Grillkamin

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Moderator: Klaus

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Hilaria
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Grillkamin

Beitrag von Hilaria » 02.04.2014, 08:45

Hallo, folgende Situation:
Nachbarn A und Nachbarn B bewohnen jeweils eine eine Doppelhaushälfte. Dieses DH ist höhenversetzt, sprich, Haus und Grundstück von Nachbarn A sind rund 50 cm tiefer als Haus und Grundstück von Nachbarn B.

Nun hat Nachbar A direkt an die gemeinsame Gartengrundstückgrenze zu Nachbarn B einen Grillkamin gesetzt.
Nachbar B möchte an der gemeinsamen Gartenseite gerne einen hölzernen Sichtschutz stellen um eine gewisse Privatsphäre zu erreichen. (alles rechtens laut Bauamt)
Durch das tieferliegende Grundstück von Nachbarn A würde der Abzug des Grillkamins auf Höhe des Sichtschutzes sein.

Problem: Nachbar A will seinen Grillkamin dort stehen lassen, Nachbar B vermutet dauerhafte Beschädigung des Sichtschutzzauns aufgrund des Abzug.
Zudem vermuten beide Nachbarn, dass die Funktionalität des Grills eingeschränkt sein wird, da der Abzug nicht gewährleistet ist.

Wie könnte eine Lösung aussehen? Dürfen Grillkamine direkt an die Grundstücksgrenze gestellt werden?
Danke Hilaria



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Re: Grillkamin

Beitrag von Klaus » 02.04.2014, 08:52

Das Problem ist ein ganz anderes. Denn im "Nachbarrecht", das mehr regelt als das "Baurecht" sind meist nur Zäune in der Höhe von 1,5 -1,8 erlaubt. Und da das Grundstück bereits höher ist, wird diese Höhe abgezogen. Ein Sichtschutz mit 1,0 - 1,3 wird eh nicht den Erfolg bringen den man erwartet. Aber die Kaminöffnung wäre dann weit genug vom Zaun entfernt entfernt.

Generell kann man "Möbel" auch an die Grenze stellen. Jedoch sind "Auswirkungen" natürlich zu vermeiden. Wenn also ein dort abgestellter Sonnenschirm abbrennt, wird der Nachbar haften. Wobei die Außentemperaturen der Grills das kaum hergeben.
Auch sind Raumeinwirkungen zu vermeinden, wobei das auch einen Meter weiter weg, genau so wäre.

Am besten auch einen Grill kaufen und dagegen stellen :-)

Klaus
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Re: Grillkamin

Beitrag von Hilaria » 02.04.2014, 09:06

Hallo Klaus,
nein, so ist es nicht ganz.
Du hast Recht, dass die Höhe des Sichtschutzes max. 1.80 betragen darf.
Allerdings gilt hier (lt. Bauamt) das gewachsene Gelände. Da für das niedrigere DH Boden abgetragen wurde, gilt die Höhe des "höheren" DH als gewachsenes Gelände.


Und nun ?

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Re: Grillkamin

Beitrag von Klaus » 02.04.2014, 09:17

Das Nachbarrecht und das Baurecht unterscheiden sich zwar, aber das mit "gewachsenes Gelände" stimmt bei beiden.
Wer sich ne Grube buddelt ist selber schuld.

Gilt aber alles nur bei echten "Häusern", nicht bei nebeneinanderliegenden Eigentumswohnungen :-)
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Re: Grillkamin

Beitrag von Hilaria » 02.04.2014, 09:24

Hallo Klaus, was willst du mir damit sagen? Das Nachbar B in diesem Falle "Recht" hat?
Generell steht die Frage im Raum, darf ein gemauerter Kamin an der Grundstücksgrenze stehen oder muss ein Abstand gehalten werden?
Könnte man evtl. den Kamin erhöhen?

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Re: Grillkamin

Beitrag von Klaus » 02.04.2014, 09:27

Ein Kamin ist ein "Möbel" das er auch an die Grenze stellen darf - JA

Den Nachbar einräuchern oder 500 Grad Hitze erzeugen die über die Grenze abstrahlen - darf er nicht - denn dann kann der Nachbar sein Grundstück ja nicht mehr nutzen. Also klagt man nicht gegen den Grill sondern, gegen die Auswirkungen des Grills - wenn er welche hat.

Ist wir beim Küchenmesser - besitzen ist kein Problem - den Nachbarn abstechen verboten
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Re: Grillkamin

Beitrag von Hilaria » 02.04.2014, 09:36

*lol*, das ist ja ein toller Vergleich.
Also ich dachte immer Möbel müssen "beweglich sein". Egal.
Ein gemauerter Kamin ist also ein Möbelstück.

Wie würde es rechtlich aussehen, wenn Nachbar B seinen Sichtschutz aufstellt und Nachbar A ihn quasi "abfackelt"? Weil den Sichtschutz darf Nachbar B ja nach Bauamt aufstellen.

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Re: Grillkamin

Beitrag von Klaus » 02.04.2014, 09:48

Es gibt nur "Bauwerk" und "Möbel", bei einer gewissen Größe wäre auch ein Grill ein Bauwerk. Frag doch mal das Bauamt :-)
Aber die "in den Dreck gestellten" Baumarktgrills sind Möbel.

Wie wäre es, wenn ich vor ein Auto renne um Schmerzensgeld zu bekommen: Sau Blöd.

Wenn man "wissen" muss das der Zaun abfackelt wird, muss man erst verlangen das der Grill ausgemacht wird :-) Ist er aus, besteht ja keine Gefahr.
Wenn der Nachbar den Zaun abfakelt, zahlt er einen Neuen, inkl. Montage. Man kann auch gegen "die Hitzeeinwirkung" eine Unterlassungsklage anstreben.

Der Grill muss aber nicht weg gemacht werden und ob man so weiterkommt......
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Re: Grillkamin

Beitrag von Hilaria » 02.04.2014, 09:55

zeitweise kann ich dir nicht folgen .... sorry.
Es ist kein in den Dreck gestellter Baumarktgrill. Er ist mit Fundament und gut 2 m hoch ....

Nun ja, es geht ja nur darum:
entweder Nachbar A grillt nicht mehr oder versetzt Grill oder
Nachbar B baut keinen Sichtschutz

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Re: Grillkamin

Beitrag von Klaus » 02.04.2014, 10:01

Eigentlich gehts doch nur darum: der Nachbar grill nicht mehr.

Verlangen kann man nur: Der Nachbar beeinträchtigt die Nutzung meines Grundstücks nicht mehr.

Hält man die Klappe steht der Grill nach 1-2 Sommer nur langweilig rum. Fängt man Streit an und wird der Grill evtl. sogar versetzt. Dann grillen die extra viel.

Ob der nun ein "Fundament" hat, selber gemacht oder gekauft. Es ist ein Grill und damit kein Bauwerk.

Ich denke es ist alles gesagt
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Re: Grillkamin

Beitrag von Hilaria » 04.04.2014, 12:37

Hallo Klaus, auch wenn du meinst, es ist alles gesagt.

Nein es geht nicht darum das ein Nachbar nicht mehr grillt. Es geht darum, dass der andere Nachbar gerne seinen berechtigten Sichtschutz aufstellen will.
Man darf erwähnen, dass dieser Nachbar auch auf der angrenzenden SEite mit einem Grillkamin des nächsten Nachbarn direkt auf der Grenze gesegnet ist. Irgendwann ist eben alles mal ausgereizt.

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