Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.10.98 - 5 U 67/98

Er werde Nacht in Nachbars Garten

Durch den

Durch den "Wald" des Nachbarn kam die Sonne nur selten in den Garten einer Grundstücksbesitzerin. Daher verlangte sie von diesem den Rückschnitt der Bäume, damit sie sich wieder in die Sonne setzen kann.

Aber auch die Richter des Oberlandesgerichts Hamm halfen da nicht. Ein Baumbesitzer sei nur in Ausnahmefällen dazu verpflichtet seine Bäume zu stutzen. Ein Grund wäre, wenn das Nachbargrundstück zum überwiegenden Teil im Schatten liegt. Dies war jedoch nicht der Fall. Auch war zu berücksichtigen, dass der Nachbar nicht selbst die Bäume an die Grenze pflanzte, sondern das Grundstück so kaufte. Schon aus diesem Grund konnte man ihm keinen Verstoß gegen die Rücksichtsname auf den Nachbarn vorwerfen

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.10.98 - 5 U 67/98

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