Liebe Forumsgemeinde,
mal wieder eine "sehr deutsche" Grundsatzfrage.
Mal angenommen A und B sind Nachbarn. Bei einem unstreitigen Orkan ist die Spitze eines größeren Baums von B teilweise auf das Grundstück von A gefallen. Die Schadenshöhe ist so gering, dass sich die Einschaltung der Gebäudeversicherung (Selbstbehalt und Schadensverlauf) nicht sinnvoll ist.
B sagt:
Orkan ist höhere Gewalt daher soll A komplett aufräumen incl. Entsorgung des Bruchholzes und über seine Versicherung abrechnen.
Er könne schließlich nichts dafür.
A sagt:
Kommt nicht infrage, säge in Eigenleistung genau an der Grenze ab und "schiebe" die Trümmerteile von Grundstück A zurück auf das Grundstück von B. Das Holz gehört schließlich ihm und er soll sich um die weiter Verwendung kümmern.
Wer hat recht?
Viele Grüße
HarryD
Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
Moderator: Klaus
Re: Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
A und B verwechseln das mit dem Laubfall oder Fallobst, den muss der wegräumen auf dessen Grundstück es liegt.
Der Eigentümer des Baums ist verantworlich. Also einschreiben Rückschein und eine angemessene Frist setzen. Dann einen Gärtner anrufen der das macht und das Geld einklagen.
Ich würde das kurz absägen und entsorgen. Dann hab ich in 2 Stunden meine Ruhe.
Der Eigentümer des Baums ist verantworlich. Also einschreiben Rückschein und eine angemessene Frist setzen. Dann einen Gärtner anrufen der das macht und das Geld einklagen.
Ich würde das kurz absägen und entsorgen. Dann hab ich in 2 Stunden meine Ruhe.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
.. mit Sicherheit der effizienteste Weg, Danke!Ich würde das kurz absägen und entsorgen. Dann hab ich in 2 Stunden meine Ruhe.
Falls trotzdem gemeckert wird, kann man ja die Alternative nennen ...
Dann dürfte Ruhe sein.Der Eigentümer des Baums ist verantworlich. Also einschreiben Rückschein und eine angemessene Frist setzen. Dann einen Gärtner anrufen der das macht und das Geld einklagen.
Viele Grüße
HarryD
Re: Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
Gängige Praxis sofern der Baum durch höhere Gewalt (Sturm) umgefallen ist - also NICHT weil dieser schon sturzgefährdet oder morsch war:
- jeder muss sein Grundstück selbst räumen und das Holz entsoregn
- selbst Schäden am Grundstück, Haus oder sonstigen Bestandteilen trägt jeder Eigentümer selbst da kein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Baumbesitzers zugrunde liegt
Gruß Ralf
- jeder muss sein Grundstück selbst räumen und das Holz entsoregn
- selbst Schäden am Grundstück, Haus oder sonstigen Bestandteilen trägt jeder Eigentümer selbst da kein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Baumbesitzers zugrunde liegt
Gruß Ralf
Re: Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
Hat jemand ein Urteil zu Sache, damit wir das klären können
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
https://www.baum-des-jahres.de/fileadmi ... 2_2018.pdf
Dieses ist eine gute Abhandlung, im Literaturnachweis entsprechende Urteile.
Es ist jedenfalls keine grundsätzliche Regelung, es kommt halt darauf an:
- Ursache Sturm ja/nein
- Baum schon erkennbar Morsch o Sturzgefährdet ja/nein
Dieses ist eine gute Abhandlung, im Literaturnachweis entsprechende Urteile.
Es ist jedenfalls keine grundsätzliche Regelung, es kommt halt darauf an:
- Ursache Sturm ja/nein
- Baum schon erkennbar Morsch o Sturzgefährdet ja/nein
Re: Aufräumarbeiten nach Orkan Sabine
und es muss mindestens eine mittelbare Stürungsabsicht vorliegen, damit ein allfälliger Störer haftbar gemacht werden kann.
Gesunder Menschenverstand sieht solche Ereignisse als höhere Gewalt an. Da es bei Naturereignissen keinen juristisch belangbaren Verursacher gibt, kann auch keiner für solche Schäden haften.
Müsste ein Baumbesitzer für Sturmschaden beim Nachbarn haften, obwohl er den Sturm weder gewollt haben kann noch hätte ihn verhindern können, dann könnte man mit gleicher Logik im Hochwasserbereich bauen und bei jeder Flut vom Staat als Eigentümer des Wassers verlangen, er solle sein Eigentum wieder wegpumpen und die Besitzstörung unter vollem Schadenersatz beenden.
Für einen Baumbesitzer im Sturm ist diese Regelung kein Vorteil, denn der windseitige Nachbar könnte ebenfalls Bäume haben, die der Sturm dann auf sein Land wirft.
Gesunder Menschenverstand sieht solche Ereignisse als höhere Gewalt an. Da es bei Naturereignissen keinen juristisch belangbaren Verursacher gibt, kann auch keiner für solche Schäden haften.
Müsste ein Baumbesitzer für Sturmschaden beim Nachbarn haften, obwohl er den Sturm weder gewollt haben kann noch hätte ihn verhindern können, dann könnte man mit gleicher Logik im Hochwasserbereich bauen und bei jeder Flut vom Staat als Eigentümer des Wassers verlangen, er solle sein Eigentum wieder wegpumpen und die Besitzstörung unter vollem Schadenersatz beenden.
Für einen Baumbesitzer im Sturm ist diese Regelung kein Vorteil, denn der windseitige Nachbar könnte ebenfalls Bäume haben, die der Sturm dann auf sein Land wirft.