Wegerecht
Verfasst: 04.12.2025, 16:36
Hallo allerseits!
Es geht um folgendes: A ist Eigentümer eines Vorderliegergrundstücks, B Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks. B hat ein eingetragenes Geh-, Wege- Fahr- und Leitrecht.
Das Grundstück des A stand für mehr als ein Jahr offen, als B jedoch das hintere Grundstück erwarb, hat A sein Grundstück mit einem Tor versehen. Dieses Tor sollte (mündliche Vereinbarung) morgens geöffnet werden und am Abend geschlossen gehalten sein. Ohne jedoch das Tor abzuschließen. Es gibt keine Funkklingel und damit für B auch keine Möglichkeit von zuhause aus Besuchern das Tor zu öffnen. A hat B einen Schlüssel gegeben, dies wurde jedoch nie vermerkt.
Es gab immer mal wieder Streitigkeiten, weil A sich nicht an die Abmachung halten wollte und immer wieder eine von beiden Torhälften zugemacht hat.
Plötzlich erhielt B einen Brief vom Anwalt. A fordert, dass B, der einen Briefkasten hinten an seinem eigenen Tor montiert hatte, nach vorn verlegt, damit der Briefbote nicht mehr das Grundstück des A überquert, um die Briefe auszuliefern. Der Briefkasten war noch nie Gesprächsthema zwischen beiden Parteien, weder mündlich noch schriftlich. Zudem verlangt A, dass B nach jedem Passieren das Tor zumacht und abschließt. Auch davon war nach der ersten kleinen Diskussion nie wieder die Rede. A möchte auch von B, dass B eine Videoklingel, die sich am Tor an B´s Grundstücksgrenze befand, entfernt. B hat den A jedoch nie aufgenommen. Die Videoklingel war zwar auf den vom Wegerecht umfassten Bereich und somit auf das Grundstück von A gerichtet. B weiß auch, dass die Videoklingel entfernt werden muss und hat sie mittlerweile auch entfernt. B hat die Klingel jedoch nur installiert, weil A zuvor bereits eine Überwachungskamera installiert hat, die schwenkbar ist und somit auch den Bereich des von B genutzten Wegerechts umfasst/ bzw. umfassen kann. Das wollte sich der B jedoch nicht gefallen lassen. A hat den B einmal (!) per Messengerdienst geschrieben, dass er die Videoklingel entfernen soll. B lehnte dies jedoch ab, und versicherte ihm zudem, dass er ihn nicht aufnehme.
A bzw. Anwalt des A möchte nun das Geld für den Brief von B haben. Es wird behauptet, A habe den B mehrmals dazu aufgefordert, dass die Kamera entfernt wird, das Tor stets geschlossen gehalten wird und der Briefkasten nach vorn verlegt wird. Dies stimmt jedoch nicht. Die Aufforderung zur Entfernung einer Kamera ist einmal per Messengerdienst erfolgt.
Kann jemand eine rechtliche Einschätzung dazu abgeben? Das mit dem Briefkasten habe ich im Forum noch nicht gefunden.
Vielen Dank!!!
Klaus, kannst du das Bitte beantworten oder den Post so veröffentlichen, dass er als eigener angezeigt wird? ich habe es bereits vergeblich versucht. Dankeschön!!
Es geht um folgendes: A ist Eigentümer eines Vorderliegergrundstücks, B Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks. B hat ein eingetragenes Geh-, Wege- Fahr- und Leitrecht.
Das Grundstück des A stand für mehr als ein Jahr offen, als B jedoch das hintere Grundstück erwarb, hat A sein Grundstück mit einem Tor versehen. Dieses Tor sollte (mündliche Vereinbarung) morgens geöffnet werden und am Abend geschlossen gehalten sein. Ohne jedoch das Tor abzuschließen. Es gibt keine Funkklingel und damit für B auch keine Möglichkeit von zuhause aus Besuchern das Tor zu öffnen. A hat B einen Schlüssel gegeben, dies wurde jedoch nie vermerkt.
Es gab immer mal wieder Streitigkeiten, weil A sich nicht an die Abmachung halten wollte und immer wieder eine von beiden Torhälften zugemacht hat.
Plötzlich erhielt B einen Brief vom Anwalt. A fordert, dass B, der einen Briefkasten hinten an seinem eigenen Tor montiert hatte, nach vorn verlegt, damit der Briefbote nicht mehr das Grundstück des A überquert, um die Briefe auszuliefern. Der Briefkasten war noch nie Gesprächsthema zwischen beiden Parteien, weder mündlich noch schriftlich. Zudem verlangt A, dass B nach jedem Passieren das Tor zumacht und abschließt. Auch davon war nach der ersten kleinen Diskussion nie wieder die Rede. A möchte auch von B, dass B eine Videoklingel, die sich am Tor an B´s Grundstücksgrenze befand, entfernt. B hat den A jedoch nie aufgenommen. Die Videoklingel war zwar auf den vom Wegerecht umfassten Bereich und somit auf das Grundstück von A gerichtet. B weiß auch, dass die Videoklingel entfernt werden muss und hat sie mittlerweile auch entfernt. B hat die Klingel jedoch nur installiert, weil A zuvor bereits eine Überwachungskamera installiert hat, die schwenkbar ist und somit auch den Bereich des von B genutzten Wegerechts umfasst/ bzw. umfassen kann. Das wollte sich der B jedoch nicht gefallen lassen. A hat den B einmal (!) per Messengerdienst geschrieben, dass er die Videoklingel entfernen soll. B lehnte dies jedoch ab, und versicherte ihm zudem, dass er ihn nicht aufnehme.
A bzw. Anwalt des A möchte nun das Geld für den Brief von B haben. Es wird behauptet, A habe den B mehrmals dazu aufgefordert, dass die Kamera entfernt wird, das Tor stets geschlossen gehalten wird und der Briefkasten nach vorn verlegt wird. Dies stimmt jedoch nicht. Die Aufforderung zur Entfernung einer Kamera ist einmal per Messengerdienst erfolgt.
Kann jemand eine rechtliche Einschätzung dazu abgeben? Das mit dem Briefkasten habe ich im Forum noch nicht gefunden.
Vielen Dank!!!
Klaus, kannst du das Bitte beantworten oder den Post so veröffentlichen, dass er als eigener angezeigt wird? ich habe es bereits vergeblich versucht. Dankeschön!!