Bank soviel Geld abzuheben wie ich will. Was meinst du was die Bank dazu sagt.
Der Vertrag mit einem Bauträger bringt kaum was gegen den Nachbarb.
Ob die Stützmauer nun genau auf der Grenze steht oder ein paar cm links oder rechts weiß A nicht.
Wie und wo erfährt man das? Welche Kosten sind daran üblicherweise verbunden?
Grenzstein suchen, messen oder vermessen lassen.

ich finde es sehr schade, dass Du mich als dümmlich ab tust.
Ich finde es schade das du nur Gebetsmühlenartig das Selbe schreibst und nicht verstehen will das man das so niocht sagen kann ohne die Rahmenbedingungen zu erfahren.
Darum hatte ich mir hier Anregungen und Tipps erhofft, wie ich am besten vorgehen soll.
Anregung: Finde heraus wem was gehört.
Dazu braucht es einen Grundbuchauszug, Auszug aus dem Baulasenverzeichnis, Lageplan und Lage der Grenzsteine

Eine: "Das ist bei Strafe verboten" Ausdruck wird es nicht geben

Klaus

P.S. Dir ist schon klar das die ein Fremder freiwillig unentgeltlich hilft
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MartinaK80

Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von MartinaK80 » 29.10.2013, 20:31

Es ist mir durchaus klar, dass mir jemand unentgeltlich hilft.

Bei einem Forum denke ich jedoch, dass hier nur Menschen mitmachen, die einem gerne helfen. Ich hab wirklich keine Lust auf derartige Diskussionen.

Klaus
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Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von Klaus » 29.10.2013, 20:36

Antworten geben die weiterführen würden ist keine Option ?!
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MartinaK80

Re: Bohrung in Stützmauer

Beitrag von MartinaK80 » 30.10.2013, 23:03

Nee, tut mir leid.

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