Beschluss des Landgericht Köln 9S 362/99 aus 1999
Das gezielte ausleuchten des Nachbargrundstückes mit Strahlern ist eine wesentliche Beeinträchtigung und muss keinesfalls geduldet werden. Der Eigentümer eines Hauses in Radevordemwalde hatte gegen seinen Nachbarn geklagt, der ihn mit Halogenstrahler geärgert hatte. Wenn die Ausleuchtung mit hinreichender Sicherheit nur deshalb geschah um den Nachbarn zu schikanieren hat der einen Unterlassungsanspruch. Sollte dieser Nachbar weiterhin das Grundstück erhellen, droht ihm eine Strafe bis zu 500 000 DM oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren (im dunkeln Anm.d.Red)
Beschluss des Landgericht Köln 9S 362/99 aus 1999
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