Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, 1.4.98 AZ 5 U 1695/97

Hauskauf - sind noch alte Rechnungen offen?

Neuer Eigentümer übernimmt sowohl die Rechte als auch die Pflichten

Die Hausverwaltung überreichte ihrem neuen Eigentümer die Nebenkostenabrechnung für das übernommene Mietverhältnis. Die Rechnung wies einen Betrag von 14.650 DM aus, monatliche Abschlagszahlungen des Mieters, der Verbrauch lag aber weit darunter.
Der Eigentümer, der gleichzeitig auch der Vermieter ist, weigerte sich zu zahlen und verwies an den „alten“ Vermieter. Es kam zur Klage.

Mit Eintragung ins Grundbuch erhält der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des Alteigentümers, so die Richter vom Oberlandesgericht Naumburg. Die Forderungen, die nach dem Eigentumswechsel fällig werden, sind somit vom neuen Eigentümer zu bezahlen, auch zu viel gezahlte Nebenkosten.

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, 1.4.98 AZ 5 U 1695/97

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