Urteil des Kammergericht Berlin 9U 9572/95

Alle Neune in Nachbars Keller

Wenn die Kegel auf der Bahn rollen dann Grummeln die Wände des Nachbarn.

Alle paar Minuten, für ein paar Sekunden, rollte die Kugel auf den Nerven des Nachbarn. Sein Kontrahent hatte im Keller eine Kegelbahn einbauen lassen und traf sich zwei, drei mal die Woche dort mit seinen Freunden zum Kegeln. Obwohl die Kegelabende um 22 Uhr beendet wurden, fühlte sich der Nachbar gestört und verklagte den Grundstückseigentümer.

Die Richter des Kammergerichts Berlin ließen in abblitzen. Der von einem Sachverständigen gemessene Geräuschpegel war zu gering, um einen wesentliche Beeinträchtigung zu bewirken. Das grummelnde Geräusch der Kugel war weit weniger lärmend als ein vorbeifahrendes Auto oder Fluglärm. Sogar das knarren der Dielen des Klägers war lauter. Mit der geringfügigen Belästigung durch das Kegelspiel müsse sich der Nachbar daher abfinden.

Urteil des Kammergericht Berlin 9U 9572/95

Zurück


Spende

Mediatoren

















Anwalt