Urteil des Oberlandesgerichts Dresden 6 U 897/00

Bauarbeiten über 5 lange Jahre hinweg

Die Mieter können die Miete mindern, und wo bleibt der Vermieter?

Baustellen findet man heutzutage überall. Sie sind für den einen oder anderen lästig. Aber wenn es dann ans eigene Geld geht, ist das nicht mehr sehr spaßig. So sah das zumindest ein Hauseigentümer in Leipzig. Er verklagte die Messestadt auf entgangene Mieteinnahmen, weil in seiner näheren Umgebung unerwartet lange gebaut wurde. Seine Mieter, auch nicht dumm, kündigten oder minderten die Miete, weil es zu Verzögerungen beim Bau einer Tiefgarage gekommen ist. Ist ja auch ihr gutes Recht. Der Vermieter zog vor das OLG in Dresden und bekam kein recht. Die Stadt Leipzig hat den Bauauftrag an einen privaten Investor gegeben (und der steckte leider in Finanzschwierigkeiten), so der 6. Zivilsenat, also hat die Stadt ihre Pflichten nicht verletzt. Außerdem wurden die Rechte des Vermieters ebenfalls nicht verletzt, denn man konnte den Zugang zur Straße trotz Bauarbeiten nutzen. Und Vorsicht: wenn in ihrer Umgebung Flächen noch nicht bebaut sind – es kann alles noch kommen. Rechnen sie mit dem Schlimmsten!

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden 6 U 897/00

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